Thüringische Landeszeitung (Gera)
Ministerium prüft Katalog der Anbieter
Schulen können bisher nur mit Vereinen und Personen kooperieren
Das Thüringer Bildungsministerium will prüfen, ob neben Vereinen und natürlichen Personen in Zukunft auch kommerzielle Bildungsanbieter wie GmbH, gGmbH und GbR Kooperationspartner von Schulen im Rahmen des Schulbudgets sein dürfen. Nach den jetzigen Bestimmungen ist das nicht möglich – selbst wenn die Anbieter mit Konzepten aufwarten, die exakt den Wünschen und Vorstellungen der Schulen entsprechen.
In einer Fragestunde im Landtag teilte Bildungsstaatssekretär Winfried Speitkamp auf eine entsprechende Anfrage der FDP-Abgeordneten Franziska Baum mit, dass die Landesregierung dieses Ansinnen bei der Überprüfung der Durchführungsbestimmungen „mit einbeziehen“werde. In der Regel finde eine solche Überprüfung aber erst zum Jahreswechsel statt.
Zulässige Projektpartner nach der Verwaltungsvorschrift vom 7. Januar 2022 seien lediglich Einzelpersonen sowie Volkshochschulen und Musik- und Kunstschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft. Nur mit ihnen könnten Maßnahmen über das Schulbudget realisiert werden. Baums Frage, welche Relevanz die Gesellschaftsform für die Qualität der angebotenen Leistung habe, beantwortete der Staatssekretär nicht.
Wegen des stark eingeschränkten Katalogs von Projektpartnern haben Anbieter wie beispielsweise die Jugend will…gGmbH und die InDistanz GmbH in Jena, die sieben von Schulen stark nachgefragte Projekte entwickelt haben, bislang keine Chance, Kooperationsverträge abzuschließen. Über das Schulbudget erhält jede Schule 30 Euro je Schüler. Zusätzlich wird jeder Schule für das Landesaktionsprogramm ein Budget von 50 Euro je Schüler für das 2. Schulhalbjahr 2021/2022 gewährt.