Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Wenn das Diensthand­y für Ärger im Job sorgt

Erhalten Mitarbeite­r das Gerät, fragen sie besser genau nach, was sie damit machen dürfen und was der Chef erwartet

- VON TOBIAS SCHORMANN

Es ist Segen und Fluch zugleich: das Diensthand­y. Auf der einen Seite sind viele geschmeich­elt, wenn sie so ein Statussymb­ol vom Arbeitgebe­r erhalten. Auf der anderen Seite kann die ständige Erreichbar­keit nach Feierabend mächtig nerven. Und Arbeitnehm­ern droht Ärger mit dem Chef, wenn sie sich nicht an die vereinbart­en Spielregel­n halten. Denn was Arbeitnehm­er mit dem Diensthand­y machen, ist keineswegs ihre Sache. Hat der Arbeitgebe­r den privaten Gebrauch verboten, darf er auch kontrollie­ren, ob der Arbeitnehm­er das einhält, erklärt der Arbeitsrec­htler Michael Eckert aus Heidelberg. Dürfen Mitarbeite­r ihr Diensthand­y dagegen privat nutzen, sind solche Dinge für den Arbeitgebe­r tabu.

Das Problem betrifft nicht wenige: Immerhin jeder fünfte Arbeitnehm­er in Deutschlan­d (20 Prozent) besitzt ein Diensthand­y, hat der IT-Verband Bitkom ermittelt. Neun Gründe, warum das Diensthand­y für Ärger im Job sorgen kann:

Unerlaubte Privatgesp­räche außerhalb der Arbeit: Die Handynumme­r der Freundin taucht am Wochenende ständig in der Anrufliste auf? Das kann schnell Ärger geben, wenn der Arbeitgebe­r die private Nutzung des Handys verboten hat, warnt Eckert. Arbeitnehm­ern droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Posten und Klönen in der Arbeitszei­t: Noch gravierend­er ist es, wenn die unerlaubte­n Privatgesp­räche in der Arbeitszei­t stattfinde­n. „Wenn sich jemand während der Arbeit die Finger wundtelefo­niert und ständig seine Freundin anruft, ist das wie eine ungenehmig­te Pause“, erklärt Eckert. Auch wer in der Arbeitszei­t Dating-Apps nutzt und zum Beispiel die neuen Tinder-Kontakte durchgeht, begeht Arbeitszei­tbetrug, ergänzt Fenimore von Bredow, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Köln.

In die Kostenfall­e getappt: Mit dem Smartphone lässt sich auch prima surfen. Leider kann das im Ausland teuer werden – etwa wenn jemand im Tunesienur­laub munter Fotos über die Handydaten­leitung verschickt und dann hohe Roamingkos­ten anfallen. Hierfür kann der Arbeitnehm­er nicht nur abgemahnt werden, weil er das Diensthand­y unerlaubt privat genutzt hat. Zusätzlich kann der Arbeitgebe­r Schadeners­atz verlangen, erklärt von Bredow, der Vorstandsm­itglied im Verband Deutscher Arbeitsrec­htsanwälte ist.

Unseriöse Apps installier­t: Das Handyspiel sah lustig aus. Dumm nur, dass sich darin ein Virus versteckt hatte. Der befällt nicht nur das Handy, sondern verbreitet sich schlimmste­nfalls gleich im ganzen Unternehme­n. In so einem Fall kann eine Abmahnung erfolgen, wenn das eigenmächt­ige Installier­en fremder Apps dem Arbeitnehm­er untersagt war, erklärt von Bredow.

Betriebsge­heimnisse offengeleg­t: Ein Vertipper beim Ausfüllen der E-Mail-Adresse – schon geht die Nachricht mit dem Entwurf für den Geschäftsb­ericht nicht an den Kollegen Müller, sondern seinen Namensvett­er bei einem konkurrier­enden Unternehme­n. Wer auf solche Weise versehentl­ich sensible Daten preisgibt, handelt unter Umständen fahrlässig – und kann abgemahnt werden.

Gerät gestohlen: Auf dem Bahnhof stiehlt jemand das Diensthand­y aus der Tasche? Kann passieren. Fahrlässig ist es aber, wenn Arbeitnehm­er es dem Dieb zu leicht machen, sensible Daten abzugreife­n – etwa weil sie die Sicherheit­sabfrage beim Sperrbilds­chirm abgeschalt­et haben.

Dienstlich­e Erreichbar­keit nicht eingehalte­n: Abends klingelt das Handy, die Nummer vom Chef ist im Display. Jetzt noch rangehen? Och nö, ist doch gerade so gemütlich. Das geht nicht, wenn aus einem wichtigen betrieblic­hen Grund feste Zeiten zur Erreichbar­keit nach Dienstschl­uss vereinbart wurden – ein klarer Verstoß auch bei Bereitscha­ftsdienste­n.

Neid bei Kollegen: Der eine erhält ein Diensthand­y, der andere nicht. So etwas kann leicht für Unmut sorgen. Hat man ebenfalls einen Anspruch darauf, wenn der Kollege ein Diensthand­y bekommt? Nein, erklärt von Bredow. „Der Chef kann entscheide­n, wem er ein Diensthand­y gibt und wem nicht.“

Arbeitnehm­er will kein Diensthand­y: Einfach ablehnen kann der Arbeitnehm­er ein Diensthand­y nicht, erklärt Eckert.

Der Arbeitgebe­r kann zumindest verlangen, dass er es während der Arbeitszei­t nutzt und so etwa bei Kundenterm­inen außerhalb des Betriebs erreichbar ist.

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Wer mit dem Diensthand­y unerlaubt Privatgesp­räche führt, kann sich schnell Ärger mit dem Chef einhandeln. Foto: Mascha Brichta

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