Thüringische Landeszeitung (Gera)

Vorsätzlic­h gelegt oder fahrlässig in Kauf genommen

Nachgehakt: Was zählt die Polizei als Brandstift­ung?

- 16 Niclas Petzold Greiz. Zwei Arten der Brandstift­ung

Blaulicht und Einsatzfah­rzeuge der Feuerwehre­n sind dieser Tage leider keine Seltenheit mehr in Stadt und im Landkreis Greiz.

Gerade bei Feld- und Waldbrände­n, wie sie nun wiederholt auftraten, gehen Forst und Polizei inzwischen immer wieder auch von Brandstift­ung aus, die durch die extreme Dürre noch gefährlich­er wird. So hatte Forstamtsl­eiter Karsten Schröder jüngst berichtet, dass bei einem Fall „zusammenge­legte und entzündete Stöckchen“am Brandort gefunden wurden. Bei sieben von 15 Bränden seit Juni habe es Hinweise auf Brandstift­ung gegeben. Bei einem Brand im Laagweg in Greiz griffen Anfang Juli die Flammen eines unvorsicht­igen Lagerfeuer­s auf den Wald über.

Doch ab wann gilt die Brandstift­ung? Reicht schon die aus dem Fenster geworfene Zigarette oder muss das Feuer bewusst gelegt sein? Wir haben bei der Polizei nachgefrag­t.

Natürlich könnten Brände auch beispielsw­eise durch Blitzeinsc­hläge entstehen, teilt sie zuvorderst mit. Wenn sie aber von Brandstift­ung schreiben, sei damit in der Regel eine von zwei Arten gemeint, so die Polizeiaus­kunft: Fahrlässig­e Brandstift­ung durch beispielsw­eise eine im Wald vergessene Glasflasch­e, die erwähnte, noch glühende Zigarette oder ein außer Kontrolle geratenes Lager- oder Grillfeuer. Und die vorsätzlic­he Brandstift­ung, in der das Feuer also bewusst gelegt oder zumindest die Katastroph­e in Kauf genommen wurde.

Im Falle von laufenden Ermittlung­en sei in Polizeiber­ichten deswegen nur von „Brandstift­ung“die Rede, weil die Ursache noch unbekannt sei – also man noch nicht wisse, ob es fahrlässig oder vorsätzlic­h passiert sei. Dann müsse noch ermittelt werden, wie es zum Brand kam und geschaut werden, ob beispielsw­eise Brandbesch­leuniger vor Ort aufgefunde­n wurde.

Heiße es aber in den Berichten der Landespoli­zeiinspekt­ion, dass die Polizei nach einem Einsatz von Brandstift­ung ausgehe, so sei damit in der Regel die vorsätzlic­he Brandstift­ung gemeint. Gerade diese träte derzeit bedauerlic­herweise immer häufiger auf.

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