Thüringische Landeszeitung (Gotha)
587 Dienstposten in Thüringen sind unbesetzt
Die Zahl der bei der Thüringer Polizei nicht besetzten Dienstposten steigt weiter an. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine „Kleine Anfrage“des Abgeordneten Jörg Henke (AfD) hervor.
Der hatte die rot-rot-grüne Landesregierung nach der zahlenmäßigen Entwicklung der besetzten Dienstposten bei der Thüringer Polizei gefragt. 2016 haben demnach im Mai 587 nicht besetzte Dienstposten im Polizeivollzugsdienst zu Buche gestanden. 179 kamen im Verwaltungsdienst noch dazu. Gegenüber Mai 2015 sind die nicht besetzten Dienstposten mehr geworden – 516 waren es im Vorjahr. 2014 standen in Thüringen 456 nicht besetzte Dienstposten in den Papieren.
Henke sind diese Zahlen Anlass, eine bereits von vielen Seiten – vornehmlich von den Polizeigewerkschaften – geäußerte Forderung zu wiederholen und auf die Einstellung von weiteren Polizeibeamten zu dringen.
„Es ist höchste Zeit, den Nachwuchs bei der Polizei zu sichern und wieder mehr Polizeianwärter einzustellen“, sagte er als Reaktion auf die Zahlen aus dem Ministerium. Dies fordere die AfD-Fraktion schon lange – und schließt sich damit vor allem den Gewerkschaften und der größten Oppositionsfraktion im Thüringer Landtag, der CDU, an.
Frühestens mit 60 in den Ruhestand
Der AfD-Landtagsabgeordnete Henke stellt mit Blick auf die Antworten fest, dass mehr als die Hälfte der Thüringer Polizisten in den Dienststellen bereits 50 Lebensjahre hinter sich haben und in naher Zukunft aufs Altenteil wechseln werden. Henke fordert den Ausgleich, bringt das vor allem, was nicht in der Anfrage Thema war, mit „Terrorismus und Extremismus“in Verbindung, die eine Gefahr auch für Thüringen seien.
Polizeibeamte in Thüringen können frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres auf eigenen Antrag aus dem Dienst ausscheiden. Spätestens aber mit dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgt die Versetzung in den Ruhestand – der Polizeibeamte hat aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Hinausschieben der dienstlichen Altersgrenze zu stellen.
Reformbedarf bei den Ruhestandsregelungen sieht die rot-rot-grüne Landesregierung nicht, heißt es in den Antworten auf die Henke-Anfrage.