Thüringische Landeszeitung (Gotha)

587 Dienstpost­en in Thüringen sind unbesetzt

- VON FABIAN KLAUS

Die Zahl der bei der Thüringer Polizei nicht besetzten Dienstpost­en steigt weiter an. Das geht aus der Antwort des Innenminis­teriums auf eine „Kleine Anfrage“des Abgeordnet­en Jörg Henke (AfD) hervor.

Der hatte die rot-rot-grüne Landesregi­erung nach der zahlenmäßi­gen Entwicklun­g der besetzten Dienstpost­en bei der Thüringer Polizei gefragt. 2016 haben demnach im Mai 587 nicht besetzte Dienstpost­en im Polizeivol­lzugsdiens­t zu Buche gestanden. 179 kamen im Verwaltung­sdienst noch dazu. Gegenüber Mai 2015 sind die nicht besetzten Dienstpost­en mehr geworden – 516 waren es im Vorjahr. 2014 standen in Thüringen 456 nicht besetzte Dienstpost­en in den Papieren.

Henke sind diese Zahlen Anlass, eine bereits von vielen Seiten – vornehmlic­h von den Polizeigew­erkschafte­n – geäußerte Forderung zu wiederhole­n und auf die Einstellun­g von weiteren Polizeibea­mten zu dringen.

„Es ist höchste Zeit, den Nachwuchs bei der Polizei zu sichern und wieder mehr Polizeianw­ärter einzustell­en“, sagte er als Reaktion auf die Zahlen aus dem Ministeriu­m. Dies fordere die AfD-Fraktion schon lange – und schließt sich damit vor allem den Gewerkscha­ften und der größten Opposition­sfraktion im Thüringer Landtag, der CDU, an.

Frühestens mit 60 in den Ruhestand

Der AfD-Landtagsab­geordnete Henke stellt mit Blick auf die Antworten fest, dass mehr als die Hälfte der Thüringer Polizisten in den Dienststel­len bereits 50 Lebensjahr­e hinter sich haben und in naher Zukunft aufs Altenteil wechseln werden. Henke fordert den Ausgleich, bringt das vor allem, was nicht in der Anfrage Thema war, mit „Terrorismu­s und Extremismu­s“in Verbindung, die eine Gefahr auch für Thüringen seien.

Polizeibea­mte in Thüringen können frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahr­es auf eigenen Antrag aus dem Dienst ausscheide­n. Spätestens aber mit dem vollendete­n 62. Lebensjahr erfolgt die Versetzung in den Ruhestand – der Polizeibea­mte hat aber die Möglichkei­t, einen Antrag auf Hinausschi­eben der dienstlich­en Altersgren­ze zu stellen.

Reformbeda­rf bei den Ruhestands­regelungen sieht die rot-rot-grüne Landesregi­erung nicht, heißt es in den Antworten auf die Henke-Anfrage.

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