Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Eine Frage der Informationsfreiheit: Was der Paragraf 219a für Frauen bedeutet
Die Frage, wie eine Frau, die den Beratungsschein hat, einen Arzt oder eine Ärztin zur Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft findet, ist meist kein öffentlich debattiertes Thema. Geändert hat sich das wegen des Verfahrens gegen die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Der Frage nach der Informationsfreiheit widmen sich jetzt Frauen und Männer bei einer Veranstaltung am morgigen Samstag im Luthersaal des Erfurter Augustinerkloster.
Die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit, die Liberalen Frauen in Thüringen, der Landesfrauenrat Thüringen, Donum Vitae und der Hebammenlandesverband Thüringen zeichnen verantwortlich für diesen Abend, bei dem Kristina Hänel das Impulsreferat hält: „Warum werben in der Medizin mehr als Werbung ist“.
Die Podiumsrunde fragt, was der Paragraf 219a für Frauen bedeutet. Mit dabei:
• Martin Göbel, Vorsitzender von Donum Vitae in Thüringen, dem Verein zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens. Donum Vitae hat zwei Beratungsstellen in Thüringen – eine in Erfurt und seit
2016 eine in Gotha. Der Verein wurde im Jahr 2000 von katholischen Christen gegründet und wird gemeinsam getragen mit evangelischen Christen und Menschen, die den Grundsätzen und Zielen des Vereins zustimmen. Anlass war damals Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen Paragraf a zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Ärztin geht in die nächste Instanz. Foto: M. Gambarini
der Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerenund Konfliktberatung nach den in Deutschland gültigen Gesetzen.
• Katja Grosch, Bundesvorsitzende der Liberalen Frauen
• Annika Wanierke, Erste Landesvorsitzende des Hebammenlandesverbandes Thüringen.
Die Moderation übernimmt Gerlinde Sommer, stellvertretende TLZ-Chefredakteurin.
In der Veranstaltung setzen sich die Beteiligten mit den unterschiedlichen Perspektiven auseinander. Das Publikum ist herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Zugrunde gelegt wird die aktuelle Regelung des Paragraf 218 und der offenbar widerstrebenden Regelung im Paragraf 219a.
Zudem geht es um die Frage, warum gerade Frauen in Not offenbar der Weg zu verlässlichen medizinischen Informationen in diesem Bereich erschwert wird. Eine Rolle spielt gewiss auch die unterschiedliche Geschichte zu Abtreibung und Paragraf 218 in Ost und West.
Die Teilnahmebedingungen finden Sie im Internet unter freiheit.org/ teilnahmebedingungen – Anmeldung unter shop.freiheit.org, per E-Mail an service@freiheit.org und unter Tel. (030) 22 01 26 34 (Fr. von 8 bis 18 Uhr)
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
• Samstag, . Juni, Uhr, Luthersaal im Evangelischen Augustinerkloster Erfurt