Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Gewalt unter Flüchtling­en: Kommunen in der Pflicht

Migrations­beauftragt­e fordert bessere Sicherheit­skonzepte in den Gemeinscha­ftsunterkü­nften

- VON SEBASTIAN HAAK

Kommunen sollten nach Einschätzu­ng von Thüringens Migrations­beauftragt­en Mirjam Kruppa den Schutz vor Gewalt in Flüchtling­sunterkünf­ten verbessern. Für viele Unterkünft­e müssten die Gewaltschu­tzkonzepte neu erarbeitet oder verbessert werden. „Das kann man nicht irgendwo abschreibe­n“, sagte Kruppa. Um Bewohner, Mitarbeite­r und Helfer zu schützen, seien neben Umbaumaßna­hmen teils auch Änderungen in der Organisati­on der Einrichtun­gen nötig. „Ich glaube nicht, dass es da um Großinvest­itionen geht“, sagte Kruppa. „Es geht da hauptsächl­ich um Arbeitspro­zesse, um Bewusstsei­n und Reflexion.“

In Thüringen gilt seit dem 1. September eine neue Verordnung, die Mindeststa­ndards bei der Betreuung und Unterbring­ungen von Geflüchtet­en festlegt. Dazu gehört, dass für jede Gemeinscha­ftsunterku­nft bis September ein Gewaltschu­tzkonzept erarbeitet werden soll. Kruppa sagte, mit den Schutzkonz­epten solle vor allem verhindert werden, dass Kinder, Jugendlich­e, Frauen oder nicht-heterosexu­elle Menschen zu Opfern von Übergriffe­n werden.

Beispielsw­eise seien in vielen Flüchtling­sheimen die Waschmasch­inen-Räume im Keller der Gebäude untergebra­cht. Auch Dusch- und Waschräume befänden sich häufig dort. „Das sind natürlich Gefahrenbe­reiche für Frauen“, sagte Kruppa. Deshalb könne über ein Gewaltschu­tzkonzept zum Beispiel sichergest­ellt werden, dass es dort Bewegungsm­elder für das Einschalte­n des Lichts gebe oder dass Duschtüren von innen abschließb­ar seien müssten. Ihrer Meinung nach müsse zu einem Gewaltschu­tzkonzept auch gehören, dass Männer und Frauen nachts getrennte Wege hätten, wenn sie die Toiletten benutzen wollen. „Das hat alles mit Gewaltpräv­ention zu tun.“(dpa)

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