Thüringische Landeszeitung (Gera)
Zielfahnder erfolgreich: Alle vier Tage eine Festnahme
Die Experten der Polizei spüren Straftäter auch im Ausland auf. Zeugin im Prozess gegen Polizisten noch nicht gefunden
Alle vier Tage ein Festnahme: Das LKA-Zielfahndungskommando konnte im Vorjahr 15 Zielfahndungsfälle mit Verhaftungen abschließen. Zudem wurden für die Staatsanwaltschaften 77 gesuchte Straftäter lokalisiert und festgenommen, sagte eine LKA-Sprecherin dieser Zeitung. Die Beamten seien zumeist in Deutschland aktiv gewesen.
Damit konnte die kleine Fahndungseinheit ihre gute Bilanz von 2018 noch einmal toppen. Vor zwei Jahren löste sie acht Zielfahndungsfälle und half bei 63 weiteren Festnahmen. In den 26 Jahren ihres Bestehens kommen mehr als 1000 Verhaftungen
in über 40 Ländern zusammen.
Zielfahndungsfälle liegen unter anderem dann vor, wenn flüchtige Verurteilte mindestens drei Jahre Gefängnis vor sich haben oder mutmaßlichen Straftätern mindestens fünf Jahre Haft drohen. Aufträge erteilen die Staatsanwaltschaften. Für die weiteren Festnahmen unterstützten die Zielfahnder Polizei und Justiz bei normalen Fahndungen.
Neben Deutschland lagen die Einsatzorte bei der Suche nach verschwundenen Verbrechern im Vorjahr in zwölf europäischen Ländern. Im Ausland dürfen die Thüringer Beamten nur beraten. Zumeist bringen sie die Verhafteten aber persönlich wieder zurück.
zwei Wochen gerieten die im Stillen agierenden Zielfahnder aber ins Interesse der Öffentlichkeit. Ein Richter am Landgericht Erfurt bat über die Staatsanwaltschaft um Unterstützung. Die Experten sollen den Aufenthaltsort einer verschwundenen Zeugin herauszufinden. Die Aussage der Frau ist wichtig für einen Prozess, in dem zwei Polizisten unter anderem wegen des Vorwurfs der gemeinsam begangenen Vergewaltigung angeklagt sind.
Die Zeugin zeigte die beiden Polizisten vergangenen September an, sie ist die betroffene Frau. Doch weicht ihre Aussage zum Ablauf des Geschehens deutlich von der Schilderung der Angeklagten vor Gericht ab. Weil selbst ihr Nebenklageanwalt nicht sagen konnte, wo sich seine Mandantin aufhält, sollen das nun die Zielfahnder klären. Die Frau mit polnischer StaatsbürgerVor schaft könnte in den Niederlanden, nahe der deutschen Grenze, leben, hieß es vor Gericht. „Nach unseren Informationen hat die Zielfahndung bislang zu keinem Ergebnis geführt“, teilte das Landgericht Erfurt dieser Zeitung mit. Der Auftrag ist nicht so leicht zu erfüllen. Gegen die Frau liegt kein Haftbefehl vor, sie ist in dem Gerichtsverfahren Zeugin. Daher sind einige der Fahndungsmöglichkeiten, wie beispielsweise eine Telefonüberwachung, kaum anwendbar. Die Strafprozessordnung regelt das sehr restriktiv.
Noch besteht aber Hoffnung, dass die Fahnder erfolgreich sein könnten. Der Prozess gegen die beiden Beamten soll vorerst am Montag fortgesetzt werden.