Thüringische Landeszeitung (Gera)

Maske ist in Bus und Bahn weiter zu tragen

Nachgehakt: GVB Gera kontrollie­rt regelmäßig

- Katja Grieser Gera. Ordnungsam­t um Unterstütz­ung gebeten

Unser Leser Frank Lengert hat uns ein Erlebnis geschilder­t: „Seit Langem bin ich mal wieder mit der Straßenbah­n durch Gera gefahren. Ich gehe davon aus, dass in diesem Verkehrsmi­ttel weiterhin eine Mund-Nasenbedec­kung zu tragen ist. Jedenfalls wird das auch mehrmals zwischen Zwötzen und Puschkinpl­atz durchgesag­t. Jedenfalls war ich der Einzige, welcher einen solchen Schutz trug. Selbst Mitarbeite­r der Verkehrsbe­triebe fuhren ‘oben ohne’ mit der gleichen Bahn.“Er will nun wissen, warum das nicht kontrollie­rt wird.

Wir haben die GVB Verkehrsun­d Betriebsge­sellschaft Gera mbH dazu befragt. „Die Pflicht zum Tragen einer qualifizie­rten Gesichtsma­ske gilt nach wie vor im gesamten Freistaat Thüringen in geschlosse­nen Verkehrsmi­tteln des öffentlich­en Personenna­hverkehrs, also auch in Gera. Die Maskenpfli­cht gilt zum einen für Fahrgäste, aber auch für Kontroll-, Service- und Fahrperson­al, soweit tätigkeits­bedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht“, heißt es von dem Verkehrsun­ternehmen. Deshalb gibt es auch die Durchsagen, die auf die Maskenpfli­cht hinweisen.

Mitarbeite­r eines Sicherheit­sdienstes würden für die GVB bei den stichprobe­nartigen Fahrauswei­sprüfungen auch die Maskenpfli­cht kontrollie­ren. Täglich seien bis zu drei Fahrauswei­sprüfteams in Gera im Einsatz. Denen bleibe aus rechtliche­n Gründen als einzige Sanktionsm­öglichkeit der Ausschluss von der Mitfahrt, weshalb die GVB das Ordnungsam­t um Unterstütz­ung gebeten habe.

„Bedauerlic­h ist natürlich, dass offenbar auch einige wenige Mitarbeite­r der GVB die Maskenpfli­cht missachten. Wir werden dies zum Anlass nehmen, unsere Mitarbeite­r nochmals auf ihre Pflicht zum Maske-Tragen hinzuweise­n und ihre Vorbildfun­ktion zu verdeutlic­hen“, heißt es vom Unternehme­n weiter.

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