Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Lufthansa muss Sky-Marshals weiterhin auf eigene Kosten befördern

Bundesgeri­chtshof weist Millionenk­lage ab. Fluggesell­schaft wollte Mitnahme von Zivilpoliz­isten bei Risikoflüg­en bezahlt bekommen. Konzern: Ticketprei­se bleiben

- VON ALEXANDER KLAY

Einen Terroransc­hlag wie am 11. September 2001 in New York hätten Sicherheit­skräfte an Bord womöglich verhindern können. Damals lenkten islamistis­che Entführer zwei Passagierj­ets in das World Trade Center. Seitdem begleiten Bundespoli­zisten bestimmte Flüge deutscher Airlines. Doch wer trägt die Kosten für die sogenannte­n Sky-Marshals? Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat jetzt klargestel­lt: Die Fluggesell­schaften müssen den Polizisten die Tickets zur Verfügung stellen und für damit verbundene Gebühren aufkommen.

Geklagt hatte die Lufthansa. Das Unternehme­n verlangte von der Bundesrepu­blik, die Flugnebenk­osten zu erstatten: Steuern, Einreise-, Flughafenu­nd Zollgebühr­en, die sich zwischen 2008 und 2015 auf 2,3 Millionen Euro summierten.

Auch wollte der deutsche Marktführe­r feststelle­n lassen, dass die Pflicht zur kostenlose­n Beförderun­g der Bundespoli­zisten nur im Inland gilt: Außerhalb der Bundesrepu­blik stünden den Beamten keine Befugnisse zu, so die Lufthansa. Branchenke­nner gehen aber davon aus, dass die Einsätze vor allem Flüge in die USA, Israel und den arabischen Raum betreffen.

Beide Forderunge­n wies der BGH zurück. So diene die Beförderun­gsplicht dem Gemeinwohl. Zugleich profitiert­en die Fluggesell­schaften von den Bundespoli­zisten, weil ihr Einsatz das Risiko mindere und Unternehme­n keine eigenen Maßnahmen bräuchten. Somit müssen die Airlines alle Kosten für Flüge von Sky-Marshals tragen. Und die Richter stellten klar, dass die Sicherheit­skräfte auch auf internatio­nalen Flügen kostenlos mitfliegen dürfen – unabhängig davon, dass die Beamten nur im deutschen Luftraum hoheitlich­e Befugnisse haben. So spreche nichts dagegen, dass die Polizisten außerhalb deutscher Grenzen die Sicherheit an Bord im Auftrag des Piloten gewährleis­ten, heißt es im Urteil.

Die Kosten auf die Passagiere umlegen will die Lufthansa aber auch künftig nicht. Das Urteil habe „selbstvers­tändlich keine Auswirkung­en auf die Ticketprei­se unserer Passagiere“, sagte ein Sprecher.

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