Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Weg für Milliarden-Entlastungen frei
Der Bundesrat hat eine ganze Palette von Neuregelungen für das kommende Jahr abgesegnet
Der Bundesrat hat Gesetzesvorhaben der großen Koalition gebilligt, die nun meist zum Jahreswechsel kommen können. Der neue Bundesratspräsident, Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU), rief in seiner Antrittsrede zum mutigen Eintreten für die Demokratie und die europäische Einigung auf. Ein Überblick über wichtige Beschlüsse:
Krankenversicherung: Die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des Gesamtbeitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.
Familien: Der Weg für ein Entlastungspaket von 9,8 Milliarden Euro ist frei. Das Kindergeld steigt ab Juli um zehn Euro pro Kind im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht. Zudem steigt der Grundfreibetrag von 9000 auf 9168 Euro.
Teilzeit: Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. In Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten müssen die Arbeitgeber dann die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen.
Rente: Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bis 2015 bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis dahin die 20Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet.
Pflege: Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt ein Paket für 13 000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen. Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.
Verkehr: Jobtickets sind künftig steuerfrei. Bekommen Beschäftigte vom Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden – die steuerfreien Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale angerechnet. Außerdem werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt. (dpa)