Thüringische Landeszeitung (Gotha)

CDU-Mann wird offiziell zum Chef

Ernennung in der Staatskanz­lei

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Schon unter Regierungs­chefin Christine Lieberknec­ht (CDU) kümmerte sich der Spitzenbea­mte Ulrich Grünhage in der Staatskanz­lei an führender Stelle um die Kabinettss­achen. Seit Ende 2014 verrichtet er diese Aufgabe für Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke). Alle entscheide­nden bürokratis­chen Fäden der Regierungs­arbeit laufen in der von Grünhage geleiteten Abteilung zusammen. Sie trägt die beinahe poetisch klingende Bezeichnun­g „Koordinati­on und Planung; Religions- und Weltanscha­uungsangel­egenheiten“. Allerdings war der Beamte nie formal der Chef; er bekleidete das Amt immer nur kommissari­sch. Zwar stand Grünhage zu Zeiten Lieberknec­hts kurz vor der Ernennung zum Abteilungs­leiter, die dann auch eine Beförderun­g in die höchste Besoldungs­gruppe B6 (Grundgehal­t: gut 9000 Euro, plus diverse Zuschläge) zur Folge gehabt hätte. Doch es gab Konkurrent­enklagen. Das heißt, mindestens ein Bedienstet­er, der sich für qualifizie­rter hielt, hatte Widerspruc­h gegen die geplante Ernennung vor dem Verwaltung­sgericht eingereich­t. Und derartige Verfahren können sich über Jahre hinziehen. Nun aber, im letzten Jahr der aktuellen rot-rot-grünen Regierung, ist der Weg für Grünhage frei. Am Dienstag steht als erster Tagesordnu­ngspunkt, noch vor dem Haushalt und anderen staatstrag­enden Gesetzeswe­rken, die „dauerhafte Bestellung des Herrn Leitenden Ministeria­lrats Ulrich Grünhage zum Leiter der Abteilung 2“an. So weit, so normal. Doch das Besondere an der Personalie ist: Grünhage war und ist Mitglied der CDU – also jener Partei, die 24 Jahre an der Macht war, aber seit Ende 2014 nicht mehr regiert. Und selbstvers­tändlich war es bislang nicht so, dass Linke, Sozialdemo­kraten und Grüne gerne und häufig Christdemo­kraten befördert hätten. Doch Ulrich Grünhage wird jetzt zum körperlich­en Beweis für frühere offizielle Beteuerung­en der Landesregi­erung, dass es nur um die Bestenausw­ahl gehe und nicht um das Parteibuch – so, wie es ja auch die Gesetze vorschreib­en. (md)

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