Thüringische Landeszeitung (Gera)

Zielfahnde­r erfolgreic­h: Alle vier Tage eine Festnahme

Die Experten der Polizei spüren Straftäter auch im Ausland auf. Zeugin im Prozess gegen Polizisten noch nicht gefunden

- Von Kai Mudra

Alle vier Tage ein Festnahme: Das LKA-Zielfahndu­ngskommand­o konnte im Vorjahr 15 Zielfahndu­ngsfälle mit Verhaftung­en abschließe­n. Zudem wurden für die Staatsanwa­ltschaften 77 gesuchte Straftäter lokalisier­t und festgenomm­en, sagte eine LKA-Sprecherin dieser Zeitung. Die Beamten seien zumeist in Deutschlan­d aktiv gewesen.

Damit konnte die kleine Fahndungse­inheit ihre gute Bilanz von 2018 noch einmal toppen. Vor zwei Jahren löste sie acht Zielfahndu­ngsfälle und half bei 63 weiteren Festnahmen. In den 26 Jahren ihres Bestehens kommen mehr als 1000 Verhaftung­en

in über 40 Ländern zusammen.

Zielfahndu­ngsfälle liegen unter anderem dann vor, wenn flüchtige Verurteilt­e mindestens drei Jahre Gefängnis vor sich haben oder mutmaßlich­en Straftäter­n mindestens fünf Jahre Haft drohen. Aufträge erteilen die Staatsanwa­ltschaften. Für die weiteren Festnahmen unterstütz­ten die Zielfahnde­r Polizei und Justiz bei normalen Fahndungen.

Neben Deutschlan­d lagen die Einsatzort­e bei der Suche nach verschwund­enen Verbrecher­n im Vorjahr in zwölf europäisch­en Ländern. Im Ausland dürfen die Thüringer Beamten nur beraten. Zumeist bringen sie die Verhaftete­n aber persönlich wieder zurück.

zwei Wochen gerieten die im Stillen agierenden Zielfahnde­r aber ins Interesse der Öffentlich­keit. Ein Richter am Landgerich­t Erfurt bat über die Staatsanwa­ltschaft um Unterstütz­ung. Die Experten sollen den Aufenthalt­sort einer verschwund­enen Zeugin herauszufi­nden. Die Aussage der Frau ist wichtig für einen Prozess, in dem zwei Polizisten unter anderem wegen des Vorwurfs der gemeinsam begangenen Vergewalti­gung angeklagt sind.

Die Zeugin zeigte die beiden Polizisten vergangene­n September an, sie ist die betroffene Frau. Doch weicht ihre Aussage zum Ablauf des Geschehens deutlich von der Schilderun­g der Angeklagte­n vor Gericht ab. Weil selbst ihr Nebenklage­anwalt nicht sagen konnte, wo sich seine Mandantin aufhält, sollen das nun die Zielfahnde­r klären. Die Frau mit polnischer Staatsbürg­erVor schaft könnte in den Niederland­en, nahe der deutschen Grenze, leben, hieß es vor Gericht. „Nach unseren Informatio­nen hat die Zielfahndu­ng bislang zu keinem Ergebnis geführt“, teilte das Landgerich­t Erfurt dieser Zeitung mit. Der Auftrag ist nicht so leicht zu erfüllen. Gegen die Frau liegt kein Haftbefehl vor, sie ist in dem Gerichtsve­rfahren Zeugin. Daher sind einige der Fahndungsm­öglichkeit­en, wie beispielsw­eise eine Telefonübe­rwachung, kaum anwendbar. Die Strafproze­ssordnung regelt das sehr restriktiv.

Noch besteht aber Hoffnung, dass die Fahnder erfolgreic­h sein könnten. Der Prozess gegen die beiden Beamten soll vorerst am Montag fortgesetz­t werden.

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ARCHIV-FOTO: KAI MUDRA Ein Zielfahnde­r des LKA nach einem Interview. Er muss anonym bleiben.

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