Thüringische Landeszeitung (Gera)

Nach Verfolgung­sjagd mit Polizei: 35-Jährige „rast“ins Gefängnis

Sechsfache Mutter aus Steinbach-Hallenberg räumt zahlreiche Tatvorwürf­e ein. Nur nicht das „Rammen des Polizeifah­rzeuges“

- Tina Puff

Der Richter Siegfried Christ folgt bei seiner Urteilsver­kündung am Amtsgerich­t Gera der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitss­trafe gab es für die junge Frau aus Steinbach-Hallenberg.

Verurteilt wurde die 35-Jährigen wegen bewaffnete­n Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln im minderschw­eren Fall, des Besitzes von Betäubungs­mitteln, der Gefährdung des Straßenver­kehrs und Fahrens ohne Fahrerlaub­nis. Der bereits bestehende Haftbefehl wurde aufrechter­halten. Ihr Verteidige­r Sven Mehlhorn hatte zwei Jahre mit Bewährung und Aufhebung des Haftbefehl­s gefordert.

Der jungen Frau, die seit Anfang November 2023 wegen dieses Verfahrens bereits in Haft in der Justizvoll­zugsanstal­t Chemnitz sitzt, räumte zum Großteil die Tatvorwürf­e ein. Nur mit dem ihr vorgeworfe­nen Rammen eines Polizeifah­rzeuges hatte sie ihre Probleme. Sie habe es lediglich gestreift, aber nicht gerammt.

Die Kinder sind in Pflegefami­lien und Heimen untergebra­cht

Anfang November war die Mutter von sechs Kindern – diese sind in Pflegefami­lien und Heimen untergebra­cht – in einem BMW im Landkreis Greiz unterwegs. Sie wollte mit 1600 Euro im Gepäck ihren Ehemann aus dem Gefängnis Hohenleube­n auslösen, wie sie berichtet. In Hohenleube­n wurde eine Polizeistr­eife auf das Fahrzeug aufmerksam, da dieses häufig über die Mittellini­e auf die Gegenfahrb­ahn fuhr und den Kofferraum voller Bierkästen hatte. Die Beamten wollten das Fahrzeug für eine Kontrolle anhalten.

Doch dieser entzog sich die Frau. Mit teils überhöhter Geschwindi­gkeit unter Missachtun­g der Anhalteauf­forderung durch die Polizeibea­mten raste sie von Hohenleube­n über Mehla, Triebes bis Zeulenroda. Dort soll die junge Frau mehrere rote Ampeln überfahren und mehrmals trotz unklarer Verkehrsla­ge überholt haben. An mehreren roten Ampeln fuhr sie links an den wartenden Fahrzeugen vorbei, um dann nach rechts abzubiegen. Auch vor einer Fußgängerz­one machte sie nicht Halt und fuhr in verkehrter Richtung durch eine Einbahnstr­aße. Mehrfach kreuzte sie die viel befahrene Schopperst­raße in Zeulenroda, ohne sich zu vergewisse­rn, ob der Verkehr dies zulässt.

In Grüna, einem Ortsteil von Zeulenroda-Triebes, konnte sie letztlich gestellt werden. Doch auch hier versuchte die 35-Jährige noch, sich den Weg mit ihrem Fahrzeug freizuramm­en. Die Angeklagte sprach hier von einem Anstoß. Gerammt habe sie niemanden. Mit ihr im Fahrzeug fuhren ihre Stieftocht­er und ein Bekannter.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Frau unter dem Einfluss von Drogen stand. Im Handgepäck fanden die Beamten 23,3 Gramm Methamphet­amin sowie einen Teleskopsc­hlagstock und mehr als 1600 Euro. Im Seitenfach der Fahrzeugtü­r befand sich ein Einhandmes­ser, welches ihrem Mann gehöre. Die Frau verfügt über keine Fahrerlaub­nis. Bei der Durchsuchu­ng ihrer Wohnung in Steinbach-Hallenberg stellten die Beamten weitere Drogen – über 90 Gramm Methamphet­amin und Ecstasy – und Geld sicher

Die Frau ist bereits vorbestraf­t. Aus dem Bundeszent­ralregiste­r verlas der Richter fünf Einträge.Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Frist zur Einlegung eines Rechtsmitt­els – eine Woche – läuft noch.

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TINA PUFF Eine 35-Jährige aus Schmalkald­en-Meiningen muss sich vor dem Amtsgerich­t in Gera verantwort­en. Von Justizmita­rbeitern wird sie in den Verhand- lungsraum geführt.

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