Thüringische Landeszeitung (Gera)
Zwei Ehen und 18 Kinder
Zum 450. Geburtstag von Heinrich den Jüngeren Reuß von Plauen genannt Posthumus
Einer der bedeutendsten Vertreter des Hauses Reuß, Heinrich der Jüngere Reuß von Plauen genannt Posthumus (10.6.15723.12.1635) begeht dieses Jahr seinen 450. Geburtstag. Zahlreiche Hinweise, Überlieferungen und Forschungsarbeiten sind über diesen Landesherrn und seine Zeit bekannt.
Heinrich Posthumus war zweimal verheiratet und hatte insgesamt 18 Kinder. In erster Ehe (1594) war er mit Magdalena, Gräfin zu Hohenlohe-Langenburg (27.12.15722.4.1596) vermählt mit der er eine Tochter hatte. In zweiter Ehe heiratete er 1597 Magdalena von Schwarzburg-Rudolstadt (12.4.1580-22.4.1652) mit der er weitere 17 Kinder hatte. Insgesamt zehn Söhne und acht Töchter. Mit den Häusern Hohenlohe-Langenburg und Schwarzburg-Rudolstadt stand man sich gut und die Reußen sind mit ihnen über Jahrhunderte hinweg immer wieder dynastische Verbindungen eingegangen. Am 26. August 1673 werden die Nachfahren
von Posthumus in den Reichsgrafenstand gehoben. Kaiser Maximilian bestimmt noch im gleichen Jahr dessen Vormünder. Es sind seine Mutter, sein Onkel Heinrich der Mittlere zu Obergreiz, Uz von Ende zu Caaschwitz und Georg von Wolframsdorf zu Köstritz. Posthumus erhält als zukünftiger Landesherr eine seiner Zeit entsprechende sorgfältige Ausbildung. 1587 geht er mit 15 Jahren an die Universität Jena. 1588 besucht er die Universität Straßburg, wo er drei Jahre studiert. 1591 verlässt Posthumus wegen einer Pestepidemie Straßburg und begibt sich zu seinem Onkel Graf Otto zu Solms, nach Sonnenwalde. Von dort unternimmt er verschiedene Reisen. Posthumus hat diese Erlebnisse in verschiedenen Reisebeschreibungen festgehalten.
Wenige Tage vor seinem 23. Geburtstag trat Posthumus am 6. Juni 1595 die Regierung seines Landes an. Bereits einen Tag vorher trat in Gera aus diesem Anlass ein besonderer Landtag zusammen. Am 6. Juni legte Graf zu Sols die Vormundschaft nieder und übergab die Landesregierung in die Hände von Posthumus.
Noch im gleichen Monat fand die feierliche Erb- und Landeshuldigung seitens der Ritterschaft als auch der übrigen Untertanen in Gera statt.
Posthumus übernahm das Land in der guten Absicht alles zum Wohl seines Landes und seiner Untertanen zu tun. Er legte das Gelübde ab, sein Wollen und Kraft hauptsächlich auf vier Hauptpunkte zu vereinigen, in welchen er mit Recht die Vorbedingungen für das Gedeihen aller ehrlicher Arbeit und damit des Wohlstandes in seinem Land erblickte: erstens auf die Aufrechterhaltung einer der reinen Religion angemessenen Kirchenverfassung, zweitens auf die Verbesserung des Schulwesens, drittens auf die gewissenhafte und genaue Verwaltung der Rechtspflege und viertens auf die Anordnung einer guten Polizei zum Schutze der Ruhe, der Ordnung, der Redlichkeit in den Stürmen seiner Zeit. Posthumus setzte sich vor allem für eine Verbesserung christlicher Werte ein.
1599 wurde die reußische Konfessionsschrift von 1567 erneuert und neu gedruckt. In den Jahren 1600-1602 wurde eine umfangreiche erneuerte Kirchenvisitation durchgeführt. In 12 Kapiteln wurden in 143 Artikeln Glauben, Bildung und Lebenswandel von Geistlichen, Kirchnern, Lehrern und Schuldienern überprüft, des Weiteren die Beschaffenheit der Kirchen, Pfarr- und Schulgebäude bis hin zu Unterbringung, Besoldung und anderem. Auf die sofortige Abstellung von Mängeln wurde gedrungen und Berichte erstellt. Die Baulichkeiten von Schul- und Kirchengebäuden wurden verbessert ebenso die Besoldung der Lehrer und Kirchendiener. Pfarrer, Lehrer, Kirchen- und Schuldiener mussten sich einem mündlichen und schriftlichen Wissensund Eignungstest unterziehen. Diese Kirchenvisitation war für die damalige Zeit ein Meilenstein. Ethische, sittliche, moralische, soziale und christliche Grundwerte auf die Posthumus besonderen Wert legte spiegeln sich in ihr wieder. Diese Kirchenvisitation (1600-1602) und ihre Durchführung war die Grundlage und Voraussetzung für die Umsetzung seines bei der Regierungsübernahme versprochenen Gelübdes zur Verbesserung des Wohlwollens seiner Untertanen und seines Landes.
Fortsetzung folgt