Thüringische Landeszeitung (Gera)
Alter Stromlieferant für neue Wohnung
Ich möchte in eine neue Wohnung umziehen. Kann ich deshalb meinen bisherigen Stromvertrag einfach kündigen?
Es antwortet Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Bau- und Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen:
In der Regel sind Sie verpflichtet, Ihren Stromvertrag an der neuen Adresse fortzuführen, wenn Ihr Anbieter Sie dort zu den vereinbarten Bedingungen weiter beliefern kann. Vor einem Umzug sollten Sie also rechtzeitig klären, ob der Vertrag an der neuen Adresse weiterlaufen kann und soll. Sonst drohen schlimmstenfalls zwei parallele Verträge und damit doppelte Kosten.
Unkompliziert ist es für Kunden in der Grundversorgung. Sie können den Vertrag generell mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, unabhängig von einem Umzug. Sonderkunden außerhalb der Grundversorgung müssen ins Kleingedruckte schauen, denn für Umzüge haben die Stromanbieter unterschiedliche Regelungen. Kann Sie Ihr jetziger Versorger auch an der neuen Adresse beliefern, teilen Sie ihm das Umzugsdatum und die neue Adresse mit. Die Fristen finden Sie in den AGB unter „Kündigung“oder „Umzug“. Achten Sie darauf, dass es bei der ausstehenden Restlaufzeit und den bisherigen Preisen bleibt. Ändert der Anbieter infolge des Umzugs den Preis oder andere Vertragsbedingungen, können Sie den Vertrag unserer Ansicht nach fristlos kündigen. Kann der bisherige Anbieter hingegen nicht an der neuen Adresse liefern, sollten Sie Ihren Sondervertrag kurzfristig kündigen. Denken Sie daran, für die neue Wohnung rechtzeitig einen neuen Stromvertrag abzuschließen.