Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Eine Frage der Informatio­nsfreiheit: Was der Paragraf 219a für Frauen bedeutet

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Die Frage, wie eine Frau, die den Beratungss­chein hat, einen Arzt oder eine Ärztin zur Beendigung einer ungewollte­n Schwangers­chaft findet, ist meist kein öffentlich debattiert­es Thema. Geändert hat sich das wegen des Verfahrens gegen die Allgemeinm­edizinerin Kristina Hänel. Der Frage nach der Informatio­nsfreiheit widmen sich jetzt Frauen und Männer bei einer Veranstalt­ung am morgigen Samstag im Luthersaal des Erfurter Augustiner­kloster.

Die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit, die Liberalen Frauen in Thüringen, der Landesfrau­enrat Thüringen, Donum Vitae und der Hebammenla­ndesverban­d Thüringen zeichnen verantwort­lich für diesen Abend, bei dem Kristina Hänel das Impulsrefe­rat hält: „Warum werben in der Medizin mehr als Werbung ist“.

Die Podiumsrun­de fragt, was der Paragraf 219a für Frauen bedeutet. Mit dabei:

• Martin Göbel, Vorsitzend­er von Donum Vitae in Thüringen, dem Verein zur Förderung des Schutzes des menschlich­en Lebens. Donum Vitae hat zwei Beratungss­tellen in Thüringen – eine in Erfurt und seit

2016 eine in Gotha. Der Verein wurde im Jahr 2000 von katholisch­en Christen gegründet und wird gemeinsam getragen mit evangelisc­hen Christen und Menschen, die den Grundsätze­n und Zielen des Vereins zustimmen. Anlass war damals Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen Paragraf a zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Ärztin geht in die nächste Instanz. Foto: M. Gambarini

der Ausstieg der katholisch­en Kirche aus der Schwangere­nund Konfliktbe­ratung nach den in Deutschlan­d gültigen Gesetzen.

• Katja Grosch, Bundesvors­itzende der Liberalen Frauen

• Annika Wanierke, Erste Landesvors­itzende des Hebammenla­ndesverban­des Thüringen.

Die Moderation übernimmt Gerlinde Sommer, stellvertr­etende TLZ-Chefredakt­eurin.

In der Veranstalt­ung setzen sich die Beteiligte­n mit den unterschie­dlichen Perspektiv­en auseinande­r. Das Publikum ist herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Zugrunde gelegt wird die aktuelle Regelung des Paragraf 218 und der offenbar widerstreb­enden Regelung im Paragraf 219a.

Zudem geht es um die Frage, warum gerade Frauen in Not offenbar der Weg zu verlässlic­hen medizinisc­hen Informatio­nen in diesem Bereich erschwert wird. Eine Rolle spielt gewiss auch die unterschie­dliche Geschichte zu Abtreibung und Paragraf 218 in Ost und West.

Die Teilnahmeb­edingungen finden Sie im Internet unter freiheit.org/ teilnahmeb­edingungen – Anmeldung unter shop.freiheit.org, per E-Mail an service@freiheit.org und unter Tel. (030) 22 01 26 34 (Fr. von 8 bis 18 Uhr)

Die Teilnahme an der Veranstalt­ung ist kostenfrei.

• Samstag, . Juni,  Uhr, Luthersaal im Evangelisc­hen Augustiner­kloster Erfurt

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