Thüringische Landeszeitung (Gera)
Gerhard Schröder will sein Büro zurück
Der Altkanzler geht mit Anwälten gegen Beschluss vor. Bundestagsvize Kubicki hält Protest für unbegründet
Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich gegen den Beschluss des Bundestages, ihm Büro und Mitarbeiterstellen zu streichen. Der Haushaltsausschuss habe im Mai „evident rechts- und verfassungswidrig“entschieden, heißt es demnach in dem Schreiben von Schröders Anwalt an den Chef des Haushaltsauschusses Helge Braun (CDU). Der Anwalt will nun versuchen, die Angelegenheit in einem Gespräch zu klären.
Dass sein Büro nun „ruhend gestellt“und die Mitarbeiterstellen „abgewickelt werden“, sei zwar rechtswidrig, heißt es in dem Schreiben. Allerdings wolle der SPD-Politiker sein Recht nicht unbedingt vor
Gericht einklagen.
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hält Schröders Protest für unbegründet. „Es ist völlig legitim, dass Gerhard Schröder alle juristischen Mittel prüft, wenn er der Auffassung ist, in seinen Rechten verletzt worden zu sein“, sagte er unser Redaktion. „Aus meiner Sicht ist die rechtliche Grundlage, auf die sich der Haushaltsausschuss bei der Entscheidung, dem Altkanzler die Büroräume zu versagen, beruft, ausreichend.“
Zugleich sprach sich Kubicki dagegen aus, ehemaligen Bundeskanzlern dauerhaft ein Büro zur Verfügung zu stellen. „Wir müssen grundsätzlich prüfen, ob die ehemaligen
Amtsträger auf Lebenszeit eine gleichbleibend hohe Büro- und Personalausstattung benötigen oder ob dies möglicherweise mit dem Lauf der Zeit auf null zurückgeführt werden kann“, sagte er. „Denn ich sehe nicht, warum in einer parlamentarischen Demokratie das Amt des Bundeskanzlers uns mehr wert sein soll als das höherrangige Amt des Bundestagspräsidenten, bei denen diese Lebenszeitregelungen nicht gelten.“
In dem zweiseitigen Schreiben verwies Schröders Anwalt der „Bild“-Zeitung zufolge auf einen Beschluss des Bundestags vom 8. November 2012, wonach dem AltKanzler Bundestagsbüros und vier Mitarbeiter auf „Lebenszeit festgeschrieben“worden seien. Bei den Mitarbeiterstellen mache Schröder vier Posten mit den Besoldungsstufen B6, B3, E14 und E8 geltend. Schröder steht seit Monaten wegen der Fortsetzung seiner Tätigkeiten für russische Energiekonzerne trotz des Ukraine-Kriegs in der Kritik. In der SPD läuft ein Parteiordnungsverfahren gegen den Altkanzler, das bis zum Parteiausschluss führen kann.
Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“habe Schröder „über die Medien“von dem Beschluss im Mai erfahren. Grundlage dieser Entscheidung sei die Feststellung des Ausschusses, dass Schröder keine „fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt“mehr wahrnehme. Den „Gazetten“, so Schröders Anwalt, sei aber nicht zu entnehmen, was der Haushaltsausschuss unter den „fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt“verstehe. Der Anwalt fordert Ausschusschef Helge Braun (CDU) deshalb auf, dem Altkanzler „einen prüffähigen und damit rechtsmittelfähigen Bescheid“zuzustellen. gau