Thüringische Landeszeitung (Gera)
Nach Verfolgungsjagd mit Polizei: 35-Jährige „rast“ins Gefängnis
Sechsfache Mutter aus Steinbach-Hallenberg räumt zahlreiche Tatvorwürfe ein. Nur nicht das „Rammen des Polizeifahrzeuges“
Der Richter Siegfried Christ folgt bei seiner Urteilsverkündung am Amtsgericht Gera der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe gab es für die junge Frau aus Steinbach-Hallenberg.
Verurteilt wurde die 35-Jährigen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im minderschweren Fall, des Besitzes von Betäubungsmitteln, der Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der bereits bestehende Haftbefehl wurde aufrechterhalten. Ihr Verteidiger Sven Mehlhorn hatte zwei Jahre mit Bewährung und Aufhebung des Haftbefehls gefordert.
Der jungen Frau, die seit Anfang November 2023 wegen dieses Verfahrens bereits in Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz sitzt, räumte zum Großteil die Tatvorwürfe ein. Nur mit dem ihr vorgeworfenen Rammen eines Polizeifahrzeuges hatte sie ihre Probleme. Sie habe es lediglich gestreift, aber nicht gerammt.
Die Kinder sind in Pflegefamilien und Heimen untergebracht
Anfang November war die Mutter von sechs Kindern – diese sind in Pflegefamilien und Heimen untergebracht – in einem BMW im Landkreis Greiz unterwegs. Sie wollte mit 1600 Euro im Gepäck ihren Ehemann aus dem Gefängnis Hohenleuben auslösen, wie sie berichtet. In Hohenleuben wurde eine Polizeistreife auf das Fahrzeug aufmerksam, da dieses häufig über die Mittellinie auf die Gegenfahrbahn fuhr und den Kofferraum voller Bierkästen hatte. Die Beamten wollten das Fahrzeug für eine Kontrolle anhalten.
Doch dieser entzog sich die Frau. Mit teils überhöhter Geschwindigkeit unter Missachtung der Anhalteaufforderung durch die Polizeibeamten raste sie von Hohenleuben über Mehla, Triebes bis Zeulenroda. Dort soll die junge Frau mehrere rote Ampeln überfahren und mehrmals trotz unklarer Verkehrslage überholt haben. An mehreren roten Ampeln fuhr sie links an den wartenden Fahrzeugen vorbei, um dann nach rechts abzubiegen. Auch vor einer Fußgängerzone machte sie nicht Halt und fuhr in verkehrter Richtung durch eine Einbahnstraße. Mehrfach kreuzte sie die viel befahrene Schopperstraße in Zeulenroda, ohne sich zu vergewissern, ob der Verkehr dies zulässt.
In Grüna, einem Ortsteil von Zeulenroda-Triebes, konnte sie letztlich gestellt werden. Doch auch hier versuchte die 35-Jährige noch, sich den Weg mit ihrem Fahrzeug freizurammen. Die Angeklagte sprach hier von einem Anstoß. Gerammt habe sie niemanden. Mit ihr im Fahrzeug fuhren ihre Stieftochter und ein Bekannter.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Frau unter dem Einfluss von Drogen stand. Im Handgepäck fanden die Beamten 23,3 Gramm Methamphetamin sowie einen Teleskopschlagstock und mehr als 1600 Euro. Im Seitenfach der Fahrzeugtür befand sich ein Einhandmesser, welches ihrem Mann gehöre. Die Frau verfügt über keine Fahrerlaubnis. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung in Steinbach-Hallenberg stellten die Beamten weitere Drogen – über 90 Gramm Methamphetamin und Ecstasy – und Geld sicher
Die Frau ist bereits vorbestraft. Aus dem Bundeszentralregister verlas der Richter fünf Einträge.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels – eine Woche – läuft noch.