Thüringische Landeszeitung (Gotha)
So kommen VW-Diesel-Kunden zu ihrem Recht
In dieser Woche wird das Register für die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eröffnet. Wie Betroffene am besten vorgehen
In dieser Woche geht die Musterfeststellungsklage für betrogene VW-Kunden in die nächste Runde: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird das Klageregister freischalten. Einen genauen Zeitpunkt nannte die Behörde nicht. Betroffene VW-Kunden sollten deshalb gelegentlich auf die Internetseite des Amtes schauen (www.bundesjustizamt.de). Dort wird ein Anmeldeformular bereitgestellt. Wer sich der Klage anschließen will, kann dieses Formular entweder online ausfüllen oder ausdrucken und per Brief an die Behörde schicken. Die Anmeldung ist kostenlos und bis einen Tag vor Prozessbeginn möglich.
Mit der Musterfeststellungsklage wollen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC klären, ob und in welchem Umfang VW-Kunden Schadenersatz geltend machen können, deren Autos mit einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung ausgestattet sind. Bekommen die Verbände recht, müssen die geschädigten Kunden anschließend ihre individuellen Schadenersatzansprüche immer noch selbst durchsetzen – sie haben dann aber bessere Chancen vor Gericht oder auf einen Vergleich. Zudem gehen sie mit der Musterfeststellungsklage kein Kostenrisiko ein. Anschließen kann sich, wer ab dem 1. November 2008 ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit einem Motor der Baureihe EA 189 und einer Abschalteinrichtung gekauft hat. Auch wer sein Fahrzeug bereits weiterverkauft oder gebraucht erworben hat, kann sich registrieren. Wer unsicher ist, ob er dazugehört, kann das auf einer Internetseite des vzbv prüfen. Der Termin zum Prozessbeginn steht noch nicht fest.