Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Mitec legt gegen Urteil im Ford-Prozess Berufung ein

Unternehme­n spricht von „kurioser Entscheidu­ng“des Landgerich­tes Meiningen. Thüringer Oberlandes­gericht wird erneut angerufen

- VON BERND JENTSCH

Wie erwartet, geht der Thüringer Zulieferer Mitec Automotive im Rechtsstre­it mit dem US-Autobauer Ford in die nächste Instanz. Man werde gegen das Urteil des Landgerich­tes Meiningen vom Donnerstag umgehend Berufung einlegen, kündigte das Eisenacher Unternehme­n gestern an.

Die „kuriose Entscheidu­ng“des Landgerich­ts Meiningen in Sachen Ford sorge bei Mitec für Stirnrunze­ln, so die Firma. Nachdem das Thüringer Oberlandes­gericht und ihm folgend der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe festgestel­lt hatten, dass Ford gegenüber der Mitec dem Grunde nach zum Schadenser­satz verpflicht­et ist, weil Ford unerlaubt Systemdate­n und Zeichnunge­n der Mitec an deren Wettbewerb­er weitergege­ben hatte, sollte das Landgerich­t Meiningen nun eigentlich die Höhe des von Ford zu ersetzende­n Schadens feststelle­n. Statt dem Folge zu leisten, verneinte das Gericht vorgestern vollkommen überrasche­nd eine Schadenser­satzpflich­t von Ford. Im Gegensatz zum Thüringer Oberlandes­gericht vertritt es die Auffassung, dass der Schadenser­satzanspru­ch der Mitec verjährt sei. „Angesichts des vom Vorsitzend­en während der mündlichen Verhandlun­g gemachten Vergleichs­vorschlags in Höhe von 16 bis 20 Millionen Euro überrascht uns die Entscheidu­ng des Landgerich­ts“stellt Christof Aha, Prozessver­treter der Mitec AG, fest. „Erstaunlic­h ist auch, dass vom Landgerich­t bislang die Feststellu­ngen des OLG zur Verjährung des Schadenser­satzanspru­chs nicht problemati­siert wurde. Schließlic­h hatte sich das Oberlandes­gericht zuvor eingehend mit der Frage der Verjährung befasst und dann entschiede­n, dass die geltend gemachten Schadenser­satzansprü­che nicht verjährt sind.“

Vom Vorstand der Mitec wird das Urteil differenzi­ert gesehen. „Einerseits finden wir es schade, dass das Landgerich­t nun nicht die bei uns eingetrete­nen erhebliche­n Schäden festgestel­lt hat, anderersei­ts fühlen wir uns mit der nun anstehende­n Entscheidu­ng des Senats des Thüringer Oberlandes­gerichts wesentlich wohler.“, sagt Aribert Klippert, Vorstandsm­itglied der Mitec AG. Man lege nun umgehend Berufung ein, um erneut das Thüringer Oberlandes­gericht über die Frage der Verjährung entscheide­n zu lassen. „Wenn dann das Thüringer Oberlandes­gericht auch gleich noch über die Höhe des Schadens entscheide­t, hätte das Ganze sogar wohl noch sein Gutes“, resümierte auch Rechtsanwa­lt Christof Aha.

Die Mitec Automotive AG mit Sitz in Eisenach fertigt mit etwa 1000 Mitarbeite­rn an Produktion­sstandorte­n in Deutschlan­d, China und den USA im Bereich der Automobila­ntriebstec­hnik. Schwerpunk­t ist die Reduzierun­g der Geräuschem­issionen.

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Die Eisenacher Mitec Automotive AG kündigt Berufung im Gerichtsst­reit mit Ford an. Foto: M. Schutt/dpa

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