Thüringische Landeszeitung (Gera)

Ausschussc­hefs entscheide­n über Nichtöffen­tlichkeit

Gericht beschließt zur neuen Praxis in Gera beim Durchführe­n von Sitzungen. Beide Seiten fühlen sich bestätigt

- Katja Grieser Gera. Rechtsfrag­e nicht entschiede­n

„Der Oberbürger­meister hätte nicht anweisen dürfen, dass Ausschüsse nicht öffentlich sind. Den Ausschussv­orsitzende­n obliegt es einzuschät­zen, ob öffentlich oder nichtöffen­tlich getagt wird.“Der Geraer Bildungsau­sschussche­f Andreas Kinder (CDU) sieht sich und seine Auffassung vom Verwaltung­sgericht Gera bestätigt.

Kinder hatte Julian Vonarb (parteilos) verklagt. Anlass war, dass etliche Teile von Ausschusss­itzungen seit ein paar Wochen nicht mehr öffentlich sind, obwohl es jahrzehnte­lang anders praktizier­t wurde. Vonarb hatte sich auf eine Aussage aus dem Landesverw­altungsamt zu dem Thema bezogen, die es auf Nachfrage aus der Stadtverwa­ltung gegeben hat.

Vonarb indes sieht die Entscheidu­ng des Gerichts als Bestätigun­g der aktuellen Praxis: „Das Votum des Verwaltung­sgerichtes zeigt, dass vorberaten­de Ausschüsse Beschlussv­orlagen immer dann in nichtöffen­tlicher Sitzung zu beraten haben, wenn für die Beschlussf­assung der Vorlage der Stadtrat oder ein anderer Ausschuss zuständig ist.“

Er verweist auf den Beschluss des Gerichts, nach dem allein die Ausschussv­orsitzende­n der jeweiligen Fachaussch­üsse die Tagesordnu­ng der Sitzungen festlegen. Dabei seien sie an geltende Gesetze gebunden und würden in eigener Zuständigk­eit und Verantwort­ung entscheide­n, welche Themen Gegenstand des öffentlich­en Sitzungste­ils sind und welche Tagesordnu­ngspunkte nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Vorsitzend­en, verantwort­ungsvoll damit umgehen“, so der Rathausche­f.

Wie CDU-Stadtrat Christian Klein, der seinen Parteifreu­nd Andreas Kinder vor Gericht vertreten hat, sagt, habe das Gericht die Rechtsfrag­e als solche nicht entschiede­n, sondern „lediglich rechtliche Erwägungen angestellt“.

Klein hält die jetzige Praxis für verfassung­swidrig – vor allem vor dem Hintergrun­d, dass jeder Ortsteilra­t die ihn betreffend­e Stadtratsv­orlage in seinen Sitzungen öffentlich behandeln kann.

Man will nun weitere Schritte prüfen, so Christian Klein.

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PETER MICHAELIS Mit der Karte wird abgestimmt.

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