Thüringische Landeszeitung (Gera)
Geschädigte hat sich im Wachkoma befunden
Am Amtsgericht Gera muss sich ein Pfleger verantworten, der des sexuellen Übergriffs in einem Pflegeheim beschuldigt wird
Am Amtsgericht in Gera muss sich derzeit ein Mann verantworten, dem als Pflegehilfskraft in einem Pflegeheim in Gera ein sexueller Übergriff an einer Patientin vorgeworfen wird.
Die Geschädigte, zum Tatzeitpunkt 54 Jahre alt, litt an dem apallischen Syndrom (Wachkoma) mit schwerstem Hirnschaden und ist halbseitig gelähmt, heißt es in der Anklageschrift. Der Vorfall soll bei der 30-minütigen Grundversorgung der Patientin im Oktober 2016 geschehen sein. Aufgrund ihres Geisteszustandes sei die Geschädigte nicht in der Lage gewesen, sich zu widersetzen oder zu wehren. Seit der Tat, so die Anklageschrift, verkrampfte die Geschädigte zunehmend. Dem Pfleger – er ist vierfacher Vater – wird sexueller Missbrauch in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kranken oder Pflegebedürftigen in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.
Es ist eine schwierige Beweisaufnahme für das Gericht, kann doch die Geschädigte selbst zum Tatvorwurf nicht befragt werden. Um Details und Hintergründe zum Tatgeschehen aufzuklären, welches mittlerweile sechs Jahre zurückliegt, holt Richter Christ die Tochter der Geschädigten in den Zeugenstand. Im Laufe der ausführlichen Befragung schildert die 33-Jährige den Zustand ihrer Mutter einst und jetzt. Das Gericht versucht sich ein genaues Bild über die Wahrnehmungsund Kommunikationsfähigkeiten der Betroffenen zu machen. Noch in der Geraer Einrichtung war die Patientin aus dem Wachkoma erwacht und atmet seitdem selbstständig. Mittlerweile befindet sie sich in einer Altenburger Einrichtung. Nach anfänglichen Genesungsfortschritten in Gera habe sich der Zustand der Betroffenen allerdings weiter verschlechtert, so die Tochter.
Das Gericht befragte auch eine Pflegerin aus dem Heim als Zeugin. Für die Verhandlung mit der Vernehmung weiterer Zeugen sind vier Fortsetzungstermine anberaumt. ck