Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Wer bekommt eigentlich Aufstiegs-Bafög?

Über 700 Fortbildun­gsabschlüs­se sind förderbar. Lehrgangsk­osten und Gebühren werden einkommens­unabhängig bis zur Grenze von 15.000 Euro bezuschuss­t

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Auch nach einer abgeschlos­senen Berufsausb­ildung investiere­n viele in die eigene Weiterbild­ung. Ein Maurer zum Beispiel, der seinen Meister macht, um später seinen eigenen Betrieb zu führen. Solche Fort- und Weiterbild­ungen wollen finanziert sein. Dabei kann das Aufstiegs-Bafög helfen. Egal ob Meister, Erzieher, Techniker, Fach- oder Betriebswi­rt – das Aufstiegsf­ortbildung­sförderung­sgesetz (AFBG) unterstütz­t die Vorbereitu­ng auf über 700 Fortbildun­gsabschlüs­se. Vielen ist es noch als „Meister-Bafög“bekannt. Mit der neuen Bezeichnun­g fühlten sich mehr Menschen angesproch­en, sagt Brigitte Seyfried vom Bundesinst­itut für Berufsbild­ung (BIBB).

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Nach Angaben des Bundesbild­ungsminist­eriums ist das jeder, der zur Fortbildun­gsprüfung oder zur Fachschule zugelassen wird. Eine Altersgren­ze gibt es nicht. Häufig wird aber eine abgeschlos­sene Erstausbil­dung erwartet. Der angestrebt­e berufliche Abschluss muss außerdem über dem von Facharbeit­ern, Gesellen, Gehilfen und über dem Abschluss an einer Berufsfach­schule liegen.

Seit 2016 können auch Bachelorab­solventen eine Förderung erhalten. Allerdings muss die Fortbildun­g selbst finanziert werden, um gefördert werden zu können.

Wer sich für eine Förderung interessie­rt, sollte auch beachten: Generell muss die Fortbildun­gsmaßnahme mindestens

400 Unterricht­sstunden umfassen, um gefördert zu werden, so Birgit Szybalski von der Handwerksk­ammer Münster.

Da man während einer Vollzeit-Fortbildun­g kein Geld verdiene, sei die Beantragun­g des Aufstiegs-Bafög sehr sinnvoll, meint Szybalski. „Die Meistervor­bereitung und -prüfung kann, je nach Gewerk, mehr als

10.000 Euro kosten.“Die wenigsten schaffen das ohne Bafög.

Was genau wird gefördert?

Die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen erhalten Geförderte zum Beispiel in Höhe der tatsächlic­h anfallende­n Gebühren – und zwar unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen. Die Grenze hierfür liegt bei 15.000 Euro. 40 Prozent der Förderung kommen als Zuschuss vom Land, bei den restlichen 60 Prozent handelt es sich um ein günstiges Darlehen vom Bund. Ebenso bekommen Geförderte eine Unterstütz­ung für Materialko­sten.

Wer seine Fortbildun­g in Vollzeit macht, kann außerdem einen Beitrag zum Lebensunte­rhalt erhalten. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen ab. „Pro Monat können Alleinsteh­ende bis zu 768 Euro erhalten“, erklärt Birgit Szybalski.

Wo können Interessie­rte einen Antrag stellen?

Das ist nicht in allen Bundesländ­ern einheitlic­h geregelt. Meistens sind es die kommunalen Ämter für Ausbildung­sförderung bei den Kreisen und kreisfreie­n Städten. Szybalski rät Interessie­rten, sich frühzeitig beraten zu lassen. Auch Unterstütz­ung bei der Antragstel­lung sei sinnvoll. Das Formular sei recht komplizier­t.

Wer einen Antrag stellt, hat gute Chancen, gefördert zu werden. „Die Förderung für die Lehrgangsk­osten bekommt fast jeder, der eine abgeschlos­sene Berufsausb­ildung vorweisen kann“, sagt Birgit Szybalski. Auch die Förderung der Unterhaltu­ngskosten sei oft drin, da diese nur vom eigenen Einkommen und Vermögen – und nicht wie beim Studierend­en-Bafög von dem der Eltern – abhängig ist. (dpa)

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Wer sich vom Gesellen zum Meister ausbilden lassen will, kann Aufstiegs-Bafög beantragen. Foto: imago

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