Thüringische Landeszeitung (Gera)
Personal bleibt unverzichtbar
Noch immer gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht – Zweifel werden lauter
Seit Mitte März dieses Jahres muss sich das Gesundheitspersonal gegen Covid-19 impfen lassen. Ansonsten droht ein Betretungsverbot am Arbeitsplatz. Für viele Betroffene ist diese Situation nur schwer auszuhalten.
Auch die Geraerin Anja (vollständiger Name der Redaktion bekannt), im Sozialdienst tätig, lebt mit dieser Ungewissheit. „Wir nicht geimpften Mitarbeiter sind dem Gesundheitsamt gemeldet worden. In einem darauf folgenden Brief wurden wir aufgefordert, einen Immunitätsnachweis einzureichen“, berichtet sie. Daraufhin habe sie ihren Genesenennachweis eingereicht. Mittlerweile sei dieser abgelaufen. Es folgte ein zweiter Brief aus dem Gesundheitsamt. Wie viele andere will Anja nun eine persönliche Stellungnahme schreiben, warum sie sich entschieden hat, auf diese Impfung zu verzichten. „Da gibt es unterschiedliche, oft sehr persönliche Gründe“, weiß die Geraerin. Sie kennt etliche Kolleginnen und Kollegen, denen diese Situation bereits viele schlaflose Nächte beschert hat. „Wir wissen nicht, ob wir seitens des Gesundheitsamtes mit einem Betretungsverbot rechnen müssen, selbst wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass er uns dringend braucht.“Mancher wende sich mit dem Thema an die Öffentlichkeit. „Ein Großteil hat jedoch auch Angst und hofft einfach, dass sich das Problem von selbst erledigt.“In Brandenburg hingegen hätte es die ersten Betretungsverbote gegeben, erzählt sie. In der Stadt Gera gibt es etwa 800 Einrichtungen beziehungsweise Unternehmen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Davon haben 118 Einrichtungen beziehungsweise Unternehmen Meldungen vorgenommen, teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Mit Stand vom 2. August seien 732 Meldungen betroffener Personen wegen nicht vorgelegten lmmunitätsnachweisen an das Geraer Amt für Gesundheit und Versorgung eingegangen. Bisher habe das Gesundheitsamt 871 Anforderungsschreiben versandt. Drei Schreiben würden nach dem momentanen Stand noch ausstehen.
Ordnungswidrigkeitsverfahren seien bisher nicht eingeleitet worden, sodass keine Bußgelder erlassen wurden, informierte die Stadt. „121 betroffene Personen haben bisher einen Immunitätsnachweis in Folge des Impfnachweises erbracht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Betroffene auch Impfnachweise bereits vorlegen konnten, die sie jedoch nicht der Leitung einer Einrichtung oder eines Unternehmens vorgelegt haben, weshalb eine Meldung an das Amt für Gesundheit und Versorgung ergangen ist“, erklärt die Stadt weiter.
Das SRH Wald-Klinikum Gera reagierte auf die Anfrage zur aktuellen Situation: „Ein Großteil unseres Personales ist zweifach oder mehr geimpft. Auch bei uns ist der Personalmangel spürbar und wir sind froh, dass es seitens des Gesundheitsamtes noch keine Betretungsverbote gibt, die am Ende zu einer weiteren Verschärfung der Personalsituation im gesamten Gesundheitswesen führen würde.“
Dort gilt wie in jeder anderen medizinischen beziehungsweise Pflegeeinrichtung: Da nur geimpfte Bewerber neu eingestellt werden dürfen, lässt sich nicht von einer grundlegenden Verbesserung der Personal-Situation ausgehen.
War die Impfpflicht bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes umstritten, mehren sich mittlerweile die Zweifel und sprechen sich immer mehr Akteure im Gesundheitswesen gegen die Verlängerung der Impfpflicht aus.