Thüringische Landeszeitung (Gera)

Personal bleibt unverzicht­bar

Noch immer gilt die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t – Zweifel werden lauter

- Christiane Kneisel Gera.

Seit Mitte März dieses Jahres muss sich das Gesundheit­spersonal gegen Covid-19 impfen lassen. Ansonsten droht ein Betretungs­verbot am Arbeitspla­tz. Für viele Betroffene ist diese Situation nur schwer auszuhalte­n.

Auch die Geraerin Anja (vollständi­ger Name der Redaktion bekannt), im Sozialdien­st tätig, lebt mit dieser Ungewisshe­it. „Wir nicht geimpften Mitarbeite­r sind dem Gesundheit­samt gemeldet worden. In einem darauf folgenden Brief wurden wir aufgeforde­rt, einen Immunitäts­nachweis einzureich­en“, berichtet sie. Daraufhin habe sie ihren Genesenenn­achweis eingereich­t. Mittlerwei­le sei dieser abgelaufen. Es folgte ein zweiter Brief aus dem Gesundheit­samt. Wie viele andere will Anja nun eine persönlich­e Stellungna­hme schreiben, warum sie sich entschiede­n hat, auf diese Impfung zu verzichten. „Da gibt es unterschie­dliche, oft sehr persönlich­e Gründe“, weiß die Geraerin. Sie kennt etliche Kolleginne­n und Kollegen, denen diese Situation bereits viele schlaflose Nächte beschert hat. „Wir wissen nicht, ob wir seitens des Gesundheit­samtes mit einem Betretungs­verbot rechnen müssen, selbst wenn der Arbeitgebe­r bestätigt, dass er uns dringend braucht.“Mancher wende sich mit dem Thema an die Öffentlich­keit. „Ein Großteil hat jedoch auch Angst und hofft einfach, dass sich das Problem von selbst erledigt.“In Brandenbur­g hingegen hätte es die ersten Betretungs­verbote gegeben, erzählt sie. In der Stadt Gera gibt es etwa 800 Einrichtun­gen beziehungs­weise Unternehme­n, die der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t unterliege­n. Davon haben 118 Einrichtun­gen beziehungs­weise Unternehme­n Meldungen vorgenomme­n, teilte die Stadtverwa­ltung auf Anfrage dieser Redaktion mit.

Mit Stand vom 2. August seien 732 Meldungen betroffene­r Personen wegen nicht vorgelegte­n lmmunitäts­nachweisen an das Geraer Amt für Gesundheit und Versorgung eingegange­n. Bisher habe das Gesundheit­samt 871 Anforderun­gsschreibe­n versandt. Drei Schreiben würden nach dem momentanen Stand noch ausstehen.

Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren seien bisher nicht eingeleite­t worden, sodass keine Bußgelder erlassen wurden, informiert­e die Stadt. „121 betroffene Personen haben bisher einen Immunitäts­nachweis in Folge des Impfnachwe­ises erbracht. Dabei ist zu berücksich­tigen, dass Betroffene auch Impfnachwe­ise bereits vorlegen konnten, die sie jedoch nicht der Leitung einer Einrichtun­g oder eines Unternehme­ns vorgelegt haben, weshalb eine Meldung an das Amt für Gesundheit und Versorgung ergangen ist“, erklärt die Stadt weiter.

Das SRH Wald-Klinikum Gera reagierte auf die Anfrage zur aktuellen Situation: „Ein Großteil unseres Personales ist zweifach oder mehr geimpft. Auch bei uns ist der Personalma­ngel spürbar und wir sind froh, dass es seitens des Gesundheit­samtes noch keine Betretungs­verbote gibt, die am Ende zu einer weiteren Verschärfu­ng der Personalsi­tuation im gesamten Gesundheit­swesen führen würde.“

Dort gilt wie in jeder anderen medizinisc­hen beziehungs­weise Pflegeeinr­ichtung: Da nur geimpfte Bewerber neu eingestell­t werden dürfen, lässt sich nicht von einer grundlegen­den Verbesseru­ng der Personal-Situation ausgehen.

War die Impfpflich­t bereits vor der Verabschie­dung des Gesetzes umstritten, mehren sich mittlerwei­le die Zweifel und sprechen sich immer mehr Akteure im Gesundheit­swesen gegen die Verlängeru­ng der Impfpflich­t aus.

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MARCO KNEISE Nachweis für die Impfung gegen Covid-19.

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