Thüringische Landeszeitung (Gera)
In Gera steigt die Zahl der Diebstähle durch Kinder
Großteil im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren – Strafverfolgung erst ab 14 Jahren möglich
Zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren wurden Ende Mai in einer Drogerie in der Schloßstraße in Gera dabei erwischt, wie sie Kosmetikartikel stehlen wollten. Als Verkäuferinnen die Kinder versuchten aufzuhalten, setzten sich diese zur Wehr und verletzen die Frauen durch Schläge, Tritte und Bisse. Durch Polizeibeamte wurden die Mädchen ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Wir berichteten darüber. Altersbedingt sind die Teenager schuldunfähig, so die Polizei. Erst ab 14 Jahren können die jungen Menschen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Wie viele Diebstähle, ausgehend von Minderjährigen, es in diesem Jahr in Geraer Geschäften schon gab, kann die Landespolizeiinspektion Gera (LPI) auf Nachfrage nicht beantworten, da für das laufende Jahr noch keine statistischen Erhebungen vorliegen. Im Jahr 2021 begingen 45 Kinder (bis 14 Jahren) Ladendiebstähle.
Wie aus der Landespolizeiinspektion zu erfahren ist, werden Kinder grundsätzlich nicht mit Strafe belegt, da diese noch nicht strafmündig sind. Erst ab einem Alter von 14 Jahren erfolge ein Strafverfahren. Gemäß dem Jugendgerichtsgesetzt stehe bei den Jugendlichen und Heranwachsenden jedoch wemitteilt, niger eine Bestrafung, mehr eine erzieherische Wirkung im Vordergrund. Handelt es sich um einen Erstfall, bestehe die Möglichkeit einer Einstellung oder einer Einstellung unter Auflagen. Wie die LPI können seitens der Jugendgerichtshilfe zahlreiche erzieherische Maßnahmen vorgegeben werden. Diese könnten unter anderem sein das Ableisten von Arbeitsstunden, das Lesen eines bestimmten Buches, eine Entschuldigung beim Opfer oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs. Aber auch ein Therapie oder der regelmäßige Schulbesuch können angewiesen werden.
Aus den Statistiken der LPI heraus können keine konkreten Aussage gemacht werden, ob es mehr verbale oder mehr körperliche Auseinandersetzungen gibt. Es lässt sich aber feststellen, dass die Zahl der Diebstähle durch Kinder leicht steigt, so die LPI. 2019 wurden 35 Fälle registriert, im Jahr 2020 waren es 30 Fälle und im vergangenen Jahr 45 Fälle. Von dem im Jahr 2021 verzeichneten 45 minderjährigen Ladendieben wurden insgesamt 26 Jungen und 19 Mädchen als „Diebe“registriert. Dabei handelte es sich um fünf Kinder zwischen acht und zehn Jahren, 13 Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren und 27 Kinder zwischen zwölf und 14 Jahren. Über die Art des Diebesgut werden keine statistischen Erhebungen geführt. Wie die LPI erklärt, führen nach rein subjektivem Eindruck Zigaretten, Getränke, Kleidung und Kosmetika die Liste des Beutegutes an.