Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Lufthansa muss Sky-Marshals weiterhin auf eigene Kosten befördern
Bundesgerichtshof weist Millionenklage ab. Fluggesellschaft wollte Mitnahme von Zivilpolizisten bei Risikoflügen bezahlt bekommen. Konzern: Ticketpreise bleiben
Einen Terroranschlag wie am 11. September 2001 in New York hätten Sicherheitskräfte an Bord womöglich verhindern können. Damals lenkten islamistische Entführer zwei Passagierjets in das World Trade Center. Seitdem begleiten Bundespolizisten bestimmte Flüge deutscher Airlines. Doch wer trägt die Kosten für die sogenannten Sky-Marshals? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt klargestellt: Die Fluggesellschaften müssen den Polizisten die Tickets zur Verfügung stellen und für damit verbundene Gebühren aufkommen.
Geklagt hatte die Lufthansa. Das Unternehmen verlangte von der Bundesrepublik, die Flugnebenkosten zu erstatten: Steuern, Einreise-, Flughafenund Zollgebühren, die sich zwischen 2008 und 2015 auf 2,3 Millionen Euro summierten.
Auch wollte der deutsche Marktführer feststellen lassen, dass die Pflicht zur kostenlosen Beförderung der Bundespolizisten nur im Inland gilt: Außerhalb der Bundesrepublik stünden den Beamten keine Befugnisse zu, so die Lufthansa. Branchenkenner gehen aber davon aus, dass die Einsätze vor allem Flüge in die USA, Israel und den arabischen Raum betreffen.
Beide Forderungen wies der BGH zurück. So diene die Beförderungsplicht dem Gemeinwohl. Zugleich profitierten die Fluggesellschaften von den Bundespolizisten, weil ihr Einsatz das Risiko mindere und Unternehmen keine eigenen Maßnahmen bräuchten. Somit müssen die Airlines alle Kosten für Flüge von Sky-Marshals tragen. Und die Richter stellten klar, dass die Sicherheitskräfte auch auf internationalen Flügen kostenlos mitfliegen dürfen – unabhängig davon, dass die Beamten nur im deutschen Luftraum hoheitliche Befugnisse haben. So spreche nichts dagegen, dass die Polizisten außerhalb deutscher Grenzen die Sicherheit an Bord im Auftrag des Piloten gewährleisten, heißt es im Urteil.
Die Kosten auf die Passagiere umlegen will die Lufthansa aber auch künftig nicht. Das Urteil habe „selbstverständlich keine Auswirkungen auf die Ticketpreise unserer Passagiere“, sagte ein Sprecher.