Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Firma „K+S“sieht sich bestätigt
Staatsanwaltschaft scheitert vor Gericht
Das Oberlandesgericht Jena hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Meiningen zurückgewiesen. Ein entsprechender Beschluss sei gestern beim Kasseler Unternehmen eingegangen, bestätigte der Firmensprecher.
Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des Landgerichts Meiningen vom September vergangenen Jahres. Mit diesem hatte das Landgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen angeblicher Straftaten bei der Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde in den Jahren 1999 bis 2007 abgelehnt.
Zugleich hatte es den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, die K+S Aktiengesellschaft als Nebenbeteiligte zuzulassen und darüber hinaus Beschlagnahmebeschlüsse aufgehoben, weil die umfangreichen Durchsuchungen von Wohnund Geschäftsräumen rechtswidrig gewesen sind.
Damit bleibt es bei der Entscheidung des Landgerichts Meiningen, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. „Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes bestätigt unsere Sichtweise, dass die Vorwürfe unbegründet und die erteilten Genehmigungen zur Versenkung von Salzabwässern rechtmäßig sind“, versicherte das Kasseler Unternehmen. Gegen die Versenkungen war unter anderem die Stadt Gerstungen wiederholt vorgegangen.