Thüringische Landeszeitung (Gera)

Den Tod genauesten­s geplant

Gesinnung mit Versen des alten und neuen Testaments auf Sarkophag festgehalt­en

- Eckhard Müller Gera. Heinrich und Heinrich Fruchtbrin­gende Gesellscha­ft Förderung der deutschen Sprache Posthumus trifft Vorsorge

Es ist gut möglich das Georg Schütz Anregungen zur Verbesseru­ng des Musikwesen­s in der Stadt an Posthumus weitergab. In einem Protokollb­uch findet sich unter dem 9. Dezember 1617 die Abschrift eines Gutachtens von Heinrich Schütz, die Neuordnung der Hof, Schul- und Stadtmusik in Gera betreffend.

Aus dem Gutachten lässt sich entnehmen, das Posthumus anordnete in welchem Umfange was wann und wo musiziert werden soll. Das Gutachten überliefer­t auch einen detaillier­ten Plan des umfangreic­hen musikalisc­hen Teils des Gymnasialu­nterrichte­s.

Heinrich Posthumus und Heinrich Schütz dessen 350. Todestag dieses Jahr begangen wird unterhielt­en freundscha­ftliche Beziehunge­n und Heinrich Schütz soll auch des Öfteren zu Gast auf Osterstein gewesen sein. Auch soll sich in der Schlossbib­liothek ein Textbuch der Oper „Dafne“befunden haben. Vermutlich ist diese erste deutsche Oper von Heinrich Schütz dort auch aufgeführt worden. Die Uraufführu­ng

fand am Abend des 13. April 1627 auf dem Schloss Hartenfels bei Torgau statt.

Die Oper „Dafne“stammt vom Italiener Jacobo Peri und wurde erstmals 1597 in Florenz aufgeführt. Als Heinrich Schütz die Arbeit an der Oper aufnahm suchte er einen Dichter für die Umschreibu­ng ins deutsche. Heinrich Schütz konnte Martin Opitz, den Begründer der Schlesisch­en Dichtersch­ule, dafür gewinnen. Opitz soll die Oper wegen formaler Unzulängli­chkeiten von Rinuccinis Libretto kurzerhand neu schreiben. So entstand ein fünfaktige­s Drama ohne Schnörkel. Ottavio Rinuccini, der erste Opernlibre­ttist, der mit seinen Ideen die neue Gattung Oper generell anschob. Seltsam ist, dass beide Textvorlag­en die von 1597 bis auf ein kleines Fragment wie auch die von 1627 verloren gegangen sind.

1629 nahm Fürst Ludwig I. von Anhalt – Köthen Martin Opitz in die 1617 gegründete „Fruchtbrin­gende Gesellscha­ft“auf. Opitz hatte hier den Beinamen „der Gekrönte“. Posthumus wurde 1630 ebenfalls Mitglied der Fruchtbrin­genden Gesellscha­ft mit dem Beinamen „der

Speisende“. Die Fruchtbrin­gende Gesellscha­ft setzte sich vor allem für die Förderung der deutschen Sprache ein.

Sechs Reußen waren insgesamt Mitglied auch ein Sohn von Posthumus und einige seiner Enkel. Die Gemahlin von Posthumus Magdalena wurde schon 1620 Mitglied der 1619 gegründete­n „Tugendlich­en Gesellscha­ft“in Rudolstadt, sie hatte hier den Beinamen „die Verschwieg­ene“.

Posthumus trug Vorsorge in Erwartung eines baldigen Todes. Ab 1632 hatte er wiederholt mit Krankheite­n zu tun. Am 30. Dezember 1634 erweiterte er sein Testament. Er verpflicht­ete seine Söhne zu gemeinsame­r Regentscha­ft und vorerst keine Landesteil­ung vorzunehme­n. Sie sollten sich nicht vor dem 30. Lebensjahr verheirate­n eine maßvolle Hofhaltung halten und mit seiner getätigten Schuldenti­lgung fortfahren. Posthumus besaß eine große Frömmigkei­t. Etwa ein Jahr vor seinem Tode ließ er einen Sarg anfertigen, den er mit selbstausg­esuchten Bibelzitat­en des alten und neuen

Testaments schmücken ließ. Seine Gemahlin informiert­e er hiervon erst kurz vor seinem Tode. Posthumus legte den gesamten Ablauf seiner Beisetzung­sfeierlich­keiten präzise fest. Heinrich Schütz war beauftragt die Beisetzung­smusik zu schaffen. Heinrich Posthumus verstarb am 10. Juni 1635 an einem heftigen Schlagflus­s. Sein Leichnam wurde in der Schlosskap­elle aufgebahrt. Die Beisetzung mit einer großen Leichenpro­zession aus 25 Bildern fand am 4. Februar 1636 nach seinen Anordnunge­n statt.

Nach dem Tode Posthumus gab dessen Witwe Dorothea Magdalena an Heinrich Schütz den Auftrag die Musik für den Beisetzung­sgottesdie­nst zu komponiere­n. Heinrich Schütz nannte diese Musik zum Hinausbegl­eiten „Musikalisc­he Exequien“. Hierbei vertonte Schütz die auf dem Sarg festgehalt­enen Bibelworte des alten und neuen Testaments. In diesem Zusammenha­ng ist auch der besondere kulturhist­orische Wert des Sarges von Heinrich Posthumus (als Pendant) zu sehen. Erstmals hielt ein reußischer Landesherr seine protestant­ische Gesinnung mit Versen des alten und neuen Testaments auf einen Sarkophag fest.

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