Thüringische Landeszeitung (Gera)

Immer mehr Rentner müssen Steuern im Voraus zahlen

Die Antwort auf eine Leserfrage kommt vom Thüringer Finanzmini­sterium

- Ingo Glase Erfurt.

„Ich erhielt jetzt ein Schreiben vom Finanzamt, dass ich ab diesem Jahr meine Steuern im Voraus bezahlen soll“, schreibt eine Leserin aus dem Raum Gotha. „Dieses Jahr habe ich bereits meine Steuern – 440 Euro – bezahlt. Nun verlangen sie die gleiche Summe als Vorauszahl­ung noch einmal. Ist das rechtens? In meinem Alter (91) weiß man doch gar nicht, ob man das nächste Jahr noch schafft. Zudem wird gerade alles teurer. Es zeigt sich immer wieder: Was man im Leben geleistet hat, wird in diesem Land offensicht­lich nicht gewürdigt.“

Dazu erklärt das Thüringer Finanzmini­sterium: „Bei Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­ern werden Einkommens­teuern für das laufende Jahr regelmäßig durch den monatliche­n Lohnsteuer­abzug einbehalte­n. Wer aber keine lohnsteuer­pflichtige­n Einkünfte bezieht, der muss für das laufende Jahr sogenannte Einkommens­teuervorau­szahlungen

leisten. Das hat der Gesetzgebe­r in Paragraf 37 Einkommens­teuergeset­z so geregelt.

Vorauszahl­ungen für das laufende Jahr müssen allerdings nur dann gezahlt werden, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderja­hr und mindestens 100 Euro im Quartal betragen. Bei den gezahlten 440 Euro handelt es sich um die Steuernach­zahlung

für das bereits vergangene Jahr – offenbar hat die Leserin gerade ihren Steuerbesc­heid für 2021 erhalten.

Die Steuer beträgt in 2021 mehr als 400 Euro, deshalb wurden für das laufende Jahr – also für 2022 – Vorauszahl­ungen festgesetz­t.

Sie zahlt also die Steuern nicht für das nächste Jahr (2023), sondern für das laufende Jahr 2022 voraus. Wenn die Steuerpfli­chtige dann im nächsten Jahr ihre Steuererkl­ärung für dieses Jahr beim Finanzamt einreicht, werden ihr die gezahlten Vorauszahl­ungen natürlich auf die festgesetz­te Steuerschu­ld angerechne­t – und sie muss keine so hohe Nachzahlun­g auf einmal erbringen. Bisher waren keine Vorauszahl­ungen festgesetz­t, weil bisher ihre Rente niedriger war und die Steuer für 2020 noch unter 400 Euro lag.

Immer mehr Seniorinne­n und Senioren müssen aufgrund der aktuell geltenden Gesetzesla­ge ihre Alterseink­ünfte versteuern. Mit Missachtun­g seiner Lebensleis­tung hat das nichts zu tun.“

 ?? JÜRGEN BLUME / EPD ?? Ab 400 Euro Steuer werden Vorabzahlu­ngen fällig.
JÜRGEN BLUME / EPD Ab 400 Euro Steuer werden Vorabzahlu­ngen fällig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany