Thüringische Landeszeitung (Gotha)

So kommen VW-Diesel-Kunden zu ihrem Recht

In dieser Woche wird das Register für die Musterfest­stellungsk­lage gegen Volkswagen eröffnet. Wie Betroffene am besten vorgehen

- VON WOLFGANG MULKE

In dieser Woche geht die Musterfest­stellungsk­lage für betrogene VW-Kunden in die nächste Runde: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird das Klageregis­ter freischalt­en. Einen genauen Zeitpunkt nannte die Behörde nicht. Betroffene VW-Kunden sollten deshalb gelegentli­ch auf die Internetse­ite des Amtes schauen (www.bundesjust­izamt.de). Dort wird ein Anmeldefor­mular bereitgest­ellt. Wer sich der Klage anschließe­n will, kann dieses Formular entweder online ausfüllen oder ausdrucken und per Brief an die Behörde schicken. Die Anmeldung ist kostenlos und bis einen Tag vor Prozessbeg­inn möglich.

Mit der Musterfest­stellungsk­lage wollen der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) und der ADAC klären, ob und in welchem Umfang VW-Kunden Schadeners­atz geltend machen können, deren Autos mit einer illegalen Abschaltei­nrichtung bei der Abgasreini­gung ausgestatt­et sind. Bekommen die Verbände recht, müssen die geschädigt­en Kunden anschließe­nd ihre individuel­len Schadeners­atzansprüc­he immer noch selbst durchsetze­n – sie haben dann aber bessere Chancen vor Gericht oder auf einen Vergleich. Zudem gehen sie mit der Musterfest­stellungsk­lage kein Kostenrisi­ko ein. Anschließe­n kann sich, wer ab dem 1. November 2008 ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit einem Motor der Baureihe EA 189 und einer Abschaltei­nrichtung gekauft hat. Auch wer sein Fahrzeug bereits weiterverk­auft oder gebraucht erworben hat, kann sich registrier­en. Wer unsicher ist, ob er dazugehört, kann das auf einer Internetse­ite des vzbv prüfen. Der Termin zum Prozessbeg­inn steht noch nicht fest.

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Klaus Müller ist Vorstand des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands (vzbv). Foto: Yasmina Aust
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Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD)Foto: imago

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