Thüringische Landeszeitung (Gera)
Maskenpflicht wird gelockert
Neue Corona-Verordnung sieht leichte Lockerungen in Thüringen vor
In den Thüringer Krankenhäusern müssen ab dem 24. Juni die Patienten keinen Mund-NasenSchutz mehr tragen, wenn sie sich in ihren Zimmern aufhalten. Auch für Beschäftigte entfällt die Maskenpflicht, sofern sie keinen physischen Kontakt haben. Das sieht die neue Corona-Verordnung des Landes vor, deren Entwurf dieser Zeitung vorliegt.
Die pandemischen Schutzmaßnahmen im Thüringer Gesundheitsund Pflegebereich werden nochmals leicht gelockert. Das sieht die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes vor, die Sozialministerin Heike Werner (Linke) an diesem Freitag unterzeichnen will. Die neuen Regeln sollen am 24. Juni in Kraft treten.
Danach gilt die Maskenpflicht in den Krankenhäusern nur noch für Beschäftigte bei physischem Kontakt mit anderen – und für die Patienten bloß außerhalb ihres Zimmers. Bewohner von Pflegeheimen müssen grundsätzlich keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Für Besucher ist aber weiter die Maskenpflicht vorgesehen.
Auch neu: Die Einrichtungen sollen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet) am Einlass nicht mehr ständig kontrollieren. Laut der neuen Verordnung reichen Stichproben. Komplett aufgehoben werden soll die Maskenpflicht in Flüchtlingsheimen.
Allerdings hält Werner am MundNasen-Schutz im öffentlichen Nahverkehr fest. Einzige Ausnahme: In Taxis müssen Fahrer und Gäste ab 24. Juni keine Maske mehr aufsetzen. Die Auflagen im Fern- und Flugverkehr regelt der Bund.
Damit wird der sogenannte Basisschutz, den das Bundesinfektionsschutzgesetz den Ländern derzeit noch erlaubt, weiter etwas reduziert. Werner begründete dies damit, dass insbesondere die Bewohner der Altenheime in der Pandemie besonders stark belastet worden seien. „Umso mehr gilt es jetzt, mögliche Entlastungen, beispielsweise im Bereich der Maskenpflicht, soweit umzusetzen, wie es anhand der Infektionslage vertretbar und rechtlich geboten ist“, sagte sie auf Anfrage dieser Zeitung.
Die Ministerin forderte erneut, dass sich Bund und Länder auf einen einheitlichen und möglichst umfangreiche Katalog potenzieller Maßnahmen für Herbst und Winter einigen. Dazu gehörten Hygienekonzepte, generelle Maskenpflichten in Innenräumen oder Zugangsbeschränkungen.
Zwar hoffe sie, dass dann die Länder keinen Gebrauch davon machen müssten, sagte Werner. „Wichtig ist aber, im Fall der Fälle gut aufgestellt und vorbereitet zu sein.“