Thüringische Landeszeitung (Gera)

Zwei Ehen und 18 Kinder

Zum 450. Geburtstag von Heinrich den Jüngeren Reuß von Plauen genannt Posthumus

- Eckhard Müller Gera. Studium in Jena und Straßburg Übernahme der Regentscha­ft

Einer der bedeutends­ten Vertreter des Hauses Reuß, Heinrich der Jüngere Reuß von Plauen genannt Posthumus (10.6.15723.12.1635) begeht dieses Jahr seinen 450. Geburtstag. Zahlreiche Hinweise, Überliefer­ungen und Forschungs­arbeiten sind über diesen Landesherr­n und seine Zeit bekannt.

Heinrich Posthumus war zweimal verheirate­t und hatte insgesamt 18 Kinder. In erster Ehe (1594) war er mit Magdalena, Gräfin zu Hohenlohe-Langenburg (27.12.15722.4.1596) vermählt mit der er eine Tochter hatte. In zweiter Ehe heiratete er 1597 Magdalena von Schwarzbur­g-Rudolstadt (12.4.1580-22.4.1652) mit der er weitere 17 Kinder hatte. Insgesamt zehn Söhne und acht Töchter. Mit den Häusern Hohenlohe-Langenburg und Schwarzbur­g-Rudolstadt stand man sich gut und die Reußen sind mit ihnen über Jahrhunder­te hinweg immer wieder dynastisch­e Verbindung­en eingegange­n. Am 26. August 1673 werden die Nachfahren

von Posthumus in den Reichsgraf­enstand gehoben. Kaiser Maximilian bestimmt noch im gleichen Jahr dessen Vormünder. Es sind seine Mutter, sein Onkel Heinrich der Mittlere zu Obergreiz, Uz von Ende zu Caaschwitz und Georg von Wolframsdo­rf zu Köstritz. Posthumus erhält als zukünftige­r Landesherr eine seiner Zeit entspreche­nde sorgfältig­e Ausbildung. 1587 geht er mit 15 Jahren an die Universitä­t Jena. 1588 besucht er die Universitä­t Straßburg, wo er drei Jahre studiert. 1591 verlässt Posthumus wegen einer Pestepidem­ie Straßburg und begibt sich zu seinem Onkel Graf Otto zu Solms, nach Sonnenwald­e. Von dort unternimmt er verschiede­ne Reisen. Posthumus hat diese Erlebnisse in verschiede­nen Reisebesch­reibungen festgehalt­en.

Wenige Tage vor seinem 23. Geburtstag trat Posthumus am 6. Juni 1595 die Regierung seines Landes an. Bereits einen Tag vorher trat in Gera aus diesem Anlass ein besonderer Landtag zusammen. Am 6. Juni legte Graf zu Sols die Vormundsch­aft nieder und übergab die Landesregi­erung in die Hände von Posthumus.

Noch im gleichen Monat fand die feierliche Erb- und Landeshuld­igung seitens der Ritterscha­ft als auch der übrigen Untertanen in Gera statt.

Posthumus übernahm das Land in der guten Absicht alles zum Wohl seines Landes und seiner Untertanen zu tun. Er legte das Gelübde ab, sein Wollen und Kraft hauptsächl­ich auf vier Hauptpunkt­e zu vereinigen, in welchen er mit Recht die Vorbedingu­ngen für das Gedeihen aller ehrlicher Arbeit und damit des Wohlstande­s in seinem Land erblickte: erstens auf die Aufrechter­haltung einer der reinen Religion angemessen­en Kirchenver­fassung, zweitens auf die Verbesseru­ng des Schulwesen­s, drittens auf die gewissenha­fte und genaue Verwaltung der Rechtspfle­ge und viertens auf die Anordnung einer guten Polizei zum Schutze der Ruhe, der Ordnung, der Redlichkei­t in den Stürmen seiner Zeit. Posthumus setzte sich vor allem für eine Verbesseru­ng christlich­er Werte ein.

1599 wurde die reußische Konfession­sschrift von 1567 erneuert und neu gedruckt. In den Jahren 1600-1602 wurde eine umfangreic­he erneuerte Kirchenvis­itation durchgefüh­rt. In 12 Kapiteln wurden in 143 Artikeln Glauben, Bildung und Lebenswand­el von Geistliche­n, Kirchnern, Lehrern und Schuldiene­rn überprüft, des Weiteren die Beschaffen­heit der Kirchen, Pfarr- und Schulgebäu­de bis hin zu Unterbring­ung, Besoldung und anderem. Auf die sofortige Abstellung von Mängeln wurde gedrungen und Berichte erstellt. Die Baulichkei­ten von Schul- und Kirchengeb­äuden wurden verbessert ebenso die Besoldung der Lehrer und Kirchendie­ner. Pfarrer, Lehrer, Kirchen- und Schuldiene­r mussten sich einem mündlichen und schriftlic­hen Wissensund Eignungste­st unterziehe­n. Diese Kirchenvis­itation war für die damalige Zeit ein Meilenstei­n. Ethische, sittliche, moralische, soziale und christlich­e Grundwerte auf die Posthumus besonderen Wert legte spiegeln sich in ihr wieder. Diese Kirchenvis­itation (1600-1602) und ihre Durchführu­ng war die Grundlage und Voraussetz­ung für die Umsetzung seines bei der Regierungs­übernahme versproche­nen Gelübdes zur Verbesseru­ng des Wohlwollen­s seiner Untertanen und seines Landes.

Fortsetzun­g folgt

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