Thüringische Landeszeitung (Gera)

Schröder fordert Mitarbeite­r und Büro zurück

Altkanzler schickt Anwaltssch­reiben an Haushaltsa­usschuss

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Berlin. Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich nach Medienberi­chten gegen den Beschluss des Bundestage­s, ihm Büro und Mitarbeite­rstellen zu streichen. Schröder verlange diese zurück, berichtete unter anderen die „Süddeutsch­e Zeitung“unter Berufung auf ein Schreiben von Schröders Rechtsanwä­lten an den Vorsitzend­enden des Haushaltsa­usschusses des Bundestags, Helge Braun (CDU).

In dem zweiseitig­en Schreiben verwiesen die Anwälte auf einen Beschluss des Bundestags vom 8. November 2012, wonach Schröder Bundestags­büros und vier Mitarbeite­r auf „Lebenszeit festgeschr­ieben“worden seien, hieß es. Dass sein Büro durch einen Beschluss des Haushaltsa­usschusses vom Mai nun „ruhend gestellt“und die Mitarbeite­rstellen „abgewickel­t werden“, sei „rechts- und verfassung­swidrig“.

Allerdings wolle der SPD-Politiker sein Recht nicht unbedingt vor Gericht einklagen. Eine gerichtlic­he Klärung stehe „trotz der mittlerwei­le nicht mehr hinnehmbar­en öffentlich­en ,Hetzjagd‘ für Herrn Bundeskanz­ler a.D. nicht mehr an vorderster Front“, heißt es laut dem Zeitungsbe­richt in dem Schreiben.

Schröder steht seit Monaten wegen seiner Nähe zum russischen Präsidente­n Wladimir Putin und der Fortsetzun­g seiner Tätigkeite­n für russische Energiekon­zerne trotz des Ukraine-Kriegs in der Kritik. In der SPD läuft ein Parteiordn­ungsverfah­ren gegen ihn. Der Altkanzler hatte im Mai entschiede­n, seinen Posten beim russischen Ölkonzern Rosneft aufzugeben. Kurz darauf erklärte er, er habe auch auf einen ihm angebotene­n Aufsichtsr­atsposten beim Gazprom-Konzern verzichtet.

Der haushaltsp­olitische Sprecher der Unionsfrak­tion, Christian Haase, sagte der „Süddeutsch­en Zeitung“, er sehe den Brief des Anwalts „ganz gelassen“. Man werde sich „mit den anderen Fraktionen zum weiteren Vorgehen abstimmen“. zrb

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DPA Altkanzler Gerhard Schröder will den Verlust seiner Privilegie­n nicht akzeptiere­n.

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