Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Gewalt unter Flüchtlingen: Kommunen in der Pflicht
Migrationsbeauftragte fordert bessere Sicherheitskonzepte in den Gemeinschaftsunterkünften
Kommunen sollten nach Einschätzung von Thüringens Migrationsbeauftragten Mirjam Kruppa den Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften verbessern. Für viele Unterkünfte müssten die Gewaltschutzkonzepte neu erarbeitet oder verbessert werden. „Das kann man nicht irgendwo abschreiben“, sagte Kruppa. Um Bewohner, Mitarbeiter und Helfer zu schützen, seien neben Umbaumaßnahmen teils auch Änderungen in der Organisation der Einrichtungen nötig. „Ich glaube nicht, dass es da um Großinvestitionen geht“, sagte Kruppa. „Es geht da hauptsächlich um Arbeitsprozesse, um Bewusstsein und Reflexion.“
In Thüringen gilt seit dem 1. September eine neue Verordnung, die Mindeststandards bei der Betreuung und Unterbringungen von Geflüchteten festlegt. Dazu gehört, dass für jede Gemeinschaftsunterkunft bis September ein Gewaltschutzkonzept erarbeitet werden soll. Kruppa sagte, mit den Schutzkonzepten solle vor allem verhindert werden, dass Kinder, Jugendliche, Frauen oder nicht-heterosexuelle Menschen zu Opfern von Übergriffen werden.
Beispielsweise seien in vielen Flüchtlingsheimen die Waschmaschinen-Räume im Keller der Gebäude untergebracht. Auch Dusch- und Waschräume befänden sich häufig dort. „Das sind natürlich Gefahrenbereiche für Frauen“, sagte Kruppa. Deshalb könne über ein Gewaltschutzkonzept zum Beispiel sichergestellt werden, dass es dort Bewegungsmelder für das Einschalten des Lichts gebe oder dass Duschtüren von innen abschließbar seien müssten. Ihrer Meinung nach müsse zu einem Gewaltschutzkonzept auch gehören, dass Männer und Frauen nachts getrennte Wege hätten, wenn sie die Toiletten benutzen wollen. „Das hat alles mit Gewaltprävention zu tun.“(dpa)