Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Verfassungsgericht vertagt Urteil zu Wahlrecht ab 16
Streit um Entscheidungsspielraum des Landtages – AfD gegen Beteiligung von EUAusländern an Bürgerbegehren
Thüringens Verfassungsrichter entscheiden Ende September, ob 16- und 17-Jährige im Freistaat weiter ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben dürfen. Ein Urteil zu einer Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen das um zwei Jahre gesenkte Wahlalter solle am 25. September fallen, kündigte der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden am Dienstag nach einer mehrstündigen Verhandlung an. Die AfD will mit ihrer Klage prüfen lassen, ob das Wählen mit 16 gegen die Verfassung verstößt.
Der Landtag hatte 2015 das Wahlalter bei Kommunalwahlen in Thüringen um zwei Jahre gesenkt. Mehrere andere Bundesländer haben eine ähnliche Regelung. Nach Ansicht der Thüringer Verfassungsrichterin Elke Heßelmann hat der Landtag einen „gesetzgeberischen Spielraum“beim Festlegen des Wahlalters bei Kommunalwahlen. Wie groß der Spielraum ist, darüber stritten der Anwalt der AfD-Fraktion, Uwe Lipinski, und die Vertreter von Landesregierung und Landtag. Dabei ging es unter anderem darum, wie die Reife und kommunalpolitische Einsichtsfähigkeit von 16- und 17-Jährigen zu bewerten ist.
Die Klage der AfD-Fraktion umfasst auch die Beteiligung von Minderjährigen und EU-Ausländern an Bürgerbegehren und -entscheiden.
Die Senkung des Wahlalters hat sich die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen zur Aufgabe gemacht. Linke, SPD und Grüne werben bei den Oppositionsfraktionen CDU und AfD dafür, das Wahlalter auch bei Landtagswahlen zu senken. (dpa)