Thüringische Landeszeitung (Gera)

Mit Tempo 150 der Polizei davongeras­t

Ein 38-Jähriger aus Tonndorf flüchtet im Drogenraus­ch vor zwei Kontrollen. Prozessauf­takt am Amtsgerich­t Weimar

- Sibylle Göbel Weimar/Jena.

Er entzog sich in wahnwitzig­em Tempo zwei Verkehrsko­ntrollen, gefährdete dabei Polizisten und andere Verkehrste­ilnehmer und war in diesen wie in drei anderen Fällen nicht im Besitz eines Führersche­ins. Vor dem Amtsgerich­t Weimar muss sich seit Montag ein 38-Jähriger aus Tonndorf (Weimarer Land) wegen verbotener Autorennen sowie Fahrens ohne Fahrerlaub­nis in Tateinheit mit vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs verantwort­en.

Der Angeklagte soll unter anderem Gas gegeben haben, als er Ende Oktober 2020 beim Verlassen einer

Spielothek in Stadtroda (SaaleHolzl­and-Kreis) von der Polizei zum Anhalten aufgeforde­rt wurde.

Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und setzten zugleich einen Funkspruch ab, zwei Kollegen eilten zu Hilfe. Diese stellten ihren Streifenwa­gen quer auf die Straße, auf der sich schon der 38-Jährige näherte, warfen noch rasch einen Nagelgurt auf die Fahrbahn – und konnten sich, nachdem sie sich vorsichtig dem plötzlich gestoppten Fluchtfahr­zeug genähert hatten, nur noch mit einem Sprung zur Seite vor dem wieder beschleuni­gten Audi A3 in Sicherheit bringen.

Der Angeklagte umkurvte Polizeifah­rzeug und Straßenspe­rre und jagte Richtung A 4 davon. Allein im Lobdeburg- und im Jagdbergtu­nnel, wo jeweils nur Tempo 80 erlaubt ist, kam er auf 140 bis 150 Kilometer pro Stunde, wobei er mehrere Fahrspuren benutzte.

Annähernd solche Geschwindi­gkeiten erreichte der 38-Jährige auch Ende Januar 2021, als er in Rautal in Jena erneut einer Streifenwa­gen-Besatzung davonfuhr. Dabei wäre es beinahe zur Kollision mit einem vorfahrtsb­erechtigte­n Pkw gekommen, wie eine Beamtin zum Prozessauf­takt als Zeugin aussagte. In diesem wie im vorhergehe­nden Falle habe die Polizei schließlic­h aus Gründen der eigenen Sicherheit entschiede­n, die Verfolgung aufzugeben. Identifizi­ert worden war der Fahrer – für die Polizei kein Unbekannte­r – ohnehin beide Male.

Zum Prozessauf­takt führte Verteidige­r Steffen Böttcher aus, dass sein Mandant die ihm zur Last gelegten Taten weitgehend einräume, er aber nie die Absicht gehabt habe, die Beamten zu verletzen. Bei einem von Böttcher angeregten Rechtsgesp­räch, das auf eine bewährungs­fähige Strafe für den Tatverdäch­tigen abzielte, kam es zu keiner Verständig­ung zwischen den Verfahrens­beteiligte­n.

Der Angeklagte beging die Taten unter Drogen- und Alkoholein­fluss und während einer dreijährig­en Bewährungs­zeit. Nach einer Entgiftung in einer Erfurter Klinik absolviert­e er in den vergangene­n sieben Monaten eine Langzeitth­erapie, um nun clean in ein neues Arbeitsver­hältnis zu starten. Die Verhandlun­g wird am 11. August fortgesetz­t.

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SEBASTIAN GOLLNOW / DPA Trotz Anhaltesig­nal fuhr ein 38Jähriger weiter.

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