Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Mitec legt gegen Urteil im Ford-Prozess Berufung ein
Unternehmen spricht von „kurioser Entscheidung“des Landgerichtes Meiningen. Thüringer Oberlandesgericht wird erneut angerufen
Wie erwartet, geht der Thüringer Zulieferer Mitec Automotive im Rechtsstreit mit dem US-Autobauer Ford in die nächste Instanz. Man werde gegen das Urteil des Landgerichtes Meiningen vom Donnerstag umgehend Berufung einlegen, kündigte das Eisenacher Unternehmen gestern an.
Die „kuriose Entscheidung“des Landgerichts Meiningen in Sachen Ford sorge bei Mitec für Stirnrunzeln, so die Firma. Nachdem das Thüringer Oberlandesgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof in Karlsruhe festgestellt hatten, dass Ford gegenüber der Mitec dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil Ford unerlaubt Systemdaten und Zeichnungen der Mitec an deren Wettbewerber weitergegeben hatte, sollte das Landgericht Meiningen nun eigentlich die Höhe des von Ford zu ersetzenden Schadens feststellen. Statt dem Folge zu leisten, verneinte das Gericht vorgestern vollkommen überraschend eine Schadensersatzpflicht von Ford. Im Gegensatz zum Thüringer Oberlandesgericht vertritt es die Auffassung, dass der Schadensersatzanspruch der Mitec verjährt sei. „Angesichts des vom Vorsitzenden während der mündlichen Verhandlung gemachten Vergleichsvorschlags in Höhe von 16 bis 20 Millionen Euro überrascht uns die Entscheidung des Landgerichts“stellt Christof Aha, Prozessvertreter der Mitec AG, fest. „Erstaunlich ist auch, dass vom Landgericht bislang die Feststellungen des OLG zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs nicht problematisiert wurde. Schließlich hatte sich das Oberlandesgericht zuvor eingehend mit der Frage der Verjährung befasst und dann entschieden, dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nicht verjährt sind.“
Vom Vorstand der Mitec wird das Urteil differenziert gesehen. „Einerseits finden wir es schade, dass das Landgericht nun nicht die bei uns eingetretenen erheblichen Schäden festgestellt hat, andererseits fühlen wir uns mit der nun anstehenden Entscheidung des Senats des Thüringer Oberlandesgerichts wesentlich wohler.“, sagt Aribert Klippert, Vorstandsmitglied der Mitec AG. Man lege nun umgehend Berufung ein, um erneut das Thüringer Oberlandesgericht über die Frage der Verjährung entscheiden zu lassen. „Wenn dann das Thüringer Oberlandesgericht auch gleich noch über die Höhe des Schadens entscheidet, hätte das Ganze sogar wohl noch sein Gutes“, resümierte auch Rechtsanwalt Christof Aha.
Die Mitec Automotive AG mit Sitz in Eisenach fertigt mit etwa 1000 Mitarbeitern an Produktionsstandorten in Deutschland, China und den USA im Bereich der Automobilantriebstechnik. Schwerpunkt ist die Reduzierung der Geräuschemissionen.