Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Mitnahme des Nummernschildes kostet weniger
Nicht jeder, dessen Kfz-Kennzeichen die Buchstaben SHL oder EF trägt, wohnt auch in Suhl und Erfurt
Etwa ein Viertel der Fahrzeughalter in Thüringen nimmt das alte Autokennzeichen beim Umzug in einen andere Kommune mit. Diesen Schluss ließen Rückmeldungen aus Kfz-Zulassungsstellen zur Beibehaltung von Kennzeichen zu, sagte ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass die Mehrheit nach einem Umzug auch ein neues Nummernschild benutze. Exakte Statistiken gebe es aber nicht dazu, wie viele Kennzeichen in solchen Fällen in einem anderen Zulassungsbezirk weiterhin verwendet würden. Das Landesverwaltungsamt ist die Fachaufsichtsbehörde für die Kfz-Zulassungsstellen in Thüringen. Seit 2015 ist es bundesweit möglich, das Kennzeichen von einer Kommune in eine andere mitzunehmen – auch dann, wenn die Orte in unterschiedlichen Kfz-Zulassungsbezirken liegen. Wer also von Suhl nach Erfurt zieht, kann trotz neuer Wohnung in der Landeshauptstadt weiterhin mit den Buchstaben SHL statt EF unterwegs sein. Das gilt ebenso etwa beim Umzug von Frankfurt/Main nach Berlin, sodass der Neu-Berliner weiterhin am Wagen ein F statt ein B haben kann.
Nach Angaben des ADAC kann das alte Kennzeichen aber nicht mitgenommen oder weitergegeben werden, wenn der Halter des Wagens wechselt, etwa beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Nach Einschätzung der Zulassungsstellen erfolgt die Mitnahme des alten Kennzeichens nicht immer aus Verbundenheit zum alten Wohnort. Ein Grund seien wohl auch die Kosten, so der Sprechers des Landesverwaltungsamtes. „So kostet die Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk unter Beibehaltung des Kennzeichens statt 27 Euro nur 16,70 Euro“, sagte der Sprecher. Zudem sparten sich die Autofahrer so die Kosten für eine neue Feinstaubplakette und die Anfertigung neuer Schilder. „Hierfür werden obendrein 40 Euro und mehr fällig“, sagte der Sprecher. Mit der Vermischung der Kennzeichen gehe deren Regionalbezug zunehmend verloren, bedauerte er. Anders als in der Vergangenheit seien Heimatkreis oder Heimatstadt des Halters nicht mehr automatisch ersichtlich. Teilweise sind auch Thüringer mit Kennzeichen unterwegs, die sich nicht auf die aktuellen Landkreise beziehen, sondern auf Altkreise, die bis zur Gebietsreform von 1994 existierten. Beispiele dafür sind etwa MHL für den Altkreis Mühlhausen oder RU für den Altkreis Rudolstadt.
Wie viele Autofahrer solche Kennzeichen haben, konnte der Sprecher des Landesverwaltungsamtes nicht sagen. Derartige Kennzeichen würden nicht von allen 23 Zulassungsbehörden im Freistaat zugeteilt, sondern nur von Ämtern in einzelnen Kreisen. (dpa)