Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Wohnhaft im
Smarthome-Technik macht das Leben leichter. Doch in punkto Datenschutz sollte man nicht auf Bequemlichkeit setzen, sondern auf Verschlüsselung und individuellen Passwortschutz
Einmal klatschen und das Licht geht an. Bewegt sich nachts jemand auf der Veranda, ertönt Hundegebell vom Band. Erreichen die ersten Sonnenstrahlen das Fenster, öffnet sich automatisch der Rollladen. Mit zunächst einfachen, aber eindrucksvollen „Tricks“, etwa akustischen Schaltern, Bewegungsmeldern oder Helligkeitssensoren, begann das Zeitalter der Heimautomatisierung. Da galt jedoch noch das Motto: Jedes Gerät steuert sich selbst.
Wirklich „smart“wird unser Zuhause aber erst durch die Vernetzung solcher Assistenzsysteme – und schon fast jeder sechste Bundesbürger nutzt mittlerweile vernetzte Schalter, Lautsprecher oder andere Smarthome-Lösungen.
Ältere Nutzer haben Nachholbedarf
Obwohl dabei gerade auch Senioren von zusätzlichem Komfort profitieren, ist der Anteil der Nutzer unter den 35- bis 44-Jährigen mit knapp einem Viertel noch am größten. Das zeigte unlängst eine repräsentative Verbraucherbefragung von Research Now. Von den über 65-Jährigen hat hingegen demnach nur etwa jeder Elfte seine Wohnung technisch aufgerüstet. Was wohl auch mit der immer noch eherverhaltenen Smartphone-Nutzung der älteren Semester zusammenhängt – somit fehlt ihnen nämlich ein wichtiger Schlüssel zum Smarthome, denn in den meisten Fällen ist das mobile Telefon inzwischen zugleich die Universal-Fernbedienung für den heimischen Gerätepark.
Im drahtlos funkenden „Netz der Dinge“ist auch in den eigenen vier Wänden eine Menge los: Automatisierte Türen, Fenster, Rauchmelder oder Alarmsysteme, Staubsauger oder Lautsprecher finden dort ihren Platz. Am weitesten verbreitet in deutschen Haushalten sind laut der Umfrage vernetzte Schalter und Steckdosen (18 Prozent), während etwa smarte Türschlösser (4 Prozent) oder ansteuerbare Haushaltsgeräte von der Waschmaschine bis zum StaubsaugerRoboter (5 Prozent) von den Befragten bislang deutlich seltener angeschafft worden sind.
Je digitaler der Wohnalltag, desto mehr Daten fallen an, die geschützt werden müssen. Schon jetzt sind viele Konsumenten sehr zurückhaltend, was die Weitergabe von Informationen betrifft, die bei der Nutzung der vielen Geräte im digitalisierten Zuhause anfallen. Zwei von fünf Befragten würden Daten grundsätzlich nicht teilen, etwa jeder Dritte nur mit bestimmten Anbietern. Nur eine kleine Minderheit würden allen Dienstleistern Vertrauen schenken.
Schon beim Kauf smarter Geräte ist die Abwägung zwischen Komfort und Funktionalität sowie Sicherheit und Datenschutz ratsam, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärt. Welche Daten sammelt und speichern smarte Lautsprecher, Kaffeemaschinen, Thermostate? Das sollte man wissen. Kritisch sollten Verbraucher beispielsweise sein, wenn personenbezogene Daten von ihnen erhoben werden, obwohl sie für die Funktionalität der Dienste gar nicht nötig sind.
Wie smart ist der Datenschutz?
Die Sorge um die Privatsphäre beeinflusst auch das Einkaufsverhalten der potenziellen Nutzer. Ein Drittel der Smarthome-Muffel gibt mangelnden Datenschutz als Motiv an. Noch häufiger werden aber zu teure Preise als Grund genannt.
Viele wollen die vernetzten Geräte fernbedienen, etwa mit einer App – und sie legen auch Wert darauf, dass sie Produkte verschiedener Hersteller in ihr Netzwerk einbinden können. Ansonsten müsste man schließlich mehrere Fernbedienungen nebeneinander betreiben oder diverse Apps auf dem Smartphone benutzen.
Passwortschutz muss sein
Wer es sich zu bequem macht, geht im Smarthome zusätzliche Risiken ein. So sollte man zum Beispiel für alle neuen Geräte vor Inbetriebnahme individuelle Passwörter festlegen – die ab Werk eingestellten Passwörter sind Hackern nämlich längst bekannt.
Nutzen Verbraucher mit externen Dienstleistern vernetzte Smart-HomeSysteme, sollten sie sich erkundigen, inwiefern die Datensicherheit gewährleistet ist. Dazu rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zudem sollte die Weitergabe von Daten an Dritte vertraglich ausgeschlossen werden.