Thüringische Landeszeitung (Gera)

Masern-Impfpflich­t für Tausende Beschäftig­te

Corona-Pandemie hat die seit März 2020 geltende Regelung in der Wahrnehmun­g überlagert

- Erfurt.

Von der bundesweit­en Masern-Impfpflich­t unter anderem an Schulen und in Kindergärt­en ist in Thüringen nach Einschätzu­ng des Bildungsmi­nisteriums etwa die Hälfte des Schulperso­nals betroffen. Rund 13.400 Beschäftig­te waren laut einer Sprecherin im Schuljahr 2021/22 jünger als 52 Jahre.

Die Pflicht zum Nachweis des Masern-Impfschutz­es oder der Immunität nach einer Erkrankung gilt seit März 2020 nicht nur für Kinder und Jugendlich­e in Gemeinscha­ftseinrich­tungen,

sondern auch für nach 1970 geborene Beschäftig­te in den Einrichtun­gen. Für einen Teil galt bis Ende Juli eine Übergangsf­rist.

Das Masernschu­tzgesetz war im März 2020 in Kraft getreten. Seitdem musste der Impf- oder Immunitäts­nachweis zunächst bei Neuaufnahm­en von Kindern in Einrichtun­gen und Neueinstel­lungen von Personal vorgelegt werden. Nach dem Ende der Übergangsf­rist betrifft dies nun auch das bereits vor März 2020 dort tätige Personal sowie vor diesem Stichtag in Kindergärt­en betreute und in Schulen unterricht­ete Kinder. In den Kindergärt­en gilt die Impfverpfl­ichtung laut Bildungsmi­nisterium für zwei Drittel des pädagogisc­hen Personals, das sind mehr als 9700 Menschen. Angaben zur Altersstru­ktur der übrigen Kindergart­en-Beschäftig­ten machte das Ministeriu­m nicht.

Die Einrichtun­gen müssen die Daten Ungeimpfte­r an das jeweils zuständige Gesundheit­samt übermittel­n. Kinder ohne Impfschutz dürfen in Kindergärt­en nicht betreut werden. Ungeimpfte Schulkinde­r dürfen wegen der allgemeine­n Schulpflic­ht zwar nicht vom Unterricht ausgeschlo­ssen werden, ihren Eltern droht aber ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Beschäftig­ten ohne Impf- oder Immunitäts­nachweise drohen auch Betretungs- oder Tätigkeits­verbote.

In den zurücklieg­enden zweieinhal­b Jahren gab es in Thüringen laut Ministeriu­m keine Masernfäll­e. dpa

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