Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Zurecht gestutzt
Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise
Auch wenn der nächste Thüringer Landtag erst 2019 gewählt wird, können mit dem Neuzuschnitt von Wahlkreisen schon jetzt die ersten Pflöcke eingeschlagen werden. Die Neuordnung liegt zwar in der unterschiedlichen Entwicklung der Bevölkerungszahlen begründet, Wahlkreise müssen eine bestimmte Einwohnerzahl haben bzw. um diesen Wert oszillieren.
Doch das schließt eben nicht aus, dass der Zuschnitt nach parteipolitischen Interessen und damit beispielsweise konsequent rot, grün oder schwarz erfolgt. Sprich: Wahlkreise können so eingeteilt werden, dass es der einen Partei zum Vorteil, der anderen aber zum Nachteil gereicht. Wenn Wahlkreise gezielt als Bastionen der eigenen Partei abgesichert werden, muss das beim Kontrahenten zwangsläufig für Verdruss sorgen. Es sei denn, es gibt dafür eine andere Rechtfertigung als eben parteipolitisches Kalkül.
Die Klage des Landtagspräsidenten ist insofern nachvoll ziehbar. Sollte es zutreffen, dass bei der Ausgestaltung des Rahmens für die nächste Landtagswahl nach dem Motto „Erst die Partei und dann das Land“vorgegangen wird, ist das nicht nur Ausdruck aufkommender Panik in den Reihen derer, die da die Schere ansetzen. Sondern auch ein parteipolitischer Tagessieg, der mit noch größerer Politikverdrossenheit beim Wähler erkauft wird. Der muss schließlich das Gefühl haben, dass es auch der rotrotgrünen Landesregierung letztlich nur um das Absichern ihrer Pfründe geht.
Der Neuzuschnitt muss, wenn er nicht zu einer politischen Wettbewerbsverzerrung führen soll, transparent und im demokratischen Miteinander erarbeitet werden. Auch wenn das vielleicht Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) gegen den Strich geht. Aber er ist nun mal Teil der Koalition, die das mit der Tranzparenz doch eigentlich viel besser machen wollte als die Vorgängerregierungen.