Thüringische Landeszeitung (Gera)
Bundestag schafft Werbeverbot für Abtreibungen ab
Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen. Der Paragraf regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf – führte aber immer wieder dazu, dass Ärzte nicht ausführlich darüber informieren konnten, ohne Strafen zu riskieren. Verurteilungen ab Oktober 1990 werden rückwirkend aufgehoben.