Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Die Stichtagsr­egelung

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Der Stichtag, an dem sich in Thüringen entscheide­t, ob ein Kind im laufende Jahr oder im Folgejahr in die Schule kommt, ist der 31. Juli beziehungs­weise der 1. August. Denn nach dem Thüringer Schulgeset­z beginnt die Vollzeitsc­hulpflicht für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Darüber, ob ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuc­h zurückgest­ellt wird, entscheide­t in Thüringen der Leiter der Schule, an der das Kind eingeschul­t werden soll. Eltern müssen gegen eine solche Entscheidu­ng klagen, wenn sie damit nicht einverstan­den sind. (sh)

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