Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Zu viel Trubel in einem Mietshaus darf nicht sein

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In Großstädte­n werden immer häufiger Wohnungen in Mietshäuse­rn an Feriengäst­e vermietet. Das bringt wegen der kurzen Aufenthalt­sdauer der Urlauber erhebliche Unruhe mit sich. Die übrigen, „regulären“, Bewohner des Hauses müssen sich das nach Auskunft des Infodienst­es Recht und Steuern der LBS nicht bieten lassen. (Landgerich­t Berlin, Aktenzeich­en 67 S 203/16).

Der Fall: Wer im Urlaub ist, der bleibt gerne länger auf und feiert dann vielleicht auch in der Nacht ein wenig. Das verträgt sich nicht gut mit den Interessen von dauerhaft dort wohnenden Menschen, die morgens in die Arbeit müssen. Außerdem kann eine Vermietung an Touristen noch zu anderen Störungen führen: Die Betroffene­n klingeln versehentl­ich an der falschen Wohnungstü­r, sie reisen zu ungewöhnli­chen Zeiten an, rollen ihre Koffer über die Flure und fühlen sich eventuell auch der Hausordnun­g nicht so verpflicht­et. Ein Mieter in Berlin wollte sich das nicht gefallen lassen.

Das Urteil: Die Richter entschiede­n, dass ein Vermieter seinen Dauermiete­rn gegenüber zur Beseitigun­g eines solchen Mangels verpflicht­et ist. Das gelte auch dann, wenn ein gewerblich­er Zwischenmi­eter diese Zimmerverm­ittlung an Touristen betreibt. Schon alleine, wenn in einem Gebäudetei­l viele Wohnungen zu diesem Zweck vermietet werden, dann spricht der Beweis des ersten Anscheins für Lärmimmiss­ionen, die über das übliche Maß hinausgehe­n. (dpa)

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