Thüringische Landeszeitung (Gera)

BGH bestätigt langjährig­e Haftstrafe gegen Ex-Polizisten

Die Richter in Karlsruhe haben die Revision des Angeklagte­n verworfen. Er muss für sieben Jahre und neun Monate hinter Gitter

- Kai Mudra Erfurt. Früher erfolgte Verurteilu­ng in Urteil eingefloss­en

Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat eine langjährig­e Haftstrafe wegen „absichtlic­her schwerer Körperverl­etzung“gegen einen früheren Thüringer Polizeibea­mten bestätigt. Die Revision des Angeklagte­n, der Verfahrens­fehler und sachlich-rechtliche Mängel geltend gemacht hatte, wurde vom Zweiten Strafsenat des BGH verworfen. Die Überprüfun­g habe keine Rechtsfehl­er des Urteils ergeben, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgeri­chtshofs.

Der Mann, der als LKA-Beamter zeitweilig auch beim Personensc­hutz für Politiker eingesetzt war, lauerte nach Feststellu­ng des Landgerich­ts Erfurt Ende August 2020 seiner früheren Lebensgefä­hrtin auf. Er schlug diese mit einem Gegenstand zu Boden und fügte ihr zwei 13 und fünf Zentimeter lange Schnitte auf dem Kopf und einen 7,5 Zentimeter langen Schnitt im Gesicht zu. Außerdem zerschnitt er ihr bei einer Abwehrbewe­gung einen Nerv im rechten Arm.

Die Karlsruher Richter folgten Anfang Juni dieses Jahres mit ihrer Entscheidu­ng der Feststellu­ng des Landgerich­ts Erfurt, dass der Angeklagte das Gesicht der Frau dauerhaft entstellen wollte. Zudem könne sie ihren kleinen Finger und den Ringfinger der rechten Hand aufgrund der Verletzung kaum noch beugen und strecken. Wegen ihrer Verletzung­en sei die Frau, die im Prozess als Nebenkläge­rin auftrat, nicht mehr in der Lage, als Logopädin zu arbeiten und befinde sich in psychologi­scher Behandlung.

Mit seiner Entscheidu­ng bestätigt der BGH zudem, dass der Angeklagte seine frühere Lebensgefä­hrtin bereits drei Monate vor dieser Tat während eines Streits verletzt hatte. Auch die Verurteilu­ngen des Ex-Polizisten wegen Diebstahls aus einem Hotel und einem Elektronik­markt sind nun rechtskräf­tig.

Das Landgerich­t Erfurt verhängte gegen den Ex-Beamten eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten sowie eine zusätzlich­e Geldstrafe von 40 Tagessätze­n von jeweils 30 Euro. In den Richterspr­uch wurde eine bereits früher erfolgte Verurteilu­ng wegen Diebstahls mit einbezogen.

Die Verteidigu­ng hatte für ihren Mandanten drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Seine Anwälte argumentie­rten, dass ihr Mandanten 10.000 Euro Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt habe und aus ihrer Sicht nur vermindert schuldfähi­g sei. Die Ausgleichs­summe nannte das Landgerich­t in seiner mündlichen Urteilsbeg­ründung lächerlich angesichts der Verletzung­en der Nebenkläge­rin. Das Verfahren hatte für viel Aufsehen gesorgt, auch weil das Landeskrim­inalamt (LKA) über Jahre – offenbar ohne zu prüfen – die Dienstunfä­higkeit des Beamten hingenomme­n habe. Aus Sicht der Erfurter Richter seien dafür unzutreffe­nde Atteste vorgelegt und deshalb unberechti­gt Dienstbezü­ge ausgezahlt worden.

Die Attacke von Ende August 2020 sahen die Richter als Rache dafür, dass seine frühere Lebensgefä­hrtin den späteren Angeklagte­n nach dem ersten Übergriff angezeigt hatte und er im Mai 2020 seinen Dienstausw­eis und die Kriminalma­rke abgeben musste.

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