Thüringische Landeszeitung (Gera)
Drei Fragen an... Vorm Grillen nachschauen
Die Thüringer grillen fast das ganze Jahr. Hochzeit ist der Sommer. In Gärten, Parks oder Höfen qualmt es dann umso mehr. Mancher verspürt Lust, den Grill auf der heimischen Terrasse oder auf dem Balkon anzuheizen. Kerstin Schulz, stellvertretende Geschäftsführerin des Mieterschutzbundes Gera und Umgebung, gibt Auskunft, was erlaubt ist und was nicht.
Unbedingt in den Mietvertrag schauen, ob dazu Regelungen getroffen sind. Manchmal ist in einem Passus festgehalten, dass das Rostern nur auf dem Grillplatz erlaubt ist. Sollte man sich nicht daran halten, droht eine Abmahnung durch den Vermieter. Findet sich kein Verbot im Mietvertrag, ist Grillen grundsätzlich erlaubt. Allerdings sollte Rücksicht genommen und der Nachbar informiert werden. Um Streit zu vermeiden, könnte man ihn einladen. Ein Aushang im Haus wäre eine weitere Möglichkeit, auf die vorübergehenden Rauchbelästigung hinzuweisen.
Auch hier gilt Rücksichtsname. Zu diesem Thema gibt es aber eine Rechtsprechung, nach der der Vermieter die Rauchzeiten festlegen kann.
Nein. Die Thüringer zeigen große Toleranz, vielleicht weil die Thüringer Rostbratwurst als Kulturgut gilt. In anderen Bundesländern entscheiden Gerichte über den Umfang des Grillens.