Thüringische Landeszeitung (Gera)
Klare Kante Richterspruch ohne Wert
Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel (CDU), hat eine Grenze überschritten, als sie im geschichtsträchtigen Februar 2020 forderte, die Wahl des Ministerpräsidenten von Thüringen „rückgängig“zu machen. Was Beobachtern schnell nach den aus dem fernen Südafrika auf einer Dienstreise übermittelten Äußerungen klar war, steht nun auch höchstrichterlich fest.
Dass Merkel sich überhaupt derart aus dem Fenster lehnte, hatte vor allem mit ihrer eigenen Restmacht zu tun, die sie kurz vor ihrer mittlerweile erreichten Polit-Rente gefährdet sah. Das kleine Thüringen dürfte ihr dabei egal gewesen sein.
Merkel erwies der Demokratie jedenfalls einen Bärendienst, denn im Gedächtnis blieb: Was der Kanzlerin nicht passt, sei es noch so demokratisch zustande gekommen, muss rückgängig und passend gemacht werden. Dass das Innenleben der Thüringer Politik und die teils Jahrzehnte alten Verquickungen sowie die Finte der AfD die Hauptgründe für die KemmerichWahl waren – geschenkt und der Ex-Kanzlerin angesichts des drohenden Machtverlustes offenbar vollkommen egal.
Dass jetzt höchstrichterlich festgestellt wurde, dass Merkel damals zu weit gegangen ist, darf begrüßt werden. Allerdings: Die Entscheidung kommt viel zu spät, denn sie kann auf die aktive Regierung keine Auswirkungen mehr haben. Die Kanzlerin, die alle demokratischen Prinzipien um der eigenen Macht willen ignoriert hat, ist nicht mehr im Amt. Der Richterspruch bleibt auch deshalb eine Schaufensterentscheidung ohne Wert – und wird eine Wiederholung durch andere Regierungsvertreter, gleich welcher Partei sie angehören, sehr wahrscheinlich nicht verhindern.