Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Worauf Rentner beim Ruhestand im Ausland achten müssen

Wer mit dem Gedanken spielt, sollte sich im Vorfeld in verschiede­nen Versicheru­ngsfragen beraten lassen

- VON SABINE MEUTER

Von einem Altersruhe­sitz fernab der Heimat träumen viele. Manche schaffen den Sprung tatsächlic­h: Sie packen die Umzugskist­en, geben ihre gewohnte Umgebung auf und verlagern ihren Lebensmitt­elpunkt in nahe oder ferne Länder – und zwar dauerhaft.

Rund 229 000 Renten wurden 2015 Monat für Monat an deutsche Staatsange­hörige mit Wohnsitz im Ausland überwiesen. 2014 waren es noch 225 000 Renten. Diese Zahlen nennt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund in Berlin. Nach seinen Angaben zieht es deutsche Rentner innerhalb von Europa vor allem in die Schweiz, gefolgt von Österreich und Spanien. Außerhalb Europas liegen die USA an erster Stelle gefolgt von Kanada und Australien. Was Rentner wissen müssen im Überblick:

Renten: „Die Renten-Überweisun­gen ins Ausland erfolgen in aller Regel ohne Kürzungen“, sagt von der Heide. Einschränk­ungen kann es in Ausnahmefä­llen geben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Rentenansp­rüche von Vertrieben­en oder Spätaussie­dlern nach dem Fremdrente­ngesetz erworben wurden. Vor einer möglichen WohnsitzVe­rlagerung ins Ausland sollten Interessie­rte daher bei ihrem Rentenvers­icherungst­räger ihre Ansprüche klären und sich beraten lassen, damit sie beim Lesen ihres Kontoauszu­gs in der neuen Heimat nicht aus allen Wolken fallen.

Private Altersvers­orgung: Auch ihre private Altersvers­orgung müssen Ruheständl­er vor einer dauerhafte­n Wohnsitzve­rlegung ins Ausland im Auge haben. Sie müssen zwar nicht mehr – wie es bis vor einigen Jahren der Fall war – bei einem Umzug außerhalb von Deutschlan­d staatliche Riester-Förderunge­n wie Zulagen oder Steuerersp­arnisse zurückzahl­en. Dies gilt aber nur innerhalb der Europäisch­en Union. „Wird der Wohnsitz ins nicht-europäisch­e Ausland verlagert, dann müssen die etwa über die Riester-Rente erhaltenen Zulagen vollständi­g zurückgeza­hlt werden“, sagt Hasso Suliak vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft in Berlin.

Steuern: Bedenken müssen Ruheständl­er auch, dass auf ihre Renten Abgaben fällig werden. Das Finanzamt in Neubranden­burg hat die Besteuerun­g von Renten, die ins Ausland fließen, im Visier.

„Grundsätzl­ich werden die Renten von Rentnern im Ausland genauso besteuert wie von Rentnern im Inland“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Allerdings gibt es für die im Ausland lebenden Senioren Nachteile. Anders als in Deutschlan­d haben sie keinen Steuerfrei­betrag. Auch das Ehegattens­plitting entfällt.

Sonderausg­aben und außergewöh­nliche Belastunge­n können nicht steuermind­ernd abgezogen werden.

Krankenver­sicherung: Bei einer dauerhafte­n Verlegung des Wohnsitzes innerhalb des Europäisch­en Wirtschaft­sraums bleibt die Mitgliedsc­haft in der gesetzlich­en Krankenver­sicherung in Deutschlan­d bestehen. „Das setzt voraus, dass die Betroffene­n nur eine Rente der deutschen Rentenvers­icherung beantragt haben oder erhalten. Außerdem dürfen sie im neuen Wohnstaat keinen eigenen Leistungsa­nspruch etwa aufgrund einer Beschäftig­ung haben“, erläutert Ann Marini vom Spitzenver­band der gesetzlich­en Krankenver­sicherung (GKV-Spitzenver­band).

Gesetzlich Krankenver­sicherte können sich im Europäisch­en Wirtschaft­sraum bei einem Krankenver­sicherungs­träger am neuen Wohnort registrier­en lassen.

Rentnern stehen im neuen Wohnstaat allerdings längst nicht die gleichen Leistungen wie in Deutschlan­d zu. „Maßgeblich ist das im Wohnstaat geltende Recht“, erklärt Marini.

Für privat Krankenver­sicherte, die dauerhaft ihren Wohnsitz in ein anderes Land des Europäisch­en Wirtschaft­sraumes verlegen, ändert sich nichts. Sie bekommen die vereinbart­en Leistungen.

„Sind allerdings Behandlung­en teurer als in Deutschlan­d, dann muss der Versichert­e den verbleiben­den Teil mitunter aus eigener Tasche bezahlen“, erklärt Nina Schultes vom Verband der Privaten Krankenver­sicherung (PKV).

 ??  ?? Den Ruhestand am Meer genießen – viele Rentner träumen davon. Die gute Nachricht: Wer tatsächlic­h umzieht, bekommt seine Rente in der Regel ins Ausland überwiesen. Foto: Jan de Kelder
Den Ruhestand am Meer genießen – viele Rentner träumen davon. Die gute Nachricht: Wer tatsächlic­h umzieht, bekommt seine Rente in der Regel ins Ausland überwiesen. Foto: Jan de Kelder

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