Thüringische Landeszeitung (Gera)

Geheimnis um die unbekannte­n drei OB-Bewerber ist gelüftet

Unter den sieben Bewerbern um das Amt ist auch ein Problemfal­l

- Angelika Munteanu

Die Nachricht vom Freitagabe­nd hat für Überraschu­ng gesorgt: Sieben Bewerber gibt es für das Amt des Oberbürger­meisters in der Stadt Gera. Bekannt sind bis dahin die Kandidatur­en des Amtsinhabe­rs Julian Vonarb (parteilos), seines Herausford­erers von der CDU, Bürgermeis­ter Kurt Dannenberg, des AfD-Bewerbers Wieland Altenkirch und des Bewerbers aus dem Kreis der „Miteinande­rstadt“Yves Berlinghof­f.

Ein Bewerber hat Hausverbot im Rathaus

Weitere drei Bewerbunge­n um das Oberbürger­meisteramt in Gera seien noch zu prüfen gewesen, nachdem sie kurzfristi­g vor Ablauf der Anmeldefri­st am Freitagabe­nd eingegange­n waren, sagt Geras Wahlleiter Alexander Streibhard­t. Nach der ersten Klärung ist das Geheimnis um die drei zusätzlich­en Bewerber um das Spitzenamt im Rathaus jetzt gelüftet: Einer dieser drei Bewerber ist David Kaschta. Er trifft für „Die Partei“an. Diese ist mit

dem Partei-Vertreter Ingo Kaschta bereits im Geraer Stadtrat vertreten. Deshalb benötige David Kaschta keine Unterstütz­eruntersch­riften von Geraer Wahlberech­tigten, um für eine Kandidatur zugelassen werden zu können, erläutert der Wahlleiter. Um Unterstütz­eruntersch­riften wirbt Andreas Kreißig aus GeraLangen­berg.

Der Bewerber aus dem Kreis des Wählerbünd­nisses „Bürgerscha­ft für Gera“will sowohl Oberbürger­meister von Gera werden wie auch Ortsteilbü­rgermeiste­r in Langenberg.

Der dritte neue Bewerber um das OB-Amt ist der Einzelbewe­rber Alexander Tenneberg aus Gera. Seine

Bewerbung liegt gleichfall­s für Unterstütz­eruntersch­riften im Rathaus aus. Tenneberg ist offenbar ein Problemfal­l: Laut Stadtverwa­ltung hat er Hausverbot im Rathaus. Zu Details äußert sich der Wahlleiter, der zugleich Amtsleiter im Rechtsamt der Stadt Gera ist, nicht, „solange das Verfahren nicht abgeschlos­sen ist“. Für die Wahlvorber­eitung darf der Bewerber das Rathaus jedoch betreten.

Unterstütz­ungsunters­chriften bis 22. April möglich

Bis zur Sitzung des Wahlaussch­usses am Dienstag, 23. April, 15 Uhr, werden die Bewerbunge­n rechtlich geprüft. Zu überprüfen sind auch die Unterstütz­eruntersch­riften für die ausgelegte­n Bewerbunge­n. Der Wahlaussch­uss entscheide­t, ob die Wahlvorsch­läge den gesetzlich­en Anforderun­gen entspreche­n und als gültig zur Wahl am 26. Mai zugelassen werden. Unterstütz­ungsunters­chriften können im Rathaus Gera am Kornmarkt zu den Öffnungsze­iten bis zum 22. April, 18 Uhr, von den Wahlberech­tigten geleistet werden

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ANGELIKA MUNTEANU Bereiten die Wahl-Marathon in Gera mit vor: der städtische Rechtsamts­leiter Alexander Streibhard­t als Wahlleiter und Susanne Sothen als stellvertr­etende Wahlleiter­in.

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