Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Kramp-Karrenbauers Vorsprung wächst
Die Hälfte der CDU-Regionalkonferenzen ist vorbei – Spahn will nicht aufgeben
Im Rennen um den CDU-Vorsitz hat Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer laut einer Umfrage ihren Vorsprung in der Gunst der Unionsanhänger ausgebaut. 38 Prozent von ihnen meinen laut dem ZDF-„Politbarometer“vom Freitag, dass die frühere saarländische Ministerpräsidentin Nachfolgerin von Angela Merkel als CDU-Chefin werden sollte. Das seien drei Prozentpunkte mehr als vor zwei Wochen. Der frühere Unionsfraktionschef Friedrich Merz kommt demnach auf 29 Prozent (minus vier), Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nur auf sechs Prozent (minus einen). Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte nach der für die CDU verlustreichen Landtagswahl in Hessen angekündigt, nicht mehr für den Parteivorsitz zu kandidieren. Die Entscheidung über den neuen CDU-Vorsitzenden treffen die Delegierten des Bundesparteitags am 7. Dezember in Hamburg. Die Gunst der CDUWähler ist daher nicht direkt ausschlaggebend, aber ein möglicher Faktor in der Meinungsbildung der CDU-Delegierten.
Spahn rechnet sich trotz der schlechten Umfragewerte für ihn zur Halbzeit des Kandidatenrennens dennoch gute Chancen aus und schließt einen Rückzug von seiner Kandidatur aus. „Ich habe das Gefühl: Die Stimmung dreht sich“, sagte er dem „Focus“. Entscheidend seien nicht die Werte in Umfragen, sondern die Delegierten auf dem Parteitag.
Während Spahn und Merz als konservativ gelten, wird KrampKarrenbauer trotz teils anderer Akzente weitgehend als eine Person gesehen, die Merkels Kurs mitgetragen hat und auch ihren pragmatischen Stil pflegt. Am Donnerstag bekannte sich Merz klar zum Grundrecht auf Asyl, nachdem er mit einer Äußerung auf der Regionalkonferenz vom Vorabend heftige Kritik ausgelöst hatte. In Seebach hatte er in Zweifel gezogen, dass das im Grundgesetz festgeschriebene Individualrecht auf Asyl „in dieser Form fortbestehen“könne. Auf der Konferenz in Halle sagte er vor mehreren Hundert CDU-Mitgliedern aus Sachsen und Sachsen-Anhalt: „Für alle Interessierten noch einmal zum Mitschreiben: Ich bin für die Beibehaltung des Grundrechts auf Asyl. Punkt.“Was er diskutieren wolle, sei, ob einzelne Asylaspekte nicht über (normale) Gesetze geregelt werden sollten. Nur ein solcher Gesetzesvorbehalt lasse eine gemeinsame europäische Asylgesetzgebung zu. Denn derzeit sei alles im Grundgesetz geregelt – habe also Verfassungsrang. So könne man nicht zu einer gemeinsamen europäischen Praxis kommen. (dpa)