Thüringische Landeszeitung (Gotha)
Die Stichtagsregelung
Der Stichtag, an dem sich in Thüringen entscheidet, ob ein Kind im laufende Jahr oder im Folgejahr in die Schule kommt, ist der 31. Juli beziehungsweise der 1. August. Denn nach dem Thüringer Schulgesetz beginnt die Vollzeitschulpflicht für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Darüber, ob ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wird, entscheidet in Thüringen der Leiter der Schule, an der das Kind eingeschult werden soll. Eltern müssen gegen eine solche Entscheidung klagen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. (sh)