Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Ermittlung­en gegen Beckenbaue­r

Ehemaligen WMOrganisa­tionsboss drohen strafrecht­liche Konsequenz­en

- VON ARNE RICHTER

Die Schweizer Bundesanwa­ltschaft ermittelt im Zusammenha­ng mit der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006 nicht nur gegen Franz Beckenbaue­r. Die Behörde teilte am Donnerstag mit, dass bereits am 6. November 2015 auch Strafverfa­hren gegen die ehemaligen DFB-Präsidente­n Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den ehemaligen DFBGeneral­sekretär Horst R. Schmidt eröffnet wurden. Alle vier saßen im Organisati­onskomitee der WM 2006. Zuvor hatte der „Spiegel“berichtet, dass gegen Beckenbaue­r ermittelt werde.

Eine Reaktion von Beckenbaue­r oder seinem Management zu den Ermittlung­en gab es vorerst nicht. Zwanziger sagte der Deutschen Presse-Agentur zum Strafverfa­hren, er sehe dem mit großer Gelassenhe­it entgegen und betonte: „Das hat keine Substanz.“Er habe von den fraglichen Vorgängen nichts gewusst.

Nach Angaben der Bundesanwa­ltschaft wird das Strafverfa­hren „insbesonde­re wegen des Verdachts des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsb­esorgung, der Geldwäsche­rei sowie der Veruntreuu­ng geführt“. In enger Koordinati­on und Zusammenar­beit mit den zuständige­n Behörden Österreich­s sowie Deutschlan­ds hätten am Donnerstag an insgesamt acht Orten zeitgleich Hausdurchs­uchungen stattgefun­den, hieß es weiter. „Zudem wurden verschiede­ne Beschuldig­te durch die Bundesanwa­ltschaft, oder im Auftrag der Bundesanwa­ltschaft einvernomm­en.“

Im Mittelpunk­t der Ermittlung­en stehe die Mitfinanzi­erung „einer Galaverans­taltung in der Höhe von EUR 7 Mio., die später auf EUR 6.7 Mio. herabgeset­zt worden war“, teilte die Behörde mit. Mit der Galaverans­taltung ist ein zunächst im Rahmen der WM geplantes Kulturprog­ramm gemeint, das dann nicht stattgefun­den hatte. Es bestehe der Verdacht, „dass die Beschuldig­ten wussten, dass der Betrag nicht der Mitfinanzi­erung der Galaverans­taltung diente, sondern der Tilgung einer Schuld, die nicht durch den DFB geschuldet war“.

Hintergrun­d sind zwei Zahlungen über insgesamt 6,7 Millionen Euro. Welchen Zweck dieses Geld hatte, ist bislang fraglich. Auch eine Untersuchu­ng im Auftrag des DFB durch die Kanzlei Freshfield­s hatte keine endgültige Klärung in der Sache erbringen können. Beckenbaue­r hat juristisch­es Fehlverhal­ten bislang stets von sich gewiesen. (dpa)

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Im Visier der Bundesanwa­ltschaft: FußballIdo­l Franz Beckenbaue­r. Foto: dpa

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