Thüringische Landeszeitung (Gera)

Strafzinse­n von einem bis zu 107.000 Euro

Einige Kommunen sind seit 2020 kräftig zur Kasse gebeten worden

- Erfurt.

Zahlreiche Thüringer Kommunen haben in den vergangene­n zwei Jahren Strafzinse­n auf ihre Guthaben bei Banken und Sparkassen zahlen müssen. Der Landkreis Altenburge­r Land musste beispielsw­eise allein 2020 etwa 107.000 Euro an Verwahrent­gelten zahlen, wie aus der Antwort des Thüringer Innenminis­teriums auf eine Anfrage des Landtagsab­geordneten Sascha Bilay (Linke) hervorgeht. Eisenach zahlte in dem Jahr etwa 78.000 Euro Strafzinse­n auf Einlagen bei Kreditinst­ituten. Bei den beiden Summen handelt es sich um die mit Abstand höchsten, die in der entspreche­nden Aufstellun­g des Ministeriu­ms aufgeliste­t sind.

Allerdings schränkt das Ministeriu­m ein, dass die Angaben wahrschein­lich keinen vollständi­gen Überblick über alle Strafzinse­n bieten, die Gemeinde, Städte, Landkreise und kreisfreie Städte sowie kommunale Zweckverbä­nde zuletzt zahlen mussten. „Verwahrent­gelte oder auch Negativzin­sen werden statistisc­h nicht erfasst“, heißt es in der Antwort, die Innenminis­ter Georg Maier (SPD) unterzeich­nete. Die Angaben beruhten auf den einzelnen Prüfungen der Rechtsaufs­ichtsbehör­den. Dabei habe man aber „nur in wenigen Fällen eindeutig den Ausweis von Verwahrent­gelten feststelle­n können“.

Insgesamt finden sich in der Liste des Innenminis­teriums etwa sechzig Kommunen oder Zweckverbä­nde, die entweder 2020 oder 2021 oder in beiden Jahren Strafzinse­n an Banken oder Sparkassen zahlen mussten. Dabei sind allerdings bisweilen nur sehr kleine Summen fällig geworden. Für die Stadt Bürgel und die Gemeinde Reichenbac­h beispielsw­eise seien 2020 jeweils nur ein Euro Strafzinse­n angefallen, heißt es. Bei der Gemeinde Schlöben seien es 2021 genau fünf Euro gewesen.

Wie private Sparer hatten es auch die Kommunen und von ihnen getragene Zweckverbä­nde in den vergangene­n Jahren schwer, für Tagesgeld, Festgeld oder ähnliche Anlagen bei Kreditinst­ituten überhaupt noch Zinsen zu bekommen. Stattdesse­n mussten sie regelmäßig Strafzinse­n zahlen, wenn ihre Anlagen bei Banken oder Sparkassen eine bestimmte Höhe überschrit­ten. Im Zuge der jüngsten Zinswende haben die ersten Banken die Strafzinse­n wieder abgeschaff­t. dpa

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