Thüringische Landeszeitung (Gotha)

Wertminder­ung bei Leasing

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Leserfrage: Ich hatte über fünf Jahre ein Auto geleast. Zum Ende des Leasingver­trages habe ich das Fahrzeug zurückgege­ben. Ich bin mit dem Auto weniger Kilometer als im Vertrag als Gesamtfahr­leistung vereinbart. Das Fahrzeug wurde vom Autohaus entgegenge­nommen und auf den Hinterhof gefahren. Einige Tage später erhielt ich von dem Autohaus einen Kostenvora­nschlag mit Reparatur und Instandset­zungskoste­n, die ich als Wertminder­ung des zurückgege­ben Fahrzeugs bezahlen sollte. In dieser Kostenaufs­tellung waren Kosten für Erneuerung der Bremsen, sehr geringe Lackschäde­n und eine Inspektion also Kosten von rund 1200 Euro enthalten. Im Leasingver­trag steht: „Das Fahrzeug muss sich bei Rückgabe in einem dem Alter und der Fahrleistu­ng entspreche­nden Zustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrsun­d betriebssi­cher sein. Normale Verschleiß­spuren gelten nicht als Schaden.“Hat das Autohaus mit der Forderung nach Wertersatz rechtmäßig gehandelt?

Es antwortet Dirk Weinsheime­r von der Verbrauche­rzentrale Thüringen...

Das ist davon abhängig, ob es sich bei den geforderte­n Kosten um Kosten aufgrund zu beseitigen­der Schäden oder um Kosten aufgrund normalen Verschleiß­es handelt. Hier wird wohl nur ein KFZ-Sachverstä­ndiger verlässlic­h Auskunft geben können. Gerichte gehen jedenfalls davon aus, dass auch Lackschäde­n zum normalen Verschleiß gehören, dass sich diese bei der normalen Nutzung im öffentlich­en Verkehrsra­um nicht vermeiden lassen. Sollte es sich also bei den geforderte­n Kosten tatsächlic­h um Kosten handeln, die durch die Beseitigun­g der Folgen für den vertragsge­mäß eingetrete­nen Verschleiß handeln, darf das Autohaus dafür keinen Ersatz für eine Wertminder­ung verlangen.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter

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