Thüringische Landeszeitung (Gera)
Neues Gesetz gegen App-Ärger
Ich habe mir ein neues Handy gekauft. Das Gerät an sich ist in Ordnung, aber es sind jede Menge Apps installiert, die ich überhaupt nicht brauche, die ich aber auch nicht löschen kann. Das ärgert mich. Kann man dagegen nicht irgendwie vorgehen?
Das ist tatsächlich ärgerlich, auch weil die fest installierten Apps unnötig Platz belegen, die Leistung mindern und den Akku leeren. Deinstallieren können Sie sie leider nicht, wenn der Hersteller das nicht will. Aber Sie können die Apps zumindest abschalten, damit sie weniger Leistung und Energie fressen. Bei Android-Smartphones geht das über die Einstellungen. Unter „Apps“können Sie bei den jeweiligen Apps „Aktualisierungen deinstallieren“und „App Deaktivieren“wählen.
Abhilfe für das Problem der fest installierten Apps könnte aber ein neues Gesetz der EU schaffen. Der „Digital Markets Act“ist Anfang März in Kraft getreten. Das Gesetz richtet sich an große InternetUnternehmen wie Apple, Amazon, Microsoft, die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta. Ein Punkt der neuen EU-Vorschriften ist, dass die Tech-Größen künftig weniger Kontrolle darüber haben, welche Apps auf Handys vorinstalliert sind oder nicht gelöscht werden können. So muss ein Smartphone-Nutzer zum Beispiel in der Lage sein, den vorinstallierten Kartendienst zu deinstallieren. Wer ein mobiles Betriebssystem anbietet, darf zudem die Installation eines anderen App-Stores nicht verhindern. Das heißt, dass etwa der iPhone-Hersteller Apple es erstmals zulassen muss, dass Apps aus anderen Quellen als dem hauseigenen App-Store installiert werden können sowie Anwendungen aus Marktplätzen anderer Anbieter darin zu finden sind.
Das Verbrauchertelefon mit Dirk Daubenspeck erreichen Sie an diesem Freitag von 9 bis 10 Uhr unter der Telefonnummer 0361 / 227 5555.