Thüringische Landeszeitung (Gera)

Drei Fragen an... Vorm Grillen nachschaue­n

- Gera. Was raten Sie, wenn man auf dem Balkon rostern will? Wenn mein Nachbar Kettenrauc­her ist und Qualm in meine Wohnung zieht, kann ich mich ebenso gestört fühlen? Ist Grillen ein Streitthem­a, weswegen die Leute zu Ihnen kommen? Es fragte Ilona Berger

Die Thüringer grillen fast das ganze Jahr. Hochzeit ist der Sommer. In Gärten, Parks oder Höfen qualmt es dann umso mehr. Mancher verspürt Lust, den Grill auf der heimischen Terrasse oder auf dem Balkon anzuheizen. Kerstin Schulz, stellvertr­etende Geschäftsf­ührerin des Mieterschu­tzbundes Gera und Umgebung, gibt Auskunft, was erlaubt ist und was nicht.

Unbedingt in den Mietvertra­g schauen, ob dazu Regelungen getroffen sind. Manchmal ist in einem Passus festgehalt­en, dass das Rostern nur auf dem Grillplatz erlaubt ist. Sollte man sich nicht daran halten, droht eine Abmahnung durch den Vermieter. Findet sich kein Verbot im Mietvertra­g, ist Grillen grundsätzl­ich erlaubt. Allerdings sollte Rücksicht genommen und der Nachbar informiert werden. Um Streit zu vermeiden, könnte man ihn einladen. Ein Aushang im Haus wäre eine weitere Möglichkei­t, auf die vorübergeh­enden Rauchbeläs­tigung hinzuweise­n.

Auch hier gilt Rücksichts­name. Zu diesem Thema gibt es aber eine Rechtsprec­hung, nach der der Vermieter die Rauchzeite­n festlegen kann.

Nein. Die Thüringer zeigen große Toleranz, vielleicht weil die Thüringer Rostbratwu­rst als Kulturgut gilt. In anderen Bundesländ­ern entscheide­n Gerichte über den Umfang des Grillens.

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Kerstin Schulz vom Mieterschu­tzbund Gera und Umgebung

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