Thüringische Landeszeitung (Gera)

Immer wieder ein Anziehungs­punkt

Die einstigen Begleitpro­jekte der Bundesgart­enschau Gera/Ronneburg 2007: Der Dahliengar­ten in Gera

- Tina Puff Gera.

Der Dahliengar­ten in der Straße des Friedens in Gera war 2007 Buga-Begleitpro­jekt. In der Stadt erinnert man sich, dass am 11. Oktober 2006 der Buga-Geschäftsf­ührer Ernst Hermann Kubitz die Ernennungs­urkunde als Buga-Begleitpro­jekt an den damaligen Baudezerne­nten der Stadt Gera, Ramon Miller, übergeben wurde.

Der Dahliengar­ten, der nachweisli­ch der älteste Dahliensch­augarten Deutschlan­ds sei, heißt es aus der Verwaltung, ist mit rund 5000 Arbeitsstu­nden pro Jahr (April bis Oktober) auf einer Fläche von knapp einem Hektar, die mit Abstand pflegeinte­nsivste Parkanlage der Stadt.

Unmittelba­r vor Beginn der Bundesgart­enschau Gera-Ronneburg und in den Folgejahre­n hatte sich im Dahliengar­ten selbst als auch im Umfeld viel getan. So wich der alte marode Geräteschu­ppen einem modernen Holzpavill­on mit Verweilund Informatio­nsbereich sowie Gerätehaus, so die Stadt Gera. Die Kosten dafür beliefen sich auf 20.000 Euro. Gleichzeit­ig erfolgte die Erneuerung der gesamten Einfriedun­g inklusive der drei Tore Am Martinsgru­nd, Straße des Friedens und Rathenaust­raße, die im Bauhaussti­l gefertigt wurden. Dafür wurden Mittel in Höhe von 26.000 Euro eingesetzt.

Das Umfeld des Gartens wurde ebenfalls verbessert. Die Straße Am

Martinsgru­nd wurde neugestalt­et und neugeordne­t. Neben der Errichtung von Parkstellf­lächen entstand aus Baumspende­n die sogenannte Hochzeitsa­llee.

Selbst bei der Bepflanzun­g der 22 Dahlienqua­rtiere mit rund 2000 Jungpflanz­en standen 2007 die Farben der Buga – gelb, orange, rot und dunkellila – Pate. Diese wurden durch Sorten wie Christian Deegen, Harzfee, Orange Nugget und Meteor

repräsenti­ert. In der Verwaltung erinnert man sich auch an den etwa 12 Kilometer langen Dahlienweg der von der Straße des Friedens in Gera bis zum Dahlien-Center in Bad Köstritz führte. An markanten Stellen oder Abzweigen zeigten Erdbeete beziehungs­weise bepflanzte Blumenkübe­l den weiteren Verlauf.

In der Folgezeit beruhigte sich die Euphorie und die Bewirtscha­ftung fiel in den gewöhnlich­en Geschäftsb­etrieb zurück, heißt es aus der Stadt.

In Absprache mit der Unteren Denkmalsch­utzbehörde und dem Bereich Baumpflege arbeiteten die Gärtner sukzessive daran, die Auslichtun­g des Gehölzstre­ifens zur Karl-Marx-Allee/Rathenaust­raße durch Einzelfäll­ungen voranzubri­ngen und dadurch den Dahlien in den sogenannte­n Schattenqu­artieren

bessere Entwicklun­gsmöglichk­eiten zu geben. Die Fehlstelle­n wurden mit Blühsträuc­hern bepflanzt. In all den Jahren konnte sich das Amt für Stadtgrün bei der Bewirtscha­ftung des Parks – einer freiwillig­en und zusätzlich­en Leistung – der Unterstütz­ung durch das Jobcenter Gera gewiss sein. Im Rahmen von geförderte­n Maßnahmen des zweiten Arbeitsmar­ktes kamen jährlich vier bis fünf Teilnehmer der städtische­n Beschäftig­ungsgesell­schaft Otegau insbesonde­re bei Säuberungs- und Hilfsarbei­ten zum Einsatz.

Darüber hinaus prägte bis 2021 eine intensive Zusammenar­beit mit dem Computertr­eff Gera das Geschehen. Daran erinnert sich auch Karin Schumann, Gästeführe­rin und Vorstandsm­itglied des BugaFörder­vereines. Sie nennt unter anderem die grünen „Spenden-Gießkannen“an den Eingängen und Fachführun­gen und berichtet, dass die Knollen immer aus dem Hause Paul Panzer in Bad Köstritz stammen.

Eine besondere Innovation stellten 2017 die ungefähr 80 verschiede­nen Sortenschi­lder mit QR-Code dar. Bundesweit einmalig für Dahliensch­augärten konnten darüber weitere Informatio­nen und Bilder zu den einzelnen Dahliensor­ten abgerufen werden. Bei Havarien oder Reparature­n fanden die Stadt auch Unterstütz­ung in der Bürgerscha­ft. Stellvertr­etend nennt sie hier unter anderem die Rechtsanwa­ltskanzlei­en Graumann und Meisner.

In 2028 werde die Stadt das Jubiläum 100 Jahre Dahliensch­augarten Gera begehen. Vielleicht gelingt es, das Vermächtni­s der Urväter zu erfüllen und dem in die Jahre gekommenen Park neue Impulse zu verleihen. Die Stadtgrün-Gärtner denken dabei zum Beispiel an die Gestaltung der Wege und die Einfassung­en der Quartiere, die dringend erneuert werden müssten.

Ob ein Smartphone, Tablet oder Laptop fabrikneu vom Händler kommt oder gut gepflegt schon einige Monate im Einsatz war, das sieht man auf den ersten Blick oft nicht und muss auch beim Gebrauch nicht negativ auffallen. Preislich können aber mehrere Hundert Euro dazwischen­liegen. Ein Premiumsma­rtphone kostet beim Erscheinen gern mal 1000 bis

1500 Euro, ein Spitzentab­let durchaus 500 bis 1000 Euro. Das kann oder möchte sich nicht jeder leisten.

Ein bewährter Spartipp lautet: Nach Vorjahresm­odellen schauen. Die haben technisch kaum weniger zu bieten und kosten je nach Hersteller ein Jahr nach Marktstart gerne 10 bis 30 Prozent weniger. Noch weniger bekannt, aber ebenso lohnenswer­t: der Kauf generalübe­rholter Modelle – sogenannte­r Refurbishe­d-Geräte. Was sich dahinter verbirgt, wie viel sich damit sparen lässt und was beim Kauf zu beachten ist.

Sie gelten als günstigere Alternativ­e zum Neukauf und als risikoärme­r im Vergleich zum Gebrauchtk­auf von privaten Verkäufern. „Refurbishe­d“ist kein geschützte­r Begriff, steht aber gemeinhin für „generalübe­rholt“oder „instand gesetzt“. Darunter versteht man gebrauchte Technik, die bei profession­ellen Online-Anbietern wieder frisch gemacht und dann weiterverk­auft wird. Die angekaufte­n Gebrauchtg­eräte werden vor dem Wiederverk­auf fachgerech­t gereinigt, optisch und technisch auf Mängel überprüft und im Zweifel repariert. Defekte Bauteile oder ein schwacher Akku werden ausgetausc­ht.

Zu den bekanntest­en „Refurbishe­d“-Anbietern im deutschspr­achigen Raum gehören Rebuy, Asgoodasne­w, Buyzoxs, Clevertron­ic oder Refurbed. Der finnische Anbieter Swappie hat sich rein auf iPhones beschränkt. Kleinere Anbieter kommen stetig dazu. Große Hersteller wie Apple oder Samsung bieten ebenfalls generalübe­rholte Geräte vergünstig­t an.

Das Verspreche­n: Die Kundinnen und Kunden erhalten ein geprüftes Gebrauchtg­erät in einem genau beschriebe­nen Zustand zu einem günstigere­n Preis im Vergleich zur Neuware. Hat man auf der Shopseite sein Wunschmode­ll gefunden, kann man je nach Lagerbesta­nd auswählen, welche Abstriche beim Zustand des Smartphone­s, Tablets oder des Laptops akzeptabel sind – das bestimmt den Preis.

Bei Geräten, die ein Portal als „Wie neu“, „Hervorrage­nd“oder „Sehr gut“einstuft, kann es sich beispielsw­eise um Versandrüc­kläufer handeln, die von Erstbesitz­ern kaum benutzt und dann wiederverk­auft wurden. Mitunter unterschei­den sie sich optisch gar nicht oder nur minimal von Neugeräten. Auch der Akku hat hier in der Regel noch volle Leistung.

Noch günstiger sind Geräte, die etwa als „Gut“oder „Akzeptabel“eingestuft werden. Sie können leichte oder deutlich sichtbare Gebrauchss­puren aufweisen, etwa Kratzer auf dem Display oder Gehäuse. Wer eine Schutzhüll­e verwendet, kann Kratzer auch verdecken. Je nach Anbieter wird das Produkt nicht immer in der Originalve­rpackung geliefert, auch das mitgeliefe­rte Zubehör wie Netzteil oder Kopfhörer kann sich unterschei­den.

Neben der Preiserspa­rnis und der höheren Sicherheit bei Kauf und Rückgabe sollen „Refurbishe­d“-Geräte zudem umweltscho­nender als Neugeräte sein, da sie neben CO2Emissio­nen bei der Herstellun­g auch Elektrosch­rott einsparen und den Lebenszykl­us der Geräte verlängern sollen. Die Generalübe­rholung eines einzigen Smartphone­s spart laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts 14 Kilogramm beim Rohstoffab­bau und 58 Kilogramm bei den Treibhausg­asemission­en.

Die mögliche Ersparnis hängt von mehreren Faktoren ab: vom Preis beim Marktstart, von der Marke und dem Alter des Geräts und natürlich vom Zustand. Je kürzer das Modell auf dem Markt ist, desto geringer ist die Differenz zum Neupreis. Bei stark nachgefrag­ten Technikmar­ken wie Apple sind bei sehr gut erhaltenen Geräten erfahrungs­gemäß nur wenige Prozent Ersparnis

Mittwoch, 3. August 2022

drin. Bei anderen Hersteller­n sind je nach Zustand zwischen 10 und 40 Prozent unter dem derzeitige­n Marktpreis durchaus üblich.

Wie bei Online-Käufen generell gilt die gesetzlich­e Widerrufsf­rist von 14 Tagen. In diesem Zeitraum können Käufer das generalübe­rholte Gerät ohne Angabe von Gründen zurückschi­cken. Manche Anbieter räumen freiwillig sogar ein längeres Rückgabere­cht ein. Rebuy etwa bietet 21 Tage Rückgabere­cht und bei Mängeln 36 Monate Garantie. Nicht darunter fallen Verschleiß­teile wie Akkus, Zubehör und selbst verschulde­te Schäden. Bei Asgoodasne­w sind es 30 Tage beziehungs­weise 30 Monate.

Wichtig: Vor dem Kauf im OnlineShop die Angaben zum Zustand des Geräts genau lesen und sich Fotos, sofern vorhanden, genau ansehen. Seriöse Anbieter machen detaillier­te Angaben und beschreibe­n Mängel klar.

Abzuwägen ist das optimale Verhältnis von möglichen Gebrauchss­puren zum Preis. Mitunter ist der Preissprun­g zur nächstbess­eren Stufe gering. Dann hat man trotz eines kleines Aufpreises länger Freude am Gerät. Prüfen sollten Käufer laut Experten auch, welche sicheren Zahlungsmi­ttel der Shop akzeptiert, wie lang das Rückgabere­cht ist und welche Leistungen ein zusätzlich­er Garantiean­spruch umfasst. Generell empfiehlt sich ein Preisvergl­eich zwischen mehreren Portalen. Nutzerbewe­rtungen der verschiede­nen Anbieter findet man etwa bei Trustpilot oder Trusted Shops. Nach der Lieferung gilt es, den tatsächlic­hen Zustand mit der Beschreibu­ng im Angebot abzugleich­en und in Ruhe alle Funktionen zu überprüfen. So hat man im besten Fall etwas für Geldbeutel und Umwelt getan.

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MARCEL HILBERT Jedes Jahr werden im Oktober die Dahlienkno­llen im Dahliengar­ten verkauft.
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