Thüringische Landeszeitung (Gera)
Geheimnis um die unbekannten drei OB-Bewerber ist gelüftet
Unter den sieben Bewerbern um das Amt ist auch ein Problemfall
Die Nachricht vom Freitagabend hat für Überraschung gesorgt: Sieben Bewerber gibt es für das Amt des Oberbürgermeisters in der Stadt Gera. Bekannt sind bis dahin die Kandidaturen des Amtsinhabers Julian Vonarb (parteilos), seines Herausforderers von der CDU, Bürgermeister Kurt Dannenberg, des AfD-Bewerbers Wieland Altenkirch und des Bewerbers aus dem Kreis der „Miteinanderstadt“Yves Berlinghoff.
Ein Bewerber hat Hausverbot im Rathaus
Weitere drei Bewerbungen um das Oberbürgermeisteramt in Gera seien noch zu prüfen gewesen, nachdem sie kurzfristig vor Ablauf der Anmeldefrist am Freitagabend eingegangen waren, sagt Geras Wahlleiter Alexander Streibhardt. Nach der ersten Klärung ist das Geheimnis um die drei zusätzlichen Bewerber um das Spitzenamt im Rathaus jetzt gelüftet: Einer dieser drei Bewerber ist David Kaschta. Er trifft für „Die Partei“an. Diese ist mit
dem Partei-Vertreter Ingo Kaschta bereits im Geraer Stadtrat vertreten. Deshalb benötige David Kaschta keine Unterstützerunterschriften von Geraer Wahlberechtigten, um für eine Kandidatur zugelassen werden zu können, erläutert der Wahlleiter. Um Unterstützerunterschriften wirbt Andreas Kreißig aus GeraLangenberg.
Der Bewerber aus dem Kreis des Wählerbündnisses „Bürgerschaft für Gera“will sowohl Oberbürgermeister von Gera werden wie auch Ortsteilbürgermeister in Langenberg.
Der dritte neue Bewerber um das OB-Amt ist der Einzelbewerber Alexander Tenneberg aus Gera. Seine
Bewerbung liegt gleichfalls für Unterstützerunterschriften im Rathaus aus. Tenneberg ist offenbar ein Problemfall: Laut Stadtverwaltung hat er Hausverbot im Rathaus. Zu Details äußert sich der Wahlleiter, der zugleich Amtsleiter im Rechtsamt der Stadt Gera ist, nicht, „solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist“. Für die Wahlvorbereitung darf der Bewerber das Rathaus jedoch betreten.
Unterstützungsunterschriften bis 22. April möglich
Bis zur Sitzung des Wahlausschusses am Dienstag, 23. April, 15 Uhr, werden die Bewerbungen rechtlich geprüft. Zu überprüfen sind auch die Unterstützerunterschriften für die ausgelegten Bewerbungen. Der Wahlausschuss entscheidet, ob die Wahlvorschläge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und als gültig zur Wahl am 26. Mai zugelassen werden. Unterstützungsunterschriften können im Rathaus Gera am Kornmarkt zu den Öffnungszeiten bis zum 22. April, 18 Uhr, von den Wahlberechtigten geleistet werden