Thüringische Landeszeitung (Gera)

Neue Regeln für Waffenexpo­rte geplant

Habeck will Eckpunkte für Ausfuhren vorlegen. Industrie warnt

- Jochen Gaugele und Jan Dörner Berlin.

An welche Länder liefert Deutschlan­d Waffen? Mit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine brach die Bundesregi­erung mit der jahrzehnte­alten Regel der deutschen Außen- und Sicherheit­spolitik, keine Waffen in Kriegs- und Krisengebi­ete zu liefern. Bei der militärisc­hen Unterstütz­ung der Ukraine soll es auch bleiben, wie Kanzler Olaf Scholz (SPD) gerade erst versichert­e. Angetreten ist die Koalition von SPD, Grünen und FDP jedoch mit dem Anspruch, die Ausfuhr von Rüstungsgü­tern strenger zu regeln.

In der Vergangenh­eit hatte es immer wieder Diskussion­en um Waffenlief­erungen an autoritäre Staaten wie Saudi-Arabien gegeben. Zuständig für die Neuregelun­g ist das Wirtschaft­sministeri­um von Robert Habeck (Grüne). In Kürze will Habeck Eckpunkte für das neue Rüstungsex­portkontro­llgesetz vorlegen. „Mit diesem Gesetz sollen verbindlic­he Regelungen für eine restriktiv­e Rüstungsex­portpoliti­k festgeschr­ieben werden“, sagte Staatssekr­etär Sven Giegold (Grüne).

Die Arbeiten an den Eckpunkten stehen nun offenbar kurz vor dem Abschluss – und beinhalten laut dem „Spiegel“eine grundlegen­de Neuregelun­g der Exportpoli­tik für Rüstungsgü­ter. Demnach plant Habecks Ministeriu­m, dass künftig das potenziell­e Empfängerl­and und sein innen- und außenpolit­isches Handeln als Kriterium betrachtet werden. Bisher ging es vor allem um die Frage, ob das Kriegsgerä­t zur Verletzung von Menschenre­chten missbrauch­t werden kann. Im Klartext heißt das: Bisher bekamen autoritäre Staaten zwar beispielsw­eise Kriegsschi­ffe, nicht jedoch Gewehre, die zur Unterdrück­ung der Opposition im Land genutzt werden können. In Zukunft könnte die Regierung Waffenlief­erungen an Autokraten ganz verhindern, während als demokratis­che Partner definierte Staaten weiter beliefert werden.

Der Präsident des Industriev­erbands BDI, Siegfried Russwurm, warnt vor einer einseitige­n Verschärfu­ng der Richtlinie­n: „Statt eines nationalen Alleingang­s sollte sich die Bundesregi­erung deshalb, auch im Hinblick auf gemeinsame Rüstungspr­ojekte, für eine europäisch­e Regelung stark machen.“

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