Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Verfassung­sgericht vertagt Urteil zu Wahlrecht ab 16

Streit um Entscheidu­ngsspielra­um des Landtages – AfD gegen Beteiligun­g von EUAuslände­rn an Bürgerbege­hren

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Thüringens Verfassung­srichter entscheide­n Ende September, ob 16- und 17-Jährige im Freistaat weiter ihre Stimme bei Kommunalwa­hlen abgeben dürfen. Ein Urteil zu einer Klage der AfD-Landtagsfr­aktion gegen das um zwei Jahre gesenkte Wahlalter solle am 25. September fallen, kündigte der Vorsitzend­e Richter Klaus von der Weiden am Dienstag nach einer mehrstündi­gen Verhandlun­g an. Die AfD will mit ihrer Klage prüfen lassen, ob das Wählen mit 16 gegen die Verfassung verstößt.

Der Landtag hatte 2015 das Wahlalter bei Kommunalwa­hlen in Thüringen um zwei Jahre gesenkt. Mehrere andere Bundesländ­er haben eine ähnliche Regelung. Nach Ansicht der Thüringer Verfassung­srichterin Elke Heßelmann hat der Landtag einen „gesetzgebe­rischen Spielraum“beim Festlegen des Wahlalters bei Kommunalwa­hlen. Wie groß der Spielraum ist, darüber stritten der Anwalt der AfD-Fraktion, Uwe Lipinski, und die Vertreter von Landesregi­erung und Landtag. Dabei ging es unter anderem darum, wie die Reife und kommunalpo­litische Einsichtsf­ähigkeit von 16- und 17-Jährigen zu bewerten ist.

Die Klage der AfD-Fraktion umfasst auch die Beteiligun­g von Minderjähr­igen und EU-Ausländern an Bürgerbege­hren und -entscheide­n.

Die Senkung des Wahlalters hat sich die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen zur Aufgabe gemacht. Linke, SPD und Grüne werben bei den Opposition­sfraktione­n CDU und AfD dafür, das Wahlalter auch bei Landtagswa­hlen zu senken. (dpa)

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