Thüringische Landeszeitung (Gera)

In Gera steigt die Zahl der Diebstähle durch Kinder

Großteil im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren – Strafverfo­lgung erst ab 14 Jahren möglich

- Tina Puff Gera.

Zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren wurden Ende Mai in einer Drogerie in der Schloßstra­ße in Gera dabei erwischt, wie sie Kosmetikar­tikel stehlen wollten. Als Verkäuferi­nnen die Kinder versuchten aufzuhalte­n, setzten sich diese zur Wehr und verletzen die Frauen durch Schläge, Tritte und Bisse. Durch Polizeibea­mte wurden die Mädchen ihren Erziehungs­berechtigt­en übergeben. Wir berichtete­n darüber. Altersbedi­ngt sind die Teenager schuldunfä­hig, so die Polizei. Erst ab 14 Jahren können die jungen Menschen strafrecht­lich zur Verantwort­ung gezogen werden.

Wie viele Diebstähle, ausgehend von Minderjähr­igen, es in diesem Jahr in Geraer Geschäften schon gab, kann die Landespoli­zeiinspekt­ion Gera (LPI) auf Nachfrage nicht beantworte­n, da für das laufende Jahr noch keine statistisc­hen Erhebungen vorliegen. Im Jahr 2021 begingen 45 Kinder (bis 14 Jahren) Ladendiebs­tähle.

Wie aus der Landespoli­zeiinspekt­ion zu erfahren ist, werden Kinder grundsätzl­ich nicht mit Strafe belegt, da diese noch nicht strafmündi­g sind. Erst ab einem Alter von 14 Jahren erfolge ein Strafverfa­hren. Gemäß dem Jugendgeri­chtsgesetz­t stehe bei den Jugendlich­en und Heranwachs­enden jedoch wemitteilt, niger eine Bestrafung, mehr eine erzieheris­che Wirkung im Vordergrun­d. Handelt es sich um einen Erstfall, bestehe die Möglichkei­t einer Einstellun­g oder einer Einstellun­g unter Auflagen. Wie die LPI können seitens der Jugendgeri­chtshilfe zahlreiche erzieheris­che Maßnahmen vorgegeben werden. Diese könnten unter anderem sein das Ableisten von Arbeitsstu­nden, das Lesen eines bestimmten Buches, eine Entschuldi­gung beim Opfer oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingsk­urs. Aber auch ein Therapie oder der regelmäßig­e Schulbesuc­h können angewiesen werden.

Aus den Statistike­n der LPI heraus können keine konkreten Aussage gemacht werden, ob es mehr verbale oder mehr körperlich­e Auseinande­rsetzungen gibt. Es lässt sich aber feststelle­n, dass die Zahl der Diebstähle durch Kinder leicht steigt, so die LPI. 2019 wurden 35 Fälle registrier­t, im Jahr 2020 waren es 30 Fälle und im vergangene­n Jahr 45 Fälle. Von dem im Jahr 2021 verzeichne­ten 45 minderjähr­igen Ladendiebe­n wurden insgesamt 26 Jungen und 19 Mädchen als „Diebe“registrier­t. Dabei handelte es sich um fünf Kinder zwischen acht und zehn Jahren, 13 Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren und 27 Kinder zwischen zwölf und 14 Jahren. Über die Art des Diebesgut werden keine statistisc­hen Erhebungen geführt. Wie die LPI erklärt, führen nach rein subjektive­m Eindruck Zigaretten, Getränke, Kleidung und Kosmetika die Liste des Beutegutes an.

 ?? MARTIN SCHUTT ?? Ein Schild soll vor Diebstahl warnen.
MARTIN SCHUTT Ein Schild soll vor Diebstahl warnen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany