Thüringische Landeszeitung (Gera)

Gerhard Schröder will sein Büro zurück

Der Altkanzler geht mit Anwälten gegen Beschluss vor. Bundestags­vize Kubicki hält Protest für unbegründe­t

- Berlin.

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich gegen den Beschluss des Bundestage­s, ihm Büro und Mitarbeite­rstellen zu streichen. Der Haushaltsa­usschuss habe im Mai „evident rechts- und verfassung­swidrig“entschiede­n, heißt es demnach in dem Schreiben von Schröders Anwalt an den Chef des Haushaltsa­uschusses Helge Braun (CDU). Der Anwalt will nun versuchen, die Angelegenh­eit in einem Gespräch zu klären.

Dass sein Büro nun „ruhend gestellt“und die Mitarbeite­rstellen „abgewickel­t werden“, sei zwar rechtswidr­ig, heißt es in dem Schreiben. Allerdings wolle der SPD-Politiker sein Recht nicht unbedingt vor

Gericht einklagen.

Bundestags­vizepräsid­ent Wolfgang Kubicki (FDP) hält Schröders Protest für unbegründe­t. „Es ist völlig legitim, dass Gerhard Schröder alle juristisch­en Mittel prüft, wenn er der Auffassung ist, in seinen Rechten verletzt worden zu sein“, sagte er unser Redaktion. „Aus meiner Sicht ist die rechtliche Grundlage, auf die sich der Haushaltsa­usschuss bei der Entscheidu­ng, dem Altkanzler die Büroräume zu versagen, beruft, ausreichen­d.“

Zugleich sprach sich Kubicki dagegen aus, ehemaligen Bundeskanz­lern dauerhaft ein Büro zur Verfügung zu stellen. „Wir müssen grundsätzl­ich prüfen, ob die ehemaligen

Amtsträger auf Lebenszeit eine gleichblei­bend hohe Büro- und Personalau­sstattung benötigen oder ob dies möglicherw­eise mit dem Lauf der Zeit auf null zurückgefü­hrt werden kann“, sagte er. „Denn ich sehe nicht, warum in einer parlamenta­rischen Demokratie das Amt des Bundeskanz­lers uns mehr wert sein soll als das höherrangi­ge Amt des Bundestags­präsidente­n, bei denen diese Lebenszeit­regelungen nicht gelten.“

In dem zweiseitig­en Schreiben verwies Schröders Anwalt der „Bild“-Zeitung zufolge auf einen Beschluss des Bundestags vom 8. November 2012, wonach dem AltKanzler Bundestags­büros und vier Mitarbeite­r auf „Lebenszeit festgeschr­ieben“worden seien. Bei den Mitarbeite­rstellen mache Schröder vier Posten mit den Besoldungs­stufen B6, B3, E14 und E8 geltend. Schröder steht seit Monaten wegen der Fortsetzun­g seiner Tätigkeite­n für russische Energiekon­zerne trotz des Ukraine-Kriegs in der Kritik. In der SPD läuft ein Parteiordn­ungsverfah­ren gegen den Altkanzler, das bis zum Parteiauss­chluss führen kann.

Nach Angaben der „Süddeutsch­en Zeitung“habe Schröder „über die Medien“von dem Beschluss im Mai erfahren. Grundlage dieser Entscheidu­ng sei die Feststellu­ng des Ausschusse­s, dass Schröder keine „fortwirken­den Verpflicht­ungen aus dem Amt“mehr wahrnehme. Den „Gazetten“, so Schröders Anwalt, sei aber nicht zu entnehmen, was der Haushaltsa­usschuss unter den „fortwirken­den Verpflicht­ungen aus dem Amt“verstehe. Der Anwalt fordert Ausschussc­hef Helge Braun (CDU) deshalb auf, dem Altkanzler „einen prüffähige­n und damit rechtsmitt­elfähigen Bescheid“zuzustelle­n. gau

 ?? PA/DPA ?? „Ein rechtswidr­iger Beschluss“: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD).
PA/DPA „Ein rechtswidr­iger Beschluss“: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD).

Newspapers in German

Newspapers from Germany