Thüringische Landeszeitung (Gera)
Ausraster bei Fahrverboten sind Alltag
Jedes Jahr muss die Bußgeldstelle Strafanzeigen wegen Beleidigungen erstatten
Artern. Mit 199 Kilometern pro Stunde durch eine 80er-Zone am Hermsdorfer Kreuz, mit Tempo 191 durch den Rennsteigtunnel auf der Autobahn 71, wo ebenfalls nur 80 Kilometer pro Stunde erlaubt sind: Raser mit solchen Geschwindigkeiten – und das sind nur einige Beispiele aus dem vergangenen Jahr – bewerben sich förmlich um Post aus der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Thüringen. Knapp 90 Prozent der Verfahren, die dort im Vorjahr bearbeitet wurden, entfielen auf Geschwindigkeitsverstöße.
Nach Angaben der Landespolizeidirektion gingen 2019 fast 640.000 Vorgänge im Bearbeitungssystem der Bußgeldstelle in Artern (Kyffhäuserkreis) ein. Rund 562.000 davon betrafen Geschwindigkeitsüberschreitungen, 16.372 Abstandsverstöße (3 Prozent) und 10.665 Verstöße gegen Paragraf 1, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (2 Prozent). Nach Prüfung der Tatbestände und den Anhörungen seien 140.461 Bußgeldbescheide erlassen worden. Besonders häufig lösten im vergangenen Jahr die stationären Überwachungsanlagen im Lobdeburgtunnel auf der Autobahn 4 (128.424 Mal) und am Hermsdorfer Kreuz (fast 139.000 Mal) aus. Gut 70.000 Verstöße wurden im Jagdbergtunnel nahe Jena registriert.
In 8632 Fällen büßten Verkehrssünder im Vorjahr zumindest zeitweise ihren Führerschein ein. Das waren fast 500 Fälle mehr als 2018. Wenn es um die Verhängung von Fahrverboten geht, sind die Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle besonders oft Zielscheibe des Zorns der Betroffenen. Nach Angaben der Landespolizeidirektion
„Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“StVO, Paragraf 1, Absatz 2
sind die Beleidigungen teils derart schwerwiegend, „dass jedes Jahr mehrere Strafanzeigen erstattet werden“müssen. Von Beleidigungen rät die Polizei ebenso ab wie von Offerten verschiedenster Art ab, um der Strafe zu entgehen oder sie anders als durch Zahlung eines Geldbetrags zu begleichen.