Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Ermittlungen gegen Beckenbauer
Ehemaligen WMOrganisationsboss drohen strafrechtliche Konsequenzen
Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006 nicht nur gegen Franz Beckenbauer. Die Behörde teilte am Donnerstag mit, dass bereits am 6. November 2015 auch Strafverfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den ehemaligen DFBGeneralsekretär Horst R. Schmidt eröffnet wurden. Alle vier saßen im Organisationskomitee der WM 2006. Zuvor hatte der „Spiegel“berichtet, dass gegen Beckenbauer ermittelt werde.
Eine Reaktion von Beckenbauer oder seinem Management zu den Ermittlungen gab es vorerst nicht. Zwanziger sagte der Deutschen Presse-Agentur zum Strafverfahren, er sehe dem mit großer Gelassenheit entgegen und betonte: „Das hat keine Substanz.“Er habe von den fraglichen Vorgängen nichts gewusst.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wird das Strafverfahren „insbesondere wegen des Verdachts des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung geführt“. In enger Koordination und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Österreichs sowie Deutschlands hätten am Donnerstag an insgesamt acht Orten zeitgleich Hausdurchsuchungen stattgefunden, hieß es weiter. „Zudem wurden verschiedene Beschuldigte durch die Bundesanwaltschaft, oder im Auftrag der Bundesanwaltschaft einvernommen.“
Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehe die Mitfinanzierung „einer Galaveranstaltung in der Höhe von EUR 7 Mio., die später auf EUR 6.7 Mio. herabgesetzt worden war“, teilte die Behörde mit. Mit der Galaveranstaltung ist ein zunächst im Rahmen der WM geplantes Kulturprogramm gemeint, das dann nicht stattgefunden hatte. Es bestehe der Verdacht, „dass die Beschuldigten wussten, dass der Betrag nicht der Mitfinanzierung der Galaveranstaltung diente, sondern der Tilgung einer Schuld, die nicht durch den DFB geschuldet war“.
Hintergrund sind zwei Zahlungen über insgesamt 6,7 Millionen Euro. Welchen Zweck dieses Geld hatte, ist bislang fraglich. Auch eine Untersuchung im Auftrag des DFB durch die Kanzlei Freshfields hatte keine endgültige Klärung in der Sache erbringen können. Beckenbauer hat juristisches Fehlverhalten bislang stets von sich gewiesen. (dpa)