Thüringische Landeszeitung (Gera)
Ausschusschefs entscheiden über Nichtöffentlichkeit
Gericht beschließt zur neuen Praxis in Gera beim Durchführen von Sitzungen. Beide Seiten fühlen sich bestätigt
„Der Oberbürgermeister hätte nicht anweisen dürfen, dass Ausschüsse nicht öffentlich sind. Den Ausschussvorsitzenden obliegt es einzuschätzen, ob öffentlich oder nichtöffentlich getagt wird.“Der Geraer Bildungsausschusschef Andreas Kinder (CDU) sieht sich und seine Auffassung vom Verwaltungsgericht Gera bestätigt.
Kinder hatte Julian Vonarb (parteilos) verklagt. Anlass war, dass etliche Teile von Ausschusssitzungen seit ein paar Wochen nicht mehr öffentlich sind, obwohl es jahrzehntelang anders praktiziert wurde. Vonarb hatte sich auf eine Aussage aus dem Landesverwaltungsamt zu dem Thema bezogen, die es auf Nachfrage aus der Stadtverwaltung gegeben hat.
Vonarb indes sieht die Entscheidung des Gerichts als Bestätigung der aktuellen Praxis: „Das Votum des Verwaltungsgerichtes zeigt, dass vorberatende Ausschüsse Beschlussvorlagen immer dann in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten haben, wenn für die Beschlussfassung der Vorlage der Stadtrat oder ein anderer Ausschuss zuständig ist.“
Er verweist auf den Beschluss des Gerichts, nach dem allein die Ausschussvorsitzenden der jeweiligen Fachausschüsse die Tagesordnung der Sitzungen festlegen. Dabei seien sie an geltende Gesetze gebunden und würden in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entscheiden, welche Themen Gegenstand des öffentlichen Sitzungsteils sind und welche Tagesordnungspunkte nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Vorsitzenden, verantwortungsvoll damit umgehen“, so der Rathauschef.
Wie CDU-Stadtrat Christian Klein, der seinen Parteifreund Andreas Kinder vor Gericht vertreten hat, sagt, habe das Gericht die Rechtsfrage als solche nicht entschieden, sondern „lediglich rechtliche Erwägungen angestellt“.
Klein hält die jetzige Praxis für verfassungswidrig – vor allem vor dem Hintergrund, dass jeder Ortsteilrat die ihn betreffende Stadtratsvorlage in seinen Sitzungen öffentlich behandeln kann.
Man will nun weitere Schritte prüfen, so Christian Klein.