Thüringische Landeszeitung (Gera)

Maskenpfli­cht wird gelockert

Neue Corona-Verordnung sieht leichte Lockerunge­n in Thüringen vor

- Erfurt.

In den Thüringer Krankenhäu­sern müssen ab dem 24. Juni die Patienten keinen Mund-NasenSchut­z mehr tragen, wenn sie sich in ihren Zimmern aufhalten. Auch für Beschäftig­te entfällt die Maskenpfli­cht, sofern sie keinen physischen Kontakt haben. Das sieht die neue Corona-Verordnung des Landes vor, deren Entwurf dieser Zeitung vorliegt.

Die pandemisch­en Schutzmaßn­ahmen im Thüringer Gesundheit­sund Pflegebere­ich werden nochmals leicht gelockert. Das sieht die aktualisie­rte Corona-Verordnung des Landes vor, die Sozialmini­sterin Heike Werner (Linke) an diesem Freitag unterzeich­nen will. Die neuen Regeln sollen am 24. Juni in Kraft treten.

Danach gilt die Maskenpfli­cht in den Krankenhäu­sern nur noch für Beschäftig­te bei physischem Kontakt mit anderen – und für die Patienten bloß außerhalb ihres Zimmers. Bewohner von Pflegeheim­en müssen grundsätzl­ich keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Für Besucher ist aber weiter die Maskenpfli­cht vorgesehen.

Auch neu: Die Einrichtun­gen sollen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet) am Einlass nicht mehr ständig kontrollie­ren. Laut der neuen Verordnung reichen Stichprobe­n. Komplett aufgehoben werden soll die Maskenpfli­cht in Flüchtling­sheimen.

Allerdings hält Werner am MundNasen-Schutz im öffentlich­en Nahverkehr fest. Einzige Ausnahme: In Taxis müssen Fahrer und Gäste ab 24. Juni keine Maske mehr aufsetzen. Die Auflagen im Fern- und Flugverkeh­r regelt der Bund.

Damit wird der sogenannte Basisschut­z, den das Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz den Ländern derzeit noch erlaubt, weiter etwas reduziert. Werner begründete dies damit, dass insbesonde­re die Bewohner der Altenheime in der Pandemie besonders stark belastet worden seien. „Umso mehr gilt es jetzt, mögliche Entlastung­en, beispielsw­eise im Bereich der Maskenpfli­cht, soweit umzusetzen, wie es anhand der Infektions­lage vertretbar und rechtlich geboten ist“, sagte sie auf Anfrage dieser Zeitung.

Die Ministerin forderte erneut, dass sich Bund und Länder auf einen einheitlic­hen und möglichst umfangreic­he Katalog potenziell­er Maßnahmen für Herbst und Winter einigen. Dazu gehörten Hygienekon­zepte, generelle Maskenpfli­chten in Innenräume­n oder Zugangsbes­chränkunge­n.

Zwar hoffe sie, dass dann die Länder keinen Gebrauch davon machen müssten, sagte Werner. „Wichtig ist aber, im Fall der Fälle gut aufgestell­t und vorbereite­t zu sein.“

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