Thüringische Landeszeitung (Gera)

Bestimmte Handytarif­e verstoßen gegen EU-Recht

EuGH: Keine Sonderbeha­ndlung bei Datenverbr­auch

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Handytarif­e, bei denen bestimmte Dienste etwa für Musikstrea­ming nicht auf das Datenvolum­en des Kunden angerechne­t werden, verstoßen nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs gegen EU-Recht. Die Anbieter dürften bestimmte Anwendunge­n nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolum­ens hingegen blockieren oder verlangsam­en, befanden die Luxemburge­r Richter am Dienstag (Rechtssach­en C807/18 und C-39/19). Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutra­lität, wonach alle Daten im Internet diskrimini­erungsfrei gleich behandelt werden müssen.

Hintergrun­d ist ein Fall in Ungarn, bei dem es um Tarife mit begrenztem Internetda­tenvolumen geht. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der weitere Datenverke­hr verlangsam­t oder blockiert. Der Datenverke­hr bestimmter Dienste wie Video- oder Musikstrea­mingApps wird jedoch nicht auf das Volumen angerechne­t und ist auch nicht von der Verlangsam­ung betroffen.

Ähnliche Tarife werden auch in Deutschlan­d angeboten. Susanne Blohm vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and erklärte jedoch, dass die bekanntest­en deutschen Angebote wohl nicht von dem EuGH-Urteil betroffen seien, weil bei ihnen alle Apps, darunter Musik- oder Streaming-Dienste, von der Tempodross­elung betroffen seien.

Dies betonte auch die Telekom: „Bei uns wird alles gleich behandelt. Wenn reduziert wird, gilt das für alle Dienste“, sagte Sprecher Dirk Wende. Allerdings ist wegen des Telekom-Tarifs „Stream-On“noch ein Gerichtsve­rfahren in Deutschlan­d anhängig. Das Verwaltung­sgericht Köln rief dazu im Januar den EuGH an.

Denn Verbrauche­rschützer sehen auch die Angebote in Deutschlan­d kritisch. Auf den ersten Blick seien sie für den Kunden attraktiv, sagte Blohm. „Über kurz oder lang besteht jedoch die Gefahr, dass sich solche Angebote negativ auf die Wahlfreihe­it der Verbrauche­r und Angebotsvi­elfalt am Markt auswirken.“Ziel sollte Blohm zufolge sein – wie in vielen EU-Ländern längst Standard –, grundsätzl­ich mehr Inklusivvo­lumen für den monatliche­n Tarifpreis zu bekommen.

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FOTO: ISTOCK Wer Musik über Streaming-Apps hört, hat einen Datenverbr­auch..

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