Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Wer bekommt eigentlich Aufstiegs-Bafög?
Über 700 Fortbildungsabschlüsse sind förderbar. Lehrgangskosten und Gebühren werden einkommensunabhängig bis zur Grenze von 15.000 Euro bezuschusst
Auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung investieren viele in die eigene Weiterbildung. Ein Maurer zum Beispiel, der seinen Meister macht, um später seinen eigenen Betrieb zu führen. Solche Fort- und Weiterbildungen wollen finanziert sein. Dabei kann das Aufstiegs-Bafög helfen. Egal ob Meister, Erzieher, Techniker, Fach- oder Betriebswirt – das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse. Vielen ist es noch als „Meister-Bafög“bekannt. Mit der neuen Bezeichnung fühlten sich mehr Menschen angesprochen, sagt Brigitte Seyfried vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums ist das jeder, der zur Fortbildungsprüfung oder zur Fachschule zugelassen wird. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Häufig wird aber eine abgeschlossene Erstausbildung erwartet. Der angestrebte berufliche Abschluss muss außerdem über dem von Facharbeitern, Gesellen, Gehilfen und über dem Abschluss an einer Berufsfachschule liegen.
Seit 2016 können auch Bachelorabsolventen eine Förderung erhalten. Allerdings muss die Fortbildung selbst finanziert werden, um gefördert werden zu können.
Wer sich für eine Förderung interessiert, sollte auch beachten: Generell muss die Fortbildungsmaßnahme mindestens
400 Unterrichtsstunden umfassen, um gefördert zu werden, so Birgit Szybalski von der Handwerkskammer Münster.
Da man während einer Vollzeit-Fortbildung kein Geld verdiene, sei die Beantragung des Aufstiegs-Bafög sehr sinnvoll, meint Szybalski. „Die Meistervorbereitung und -prüfung kann, je nach Gewerk, mehr als
10.000 Euro kosten.“Die wenigsten schaffen das ohne Bafög.
Was genau wird gefördert?
Die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen erhalten Geförderte zum Beispiel in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren – und zwar unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen. Die Grenze hierfür liegt bei 15.000 Euro. 40 Prozent der Förderung kommen als Zuschuss vom Land, bei den restlichen 60 Prozent handelt es sich um ein günstiges Darlehen vom Bund. Ebenso bekommen Geförderte eine Unterstützung für Materialkosten.
Wer seine Fortbildung in Vollzeit macht, kann außerdem einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen ab. „Pro Monat können Alleinstehende bis zu 768 Euro erhalten“, erklärt Birgit Szybalski.
Wo können Interessierte einen Antrag stellen?
Das ist nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Meistens sind es die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Szybalski rät Interessierten, sich frühzeitig beraten zu lassen. Auch Unterstützung bei der Antragstellung sei sinnvoll. Das Formular sei recht kompliziert.
Wer einen Antrag stellt, hat gute Chancen, gefördert zu werden. „Die Förderung für die Lehrgangskosten bekommt fast jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann“, sagt Birgit Szybalski. Auch die Förderung der Unterhaltungskosten sei oft drin, da diese nur vom eigenen Einkommen und Vermögen – und nicht wie beim Studierenden-Bafög von dem der Eltern – abhängig ist. (dpa)